Wer bezahlt die Schornsteinfegerrechnung?
Unsere Stiefmutter ist zum 31.07.13 aus unserem Elternhaus ausgezogen. DIeses haben wir dann verkauft. Bis zu ihrem Auszug hatte Sie ein Wohnrecht ohne das ein Mietverhältnis bestand, dies hat unser Vater so in seinem Testament so verankert( Wohnrecht bestand auf 3 Jahre). Kurz vor ihrem Auszug kam der Schornsteinfeger um die alljährliche Überprüfung zu machen. Nun will Sie die Rechnung nicht bezahlen. Sie wurde schon mehrfach angemahnt. Jetzt kommt der Schornsteinfeger zu mir und will von mir das Geld obwohl mein Bruder wie ich Erbe ist. Außerdem war indem Testament dem meine Stiefmutter zugestimmt hat, verankert, dass wenn Sie das 3jährige Wohnrecht annimmt, Sie jegliche öffentliche oder privatrechtliche Lasten zu tragen. Der Schornsteinfeger droht jetzt sogar schon mit dem Landratsamt zur Beitreibung. Bitte um schnelle Hilfe DANKE
6 Antworten
Ist der Schornsteinfeger in der Zeit dagewesen, als die Frau noch in dem Haus gewohnt hat ? Dann zahlt sie auch die Rechnung.
Den Schornsteinfeger zahlt der Hauseigentümer. Das wart ja wohl ihr. Also müsst ihr ihn auch bezahlen. Die Kosten können auf einen Mieter umgelegt, bzw. weitergegeben werden. Da eure Stiefmutter aber wohl ein kostenloses Wohnrecht hatte und keine Miete zahlte, könnt ihr im Grunde auch die Rechnung nicht an sie weitergeben. Genau wie bei der Grundsteuer auch. Wenn sie die Kosten natürlich vorher getragen hatte, wäre es nur fair, wenn sie sie auch jetzt noch zahlen würde. Aber mal ehrlich, wollt ihr in der Familie wegen ein paar Euro einen Krach anfangen?
Hallo AnnaBolika73,
ja, nach Mietvertrag muss Stiefmutter zahlen. Zahlt sie nicht, ist der Eigentümer dran. Dieser kann sich das Geld wohl nur zivilrechtlich zurückholen. Beim Schornsteinfeger läuft es bei nicht hoheitlichen Tätigkeiten, wie das Kehren, auch nicht mehr über das Landratsamt. Er muss eine Inkassofirma beauftragen. Meist kommt er nicht mehr, wenn er kein Geld erhalten hat oder nur noch bei Vorrauskasse. Auch andere Schornsteinfeger, die man dann ersatzweise beauftragen muss, wollen erst mal Barzahlung.
MfG.
Storteper
Danke Schön
Der Schornsteinfeger richtet seine Rechnung immer an den Hauseigentümer. Dieser dann kann die Rechnung weitergeben. Wer, zum Zeitpunkt der Kontrolle, war der Eigentümer? Also hat diese Person auch zu bezahlen.
Du hast schon Recht, die Kosten müsste dann wohl deine Stiefmutter übernehmen. Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass euer Verhältnis zueinander wohl nicht das Beste ist. Trotzdem bringt es doch nix, sich wegen so ein paar Kröten aufzureiben. Teil dir den Betrag mit deinem Bruder und gut ist....Abgesehen davon, kommt der Schornsteinfeger mal ne Woche früher und mal später....War halt Pech, dass es so gelaufen ist. Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.
Na, wenn sie dich so leicht aufbringen kann, ist das auch kein Wunder.
na wenn Du meinst ?.......... kennst den Hintergrund nicht!
Ich will mir das Leben nicht schwer machen dafür sorgen bei mir schon andere. Es gibt nur Ärger mit dieser Frau seit die durch mein Leben gelaufen ist. Danke für die Antwort