Wer bekommt die Strafe nun?

11 Antworten

Das Ordnungsamt kann genau nachvollziehen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes der Halter des Fahrzeuges ist, bzw. war.

Bei ruhenden Verkehrsverstößen gilt immer die Halterhaftung, bei Fahrverstößen immer die Fahrerhaftung.

Also wenn der PKW zum Zeitpunkt des Verstoßes auf Deinen Vater angemeldet war, dann bekommt er auch die Post...

Gruß, BigBee

ZuumZuum  30.09.2021, 11:39

Bei ruhenden Verkehrsverstößen gilt immer die Halterhaftung, bei Fahrverstößen immer die Fahrerhaftung.

Nein, Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder wo auch Parkverstöße nicht dem Halter angelastet werden können. Allerdings kann diesem, sofern der Fahrer nicht zu ermitteln ist und der Halter nicht zahlungswillig ist, diesem ein Kostentragungsverfahren auferlegt werden, § 25a StVG.

Meine persönliche Meinung: "mein zweiter B Verstoß " - du bist noch nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Warum? Du kannst dich nichtmal für eine kurze Zeit zusammenreißen.

Pragmatisch: hängt von deinem Vater ab: er bezahlt das Ticket und du zahlst es zurück oder tust ihm sonstwas Gutes.

Max9809 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 11:48

Wäre echt gut wenn du die Umstände kennen würdest. Ich kam gestern Abend spät nachhause und es standen überall auf meiner Straßenseite Autos. Kein Hinweis auf ein Parkverbotschild. Wären um die Uhrzeit dort ganz wenig Autos gewesen, hätte ich mich natürlich gewundert und geguckt ob da ein Schild steht, welches das Parken verbietet. Dort war allerdings nur eine kleine freie Lücke. Sonst überall Autos. Leider Gottes habe ich dann nicht überprüft ob da auch ein Schild steht. Ich parke jeden Abend in der gleichen straße.

Max9809 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 11:49
@Max9809

Bedeutet also, dass sie das Schild auch erst nachdem ich angekommen bin dort hingestellt haben könnten.

wo bin ich da nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen?

shagdalbran  30.09.2021, 11:51
@Max9809

Völlig uninteressant!

Kannst ja Einspruch einlegen. Ein Richter wird entscheiden. Du hast offensichtlich gegen geltendes Recht verstossen und das nicht zum ersten Mal. Ich bewundere die Richter, die es schaffen trotz ausufernder "Erklärungen" nach Recht und Gesetz zu entscheiden.

Sorry - aber irgendwie kann da etwas nicht stimmen.

Wenn man ein KFZ ummeldet, dann bekommt man sofort die neuen Papiere - also der Umtausch geht Zug um Zug. Die alten Papiere werden einbehalten, die neuen dem Ummelder mitgegeben.

Es kann also gar nicht wirklich so sein, dass das Auto bereits umgemeldet war, du aber noch den KFZ-Schein deines Vaters hattest.

Max9809 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 10:42

Doch das kann sein, da es in Berlin ungefähr eine Woche dauert, bis das Fahrzeug umgemeldet war. Die originalen Papiere habe ich auch abgegeben aber ich hatte halt eine Kopie des Fahrzeugscheins weil ich mit dem Fahrzeug ja auch gefahren bin.

dsupper  30.09.2021, 10:47
@Max9809

Auch das ist ja gar nicht erlaubt! Es MUSS immer das Orginal des Fahrzeugscheins mitgeführt werden - sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt ist. Die Vorschrift des § 11 Abs. 6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist hier eindeutig.

Max9809 
Beitragsersteller
 30.09.2021, 10:49
@dsupper

Das Ordnungsamt bei mir wusste es anscheinend nicht, denn es kostet mich laut denen 25€

dsupper  30.09.2021, 10:55
@Max9809

Was wusste das Ordnungsamt nicht?

Und es ist überall so, dass es dauert, bis man einen Termin beim zuständigen Straßenverkehrsamt bekommt zwecks Ummeldung - aber wenn man den hat, passiert die Ummeldung sofort.

Das ist eine Verwarnung. Völlig schnuppe, wer die zahlt. Es ist kein B-Verstoß. Keine PZM.

Das Ticket geht an keine bestimmte Person. Zahlen. Fertig. Das Haltergedöns ist völlig irrelevant.

Gruß S.

Bezahle und die Sache ist erledigt. Das Ticket ist doch Tatbestand und Zahlungsaufforderung. Erst bei Streitereien ums Bezahlen beginnt der Ärger. So lange das Ordnungsamt sein Geld bekommt, ist es ok. Bei Blitzern z b führt das Amt eine Halterabfrage durch.

Sirius66  30.09.2021, 13:23

Es geht ihm doch um seine PZM!

martinreschke  30.09.2021, 13:25
@Sirius66

Was ist PZM? Verlängerung gibt es bei Parkverstoss nicht.

Sirius66  30.09.2021, 13:29
@martinreschke

Nein. Es gibt gar nichts, weil es im Bereich der Verwarnung liegt.

Probezeitmaßnahmen