Wer bekommt die Kündigung?
Hallo liebe Community :) Ich arbeite im Lebensmittelhandel und möchte zun 31.05.16 kündigen. Wer ist mein Ansprechpatner? Mein Chef ist derzeit krank und die 1. Vertretung leitet momentan die Filiale. Kann ich ihm die Kündigung geben? zudem haben wir einen Bezirksleiter der mehrere Filialen in der Umgebung leitet allerdings ist der nur einmal die Woche da ( diese Woche war er schon da ) Was sollte ich tun? Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort :)
8 Antworten
Dein Ansprechpartner ist im Arbeitsvertrag genannt. Egal ob der Chef da ist, oder nicht, wichtig ist der fristgerechte Eingang der Kündigung.
Du kannst die Kündigung der Vertretung deines Chefs geben, lass dir aber auf jedem Fall eine Empfangsbestätigung geben.
Die kannst du auch schon vorbereiten, so dass sie von ihm nur noch unterschrieben werden muss.
Dann hast Du alles richtig gemacht!
Naja, das Arbeitsverhältnis hast du mit deinem Chef, also musst du auch bei Ihm kündigen.
Da die Kündigung aber Empfangsbedürftig ist und erst wirksam nach Zugang wird, musst du Sie ihm halt nach hause schicken oder persönlich vorbei bringen.
Am besten würde ich das sogar persönlich machen, dann kannst du sicher sein, das die Kündigung auch wirklich angekommen ist.
Grüße,
iMPerFekTioN
Naja, das Arbeitsverhältnis hast du mit deinem Chef
Das ist Unsinn, der Vertrag besteht nicht mit dem Chef, sondern mit der Firma.
Alles gut habe heute gekündigt und die Kündigung beim Stellvertretenden Filialleiter abgegebrn und alles ist glatt gelaufen trotzdem vielen lieben dank für die Antworten! :)
Naja, das Arbeitsverhältnis hast du mit deinem Chef, also musst du auch bei Ihm kündigen. [...] musst du Sie ihm halt nach hause schicken oder persönlich vorbei bringen.
Das ist Unsinn!
Das Arbeitsverhältnis besteht nicht mit dem "Chef" persönlich, sondern mit dem Betrieb, der durch den "Chef" vertreten wird.
Und wenn der Chef wegen Erkrankung nicht im Betrieb ist, dann ist das nicht das Problem des kündigenden Arbeitnehmers!
Jaja, Unsinn, Unsinn, Unsinn! Der Chef vertritt die Firma in diesem Fall, und es ist sehr wohl das Problem des Arbeitnehmers, wenn der Chef Krank ist, genauso wie es das Problem des Chefs ist, wenn der Arbeitnehmer krank ist!
Die Kündigung muss den Chef erreichen, bevor der Chef diese nicht empfangen hat, ist die Kündigung nicht wirksam!
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern, das die Kündigung beim Chef ankommt!
Auweia!
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Chef im Betrieb ist oder nicht, weil er krank zu Hause ist.
Wenn die Kündigung auf seinem Schreibtisch liegt, ist sie zugestellt, auch wenn der Chef gerade nicht im Hause ist (selbst wenn er im Krankenhaus läge).
und es ist sehr wohl das Problem des Arbeitnehmers, wenn der Chef Krank ist
Woher hast du denn diesen Unfug?
Wenn die Kündigung auf seinem Schreibtisch liegt, ist sie zugestellt, auch wenn der Chef gerade nicht im Hause ist (selbst wenn er im Krankenhaus läge).
Ergänzung - um genauer zu sein:
Es reicht, wenn die Kündigung rechtzeitig an einem Arbeitstag zu postüblicher Zeit in den Briefkasten des Betriebs eingeworfen wird.
Deswegen habe ich eine Empfangsbestätigung fertig gemacht die er mir unterschreiben soll dann kann er sich nicht rausreden aber trotzdem danke für deine Antwort :)
Wenn es hart auf hart kommt, kann der Chef bei einer persönlich abgegebenen Kündigung später sagen, die hat er nie bekommen. Ich würde immer zu einem Einschreiben raten!
Dein Arbeitgeber ist die natürliche Person oder die juristische Person, die in deinem Arbeitsvertrag als Vertragspartner steht. Schicke dieser Person an diese Adresse ein Einschreiben! WICHTIG: EINWURFEINSCHREIBEN. Kein Einschreiben gegen Rückschein. Das ist immer schlechter in der Beweisbarkeit des konkreten Zugangszeitpunktes. Mehr zum Thema Zugang der Kündigung habe ich hier gefunden: http://anwalt-arbeitsrecht-ktr.de/kuendigung-anwalt-ktr/kuendigung-zugang-voraussetzungen/
Normal kündigt man ja schriftlich, am besten per Einschreiben. Und das Einschreiben würde/müsste dann eben an die Personalabteilung beim Hauptsitz versandt werden. Mit dem Nachweis hast du dann auch den Beleg, dass du fristgerecht gekündigt hast, auch wenn der Ansprechpartner krank ist. Sicher gibt es für den Empfänger auch eine Stellvertretung. Aber immerhin wärst du mit einer fristgerechten schriftlichen Kündigung per Einschreiben terminlich auf der richtigen Seite. Persönlich würde ich so ein Schreiben nicht abgeben.
Normal kündigt man ja schriftlich.
Nicht nur "normal", sondern zwingend!
Wenn du die Kündigung persönlich abgeben willst, lass dir den Empfang quittieren. Es ist dabei vollkommen egal, wer das macht. Solange sie dort rechtzeitig eingeht, ist von deiner Seite alles richtig gelaufen.
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Genau so hab ich es gemacht.