Filiale wird geschlossen?
Die Filiale wird geschlossen, kann der Chef mich kündigen obwohl ich 20 Jahre bei der Stamm - Firma beschäftigt bin ?
6 Antworten
Das ist pauschal weder mit ja, noch nein zu beantworten. Bzw. offen gesagt muss die Antwort lauten ja, der Chef kann kündigen. Ob die Kündigung allerdings wirksam ist steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
Erst einmal gehe ich davon aus, dass es sich hier um mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter handelt. Dann gehe ich davon aus, dass der Arbeitsvertrag nicht nur auf die Filiale geschlossen wurde.
Für den Arbeitgeber wird sich die Frage stellen, ob ein so genannter Überhang an Arbeitskräften besteht. Sollte ein solcher bestehen, d.h. zu viele Arbeitnehmer in Relation zu zu wenig Arbeit, hat er die Möglichkeit eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Im Rahmen dieser Kündigung sind allerdings sehr viele Gesichtspunkte zu beachten. Unter anderem die berühmte Sozialauswahl. Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es jedoch zahlreiche, teilweise nicht so bekannte Prüfungspunkte. Dies fängt an mit einer unternehmerischen Entscheidung die regelmäßig vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß dargestellt wird. Einer der Gesichtspunkte ist darüber hinaus, ob ein Betriebsrat vorhanden ist. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss diese auch involviert werden.
Das deutsche Arbeitsrecht hat als Prinzip, dass eine Kündigung rechtswirksam wird, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Wird keine Kündigungsschutzklage eingereicht, wird auch die schlechteste Kündigung wirksam. Wird Kündigungsschutzklage eingereicht muss vor dem Arbeitsgericht durch den Arbeitgeber zu den Kündigungsgründen ausgeführt werden.
Vor dem Arbeitsgericht kommt es regelmäßig zu 2 Terminen: dem Gütetermin, scheitert dieser einem weiteren Termin, dem sogenannten Kammertermin. In dem Gütetermin geht es regelmäßig um die Frage einer vergleichsweisen Lösung. Vereinfacht gesagt die Kündigung wird gegen Zahlung einer Abfindung akzeptiert. Da die meisten betriebsbedingten Kündigungen nicht sozial gerechtfertigt sind eine gute Basis um zu verhandeln.
Auf der anderen Seite ist die einzig halbwegs darstellbare Möglichkeit eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen die, ein Betrieb zu schließen. Ein gewisses Restrisiko verbleibt also.
Von daher, gerade in einer solchen komplexen Situation, ist der Gang zu einer avisierten Rechtsberatung zwingt. Dies kann sich bereits im Vorfeld als zielführend erweisen.
Du bist doch bei der "Stamm-Firma" beschäftigt und wirst wohl keinen Arbeitsvertrag nur für diese einzige Filiale haben, die nun schließt.
Wie groß ist denn die Firma? Wie viele Filialen gibt es? Sind diese auch in Deiner näheren Umgebung?
Du schreibst, Ihr müsst am 7. Juni zum Stammsitz und weiter weißt Du eigentlich überhaupt nichts. Lass den Termin mal kommen und frag anschließend hier nach, wenn etwas unklar ist.
Jede Antwort kann doch jetzt nur Spekulation und Kaffeesatzleserei sein, da eigentlich nichts bekannt ist aus dem man die Möglichkeit einer Kündigung bejahen oder verneinen kann.
Ja. Aber du hast eine lange Kündigungsfrist durch deine lange Zugehörigkeit.
Die verlängerten Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigen will, ergeben sich aus § 622 Abs.2 BGB. Hier ist geregelt, dass:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Gilt für Deutschland.
Du würdest also noch 7 Monate lang Lohn/Gehalt bekommen und hättest auch noch den Urlaubsanspruch. Spätestens 3 Monate vor dem Kündigungstermin solltest du dich beim Jobcenter gemeldet haben, damit du keine Sperre beim Arbeitslosengeld i bekommst.
Bei Filialen wird dem Mitarbeiter normalerweise angeboten, in einer anderen Filiale weiter beschäftigt zu werden. Dann muss er sich entscheiden, ob er einen evtl. weiteren Arbeitsweg in Kauf nehmen will.
Das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an.
Betriebsbedingt gekündigt... werden andere Filialen auch geschlossen?
Die Firma hat mehrere Filialen . Betriebsbedingte Kündigung ist noch nicht ausgesprochen am 7.6. müssen wir zum Stammsitz da möchte ich vorab gerne Informiert sein.