wer bekommt das Kindergeld, wenn ich nicht mehr zuhause wohne?
Ich wohne seit einiger Zeit nicht mehr zuhause. Derzeit befinde ich mich in Ausbildung (2. Lehrjahr) und meine Eltern bekommen noch für mich Kindergeld. Wem steht nun das Kindergeld zu, meinen Eltern oder mir?
6 Antworten
Kindergeld steht den Eltern zu.
Kindergeld wird für Kinder in Ausbildung (Erst- und auch weitere Ausbildungen) bis Ende des 25.Lebensjahres gezahlt.
Wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt und die Eltern nicht mind. Unterhalt (in irgendeiner Weise) in Höhe des Kindergeldes leisten, kann das Kind mit dem "Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes) das Kindergeld direkt beziehen.
In deinem Fall, wenn die Eltern nicht irgendetwas für dich zahlen, solltest du das Kindergeld bekommen. Am einfachsten wäre es aber wenn ihr (du und die Eltern) das einvernehmlich regelt z.B. mit Änderungsmitteilung direkt auf dein Konto überweisen lassen. Dann bleiben die Eltern weiterhin die Kindergeldberechtigten aber du hast das Geld.
Ich nehme mal an, das wenn du den "Abzweigungsantrag" stelltst, die Kindergeldzahlung bis zur Klärung eingestellt wird.
solltest du volljährig sein, wirst du das Kindergeld beantragen können, auch vorrausgesetzt, die Eltern zahlen keinen unterhalt an dich , auch besteht die Möglichkeit einen Mietzuschuss zu beantragen, der richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Wohnraumgrösse
lese gerad, das es dir bis 25 zustehen würde schreibt man hier, dies ist nur bedingt stimmig, und zwar nur dann, wenn du dann noch in Ausbildung bist und nicht über einen bestimmten Betrag an Einnahmen / Gehalt im Jahr kommst, dazu zählen auch Sonderzahlungen
Jap würde abgeschafft
Die Einkommensgrenzen wurden 2012 abgeschafft. Dafür gibt es jetzt die anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit.
Das Kindergeld steht Dir zu
du bekommst es bis du 25 bist. ausschließlich ist es für dich gedacht