wenn man eine Waschmaschine kauft...

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ich kenn mich da nicht aus aber ich denke schon das man das recht hat, so lange man nur inerhalb der rückgabe frist beleibt.Im prinzip muss man es ja getestet haben die kann ja auch kaputt sein zb. Aber das weiß man ja erst anchdem man sie getestet hat

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:06

ja, das kommt mir auch so vor, aber vielleicht fällt es dann unter garantie, wenn sie kaputt ist und nicht unter Rückgaberecht...und direkt kaputt ist sie nicht, sie vibriert mir nur zu stark

Alien7  15.02.2010, 02:17
@Fritzchen77

Das ist ein Mängel. Sag das doch gleich! Uneingeschränktes Rückgaberecht.

Ja. Aber der Verkäufer wird eine Wertminderung geltend machen, d.h., du bekommst den Kaufpreis nicht in voller Höhe zurück.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 23:01

hab ich aber...

Ja. Der Verkäufer kann aber eventuell eine Wertminderung geltend machen.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:07

eine Wertminderung? wegen 1x testwaschen? hm, bist du sicher?

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 23:02
@Alien7

nun sicher reicht eben nicht. Zu testzwecken farf man waschen, wei sollte man sonst einen Mangel feststellen.

Demian1955  08.03.2010, 22:59
@Fritzchen77

Wenn man mit dem Waschergebnis nicht zufrieden ist, oder sonst einen Mangel während der Nutzung festgestellt hast, muß zuerst der jeweilige Kundendienst gerufen werden! Dieser KD muß die Reklamation bestätigen, erst dann ist es ein Mangel! Normal kann man sich keine Maschine kaufen, testen, zurückgeben! Und schon gar nicht bei einem Hygiene-Artikel, und dazu gehört auch die Waschmaschine! Bleibe bei diesem Händler, bei einem Anderen kann es sein das Du bitter aufläufst. Denke bloß nicht, das Deine Ausnahme die Regel ist!

Eine Rückgabe ist, selbst nach nur einmaligen Gebrauch, nur mit Kulanz des Händlers möglich! Der wird sich kaum darauf einlassen, da ihm das Gerät von der Industrie nicht zurückgenommen wird! Somit hätte der Händler die Kosten!

Die Waschmaschine ist bezahlt, somit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen! Ein Rückgaberecht gibt es nicht! (Ausnahme: Internethandel / Haustürgeschäft)

Ist man mit dem Gerät nicht zufrieden, muß der jeweilige Kundendienst gerufen werden um einen eventuelle Mangel beseitigen zu lassen! Erst nach dreimaligem erfolglosem Versuch beanstandeten und festgestellten(gleichen)Mangel zu beseitigen, hat man das Recht der Wandlung oder des Umtausches!

Man kauft ja auch kein Auto, fährt ein paar Kilometer und will es dann wieder zurück geben!

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 23:00

nachdem ich mich nun imformiert habe, muss ich sagen, deine antwort ist totally falsch. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich ein Widerrufsrecht vermerkt, auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei wochen. Hab ich leider erst nicht gesehen.Dort steht auch, dass man die Waschmaschine zu Prüfzwecken auch benutzen darf. Wir haben sie jetzt zurück gegeben ohne probleme. Theoretisch könnte man das also auch mit einem Auto. Ob "man"das tut oder nicht, also ob das gesellschaftlich als üblich anerkannt ist, steht ja nun auf einem ganz anderen Blatt, das war acuh nicht meine Frage.

Demian1955  08.03.2010, 22:49
@Fritzchen77

Wie schon erwähnt; Es ist die Kulanz des Verkäufers! Sei froh das Du diesen Händler hast! Dein Verkäufer muß nun der Industrie beweisen das dass Gerät schon bei der Auslieferung defekt war, sonst bleibt er auf seinen Kosten sitzen! Auch hätte Dir der Händler ein Nutzungsentgeld in Rechnung stellen können. Du hast also Glück gehabt! Und noch einmal: Es gibt kein Rückgaberecht, da kannst Du gerne einmal goggeln: Ausnahme: Internethandel und Haustürgeschäfte! Und das mit dem Autotesten; verlasse Dich darauf lieber nicht! Ich würde mich nicht auf ein "eingebildetes" Recht verlassen: Solche Dinge müssen mit dem Händler ganz klar deffiniert sein, sonst hast Du irgendwann einmal die A-Karte gezogen!

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 23:00

nachdem ich mich nun imformiert habe, muss ich sagen, deine antwort ist totally falsch. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich ein Widerrufsrecht vermerkt, auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei wochen. Hab ich leider erst nicht gesehen.Dort steht auch, dass man die Waschmaschine zu Prüfzwecken auch benutzen darf. Wir haben sie jetzt zurück gegeben ohne probleme. Theoretisch könnte man das also auch mit einem Auto. Ob "man"das tut oder nicht, also ob das gesellschaftlich als üblich anerkannt ist, steht ja nun auf einem ganz anderen Blatt, das war acuh nicht meine Frage.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 17.02.2010, 23:00

nachdem ich mich nun imformiert habe, muss ich sagen, deine antwort ist totally falsch. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich ein Widerrufsrecht vermerkt, auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei wochen. Hab ich leider erst nicht gesehen.Dort steht auch, dass man die Waschmaschine zu Prüfzwecken auch benutzen darf. Wir haben sie jetzt zurück gegeben ohne probleme. Theoretisch könnte man das also auch mit einem Auto. Ob "man"das tut oder nicht, also ob das gesellschaftlich als üblich anerkannt ist, steht ja nun auf einem ganz anderen Blatt, das war acuh nicht meine Frage.

Nein. Du kannst aber wg. Mängel auf Wandlung bestehen.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:03

warum nein? alle anderen sagen ja....

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:05
@Fritzchen77

sie wurde ja nur 1x benutzt, zum Testen

CrazyDaisy  15.02.2010, 02:08
@Fritzchen77

Rücktrittsrecht und Wandlung wg. Mängel sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zurückgeben kannst Du sie - aber aus einem anderen Grund.

Das Rücktrittsrecht soll vor unüberlegten Spontankäufen und Haustürgeschäften schützen.

Du wolltest die WM ja benutzen, bist aber mit der erbrachten Leistung unzufrieden. Also Reparatur oder Wandlung.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:09
@CrazyDaisy

also gebe ich sie am besten zurück ohne zu sagen warum? und sage nichts davom, dass damit gewaschen wurde?

CrazyDaisy  15.02.2010, 02:14
@Fritzchen77

Nein, Du sagst ganz einfach die Wahrheit (ist das so schwer?). Dass Du mit der Maschine unzufrieden bist, weil sie so vibriert. Die meisten Märkte nehmen ohnehin ohne Murren zurück.

Fritzchen77 
Beitragsersteller
 15.02.2010, 02:48
@CrazyDaisy

nein, lach, schwer ist das nicht, nur hat man in dieser Gesellschaft manchmal die Ar.schkarte, wenn man die Wahrheit sagt, es hat ja auch jemand gesagt, dass man eventuell mit einem Abzug wegen Wertninderung rechnen muss, wenn die WAMA benutzt wurde.

CrazyDaisy  15.02.2010, 02:50
@Fritzchen77

Ich bin bis jetzt mit der Wahrheit immer am besten gefahren!