Wenn man beim Blitzer Foto Einspruch einlegt. Muss das dann in das kleine Feld passen oder kann ich auf einen eigenen Zettel die Begründung schreiben?

5 Antworten

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Hi,

man kann eine Begründung selbstverständlich auch auf einem seperaten Blatt notieren - einfach das entsprechende Feld ankreuzen und ins Feld "siehe Anhang" schreiben.

LG

Fragevonmir3 
Beitragsersteller
 13.12.2018, 17:17

Siehe Anhang. Sehr gute Idee. Danke

Rutscherlebnis  13.12.2018, 17:22

Inhaltlich solltest Du dann nicht auf dem Foto zu sehen sein,bzw.nicht erkennbar sein.Wenn nur ein "Freund" gefahren ist,bist Du verpflichtet Ihn zu verpetzen.Bei einem Angehörigen 1.Grades darfst Du schweigen.Aber die Androhung zur Führung eines Fahrtenbuches ist so gut wie sicher.In seltenen Fällen kann dies auch sofort ,ohne Androhung auferlegt werden.Dauer : Fünf Jahre.

Du brauchst doch keinen Roman zu schreiben. "Ich war's nicht" reicht vollkommen aus als Begründung.

Fragevonmir3 
Beitragsersteller
 14.12.2018, 09:10

Ich war es ja aber. Ich will beschrieben warum ich 10 kmh mit Abzug von 3 kmh 7 zu schnell war und hoffe auf Verständnis seitens des Sachbearbeiters.

Havenari  14.12.2018, 10:06
@Fragevonmir3

Das kannst du dir komplett sparen.

Gute Güte, warum einen Aufriss wegen der paar Piepen?

Du wirst es ja wohl hinbekommen in dieser Größe zu schreiben . Das ist doch total normal , diese Größe . Darf ich fragen , wie alt du bist ? Hast du eine sehr lange Begründung . Wenn du auf diesem Zettel einen Vermerk machst und den anderen Zettel beilegst , wird es sicherlich keine Probleme geben .

Fragevonmir3 
Beitragsersteller
 13.12.2018, 17:20

Ich bin Ü 30 und ich gebe zu das ich ein Problem mit der Rechtschreibung und der Schrift habe. Aber ganz ehrlich um eine gescheite Begründung zu schreiben ist das Feld wirklich sehr klein.

AgainstAllOdds6  13.12.2018, 18:13
@Fragevonmir3

Achso . Dann entschuldige ich mich . Du kannst eventuell auch auf der Rückseite weiterschreiben und einen Vermerk machen . LG und noch eine schöne Adventszeit

Ist doch erst der Anhörungsbogen. Da is noch nix mit Einspruch. Nur Begründung. Einspruch dann beim erst Bescheid.

Fragevonmir3 
Beitragsersteller
 13.12.2018, 17:24

Also links steht, Wird der Verstoß zugegeben? Wenn nein, aus welchen Gründen?

soissesnunmal  17.12.2018, 12:51
@Fragevonmir3

Ja. Immer noch Anhörungsbogen, nix Einspruch. Das ist kein Bescheid.

Mach ein * und schreib auf der Rückseite weiter.