Radarfotos persönlichkeitsrecht?

9 Antworten

Ist tatsächlich dass vor Blitzer gewarnt werden kann. Auch in lokale oder Stadt Zeitungen (Liebevoll Käseblatt" oder "Kräuterblatt" genannt) gibt es Rubriken "Wo wird wann geblitzt?".

So sparen Stadt, Staat und Verbaucher viel Geld und Papierkramm.

Schließlich ist Vorbeugung besser, und einfacher, als Verfolgung.

Selbstverständlich (?) mußt auch ein reale Einsatz alles glaubhaft machen.

Ordnungsmächte haben andere Rechten beim Fotos. Erstens Beweis und zweitens nicht öffentlich.

Du verwechselst Da so einiges.

A) Du darfst so viele Leute fotografieren, wie Du willst. Nur veröffentlichen darfst Du diese Fotos nicht.

B) Dauerhafte Videoüberwachung ist problematisch, weil da jeder aufgenommen und gespeichert wird. Im privaten Raum / auf Privatgrund musst Du drauf aufmerksam machen, den öffentlichen Raum darfst Du nicht überwachen.

C) Vieoüberwachung im öffentlichen Raum ist nur den staatlichen Stellen, unter einhaltung gewisser Bestimmungen erlaubt. Auch hier wird meist darauf hingewiesen.

C) "Blitzer" überwachen nicht permanent, sondern dokumentieren gezielt einen Gesetzesverstoß. Das ist immer zulässig und muss auch nicht angekündigt werden. Nennt sich auch "Beweissicherung".

Der Staat hat da andere Rechte als z.B. ein Kaufhaus. Wenn man bei einem Blitzer warnen würde, bräuchte man den ja such nicht.

Yavuz64 
Beitragsersteller
 23.12.2016, 02:01

Ich sehe oft radar warn schilder die sind sehr klein gehalten und kurz vor dem blitzer und keine 3 km vorher

Du schmeißt da mehrere Dinge durcheinander. Mit dem Auto bewegst du dich in der Öffentlichkeit, dort darf jeder Menschen fotografieren. Die Persönlichkeitsrechte würden erst verletzt wenn man das Bild ohne Erlaubnis veröffentlicht (Recht am eigenen Bild) aber das macht die Polizei ja nicht.

Yavuz64 
Beitragsersteller
 23.12.2016, 01:57

Ahh ok dann hatte ich falsche infos

> "Ich darf soweit von niemanden ein Foto machen ohne zu fragen."

Und da liegst Du schon mal falsch. Fotografieren darf dich erstmal jeder - verboten ist nur die VERÖFFENTLICHUNG (also Ausstrahlen im Fernsehen, Abdrucken in einer Zeitung, Posten auf Facebook oder auch nur das Rumzeigen im Freundeskreis) dieser Bilder ohne dein Einverständnis. Steht in KUrhG §22. 

Aus diesem Grund dauert es auch so lange, bis Beweisaufnahmen öffentlich verbreitet werden dürfen - hier muss erst ein Richter abwägen, ob das Interesse der Strafverfolgung das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Siehe z.B. der Fall des Berliner U-Bahn-Treters.

Bist du noch dazu nicht das Hauptmotiv der Aufnahme, sondern nur sog. "Beiwerk", dann ist nicht einmal dein Einverständnis bei einer Veröffentlichung notwendig. Klassisches Beispiel wäre ein Foto des Kölner Doms, bei dem die Leute auf der Domplatte mit aufgenommen werden. Nachdem sie aber nicht das Hauptmotiv darstellen, darf man das Bild auch ohne deren Zustimmung öffentlich machen. Findest Du in KUrhG §23.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn man Leute nicht in der Öffentlichkeit, sondern in einer Wohnung (oder einem anderen gegen Einblick geschützten Raum) ohne deren Einverständnis fotografiert. Das ist eine Straftat, die mit bis zu 2 Jahren Haft geahndet wird. Gleiches gilt für Aufnahmen von hilflosen Personen (z.B. vom besoffenen Kumpel im Rinnstein). Steht in StGB §201a.

Soweit die Rechtslage, die Polizei darf dich also mit oder ohne Schild "Radarkontrolle" blitzen.

Der wahre Hintergrund liegt woanders: Zum einen wird das Schild meist an Unfall-Schwerpunkten angebracht, wo tatsächlich häufig ein Blitzer steht. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die Autofahrer, sich tatsächlich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten. Des weiteren empfiehlt es sich, hier auch auf den Abstand zu achten - nicht wenige Fahrer bremsen hier (aber meist zu spät) scharf ab.

Und zu guter Letzt entkräftet das Schild den immer wieder genannten Vorwurf, Radarkontrollen wären ja nur Abzocke.

FoxundFixy  23.12.2016, 09:25

Zustimmung bis auf ,,Rumzeigen im Freundeskreis“

 Es dürfen solche Bilder z.b. beim Videoabend zu Hause gezeigt werden.Allerdings dürfen diese Bilder diesen kleinen Kreis nicht  verlassen

clemensw  24.12.2016, 01:11
@FoxundFixy

Eigentlich ist das bereits "verbreiten", da der Kreis der Konsumenten vergrößert wird - aber wo kein Kläger...