Wenn man als Angestellter anstatt 7:00 Uhr Arbeitsbeginn um 7:01 Uhr kommt, ist der Abteilungsleiter berechtigt 30 minuten länger zu bestimmen ( sogar unbezahl?
7 Antworten
Ich kenne das mit 15 Minuten. Das es als 30 Minuten gewertet wird habe ich noch nie gehört.
Zudem darf er von dir in der Regel keine Überstunden dafür verlangen, sondern wenn man 1 Minute zu spät kommt werden die ersten 14 Minuten in der Arbeit nicht berechnet.
Ich finde das eine ziemliche Sauerei. Früher mag das noch sinnvoll gewesen sein, weil es ein ziemlicher Aufwand gewesen wäre für ein paar hundert Mitarbeiter minutengenau abzurechnen. Heute berechnet das eh alles der Computer und es wäre kein Problem minutengenau abzurechnen. Die eigentliche Sauerei dabei ist, dass du 15 Minuten abgezogen bekommst, wenn du eine 1 Minute zu spät kommst, aber wenn du 1 Minute später gehst bekommst du keine 15 Minuten gut geschrieben, sondern in der Regel gar nichts, oder genau diese eine Minute.
Grundlegend einmal muss tatsächlich geleistete Arbeitszeit laut den geltenden Vertragsbestimmungen auch vergütet werden. Ich kenne es zwar bei einer Verspätung auch nur in Intervallen von 15 Minuten, aber Das nur am Rande. Natürlich darf der AG dann auch eine entsprechend terminierte Mehrarbeit anordnen. ( allerdings halt bezahlt )
Ich war mal in einem Unternehmen, da war es so geregelt:
Arbeitszeit von 7:00 bis 17:00Uhr. Wenn man um 7:01 eingestempelt hat, wurde automatisch Arbeitsbeginn 7:15Uhr im System gebucht. Wenn man um 16:59Uhr ausgestempelt hat, wurde automatisch Arbeitsende 16:45Uhr im System gebucht.
Also besser eine Minute zu früh einstempeln und eine Minute zu spät ausstempeln.
Die aber dennoch gängige Praxis ist.
Wenn sich Arbeitnehmer das gefallen lassen ... ...
Die angeordnete Mehrarbeit um das zu spät kommen auszugleichen ist mE auch nicht rechtskonform. Dennoch wird sich kaum einer dagegen wehren.
Im Ernst, Maximilian:
Würdest Du das hinnehmen?!?! Das kann ich mir kaum vorstellen!
Übrigens sind 30 Minuten Mehrarbeit für 1 Minute Verspätung wohl kaum als "Ausgleich" zu bezeichnen.
Hier sanktioniert der Arbeitgeber illegal und vermehrt Profit, indem er unbezahlt arbeiten lässt!
NEIN. Missverständnis.
Das bezog sich auf den obigen Beitrag, das die Arbeitszeit nachzuholen ist.
Arbeitszeit die ich am Montag versäume kann ich nicht in der Woche drauf wieder "reinarbeiten". Arbeitszeit ist eine Fixschuld.
Die 30 Minuten sind zu bezahlen und nicht 1:30 aufzurechnen.
Das kommt auf den Arbeitsvertrag an.
In der Regel kann das nicht so einfach bestimmt werden.
es kann aber auch nicht so einfach sein, dass der Chef Fehlzeit ständig bezahlt. Rechne mal aus wenn das täglich passiert . Man sollte das auch mal unter diesem Aspekt sehen, dass die Maßnahme des Chefs auch ne Wirkung haben soll
in einem Monat kommen ( bei ner 40h - Woche ) schon mal 160 Minuten raus .
Gehen wir von einem Monat aus, der 23 Arbeitstage hat (Maximum). dann kann man 23 mal eine Minute zu spät kommen. Macht in einem Monat 23 Minuten. Wo kommen deine 160 Minuten her?
Zudem steht das nirgends, dass das öfter passiert. Allerdings steht auch nicht da, dass es eine Ausnahme war.
Edit:
Meine Antwort bezog sich auf den ursprünglichen Beitrag von @beast, bevor er ihn editiert hat.
Komm ganz einfach pünktlich und das Problem wird nicht bestehen.
Ansonsten, NEIN, kann er nicht so einfach machen. Aber eine Abmahnung kann er ohne weiteres erteilen.
Was wäre Dir lieber?
Eine Abmahnung wegen einer Verspätung von 1 Minute? Da wäre wohl kaum die Verhältnismäßigkeit gewahrt!
Ich sehe bei Nichteinhaltung der Arbeitszeit schon einen Anlass zur Abmahnung.
Sicher wird das kein AG beim ersten Mal machen. Aber beim zweiten Male ist dann Deine Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt. ;-)
Was will der AN machen gegen diese Abmahnung? JA ich war eine Minute zu spät aber ich fordere die Entfernung der Abmahnung?
Abmahnungen haben sehr oft auch einen psychologischen Faktor, stärker als der rechtliche Aspekt.
Also: Nicht zu spät kommen und gut.
;-))
Eine Regelung allerdings, die nicht rechtskonform ist!