Arbeitsbeginn Azubi?
hallo...
meine Tochter macht eine Ausbildung zur Verkäuferin beim Netto. Bisher war ihr Arbeitsbeginn um 7:00 Uhr, da der erste Bus in das Dorf dort kurz vor 7 Uhr eintrifft. Jetzt soll sie bereits um 6:30 beginnen und mit dem Taxi (selbstverständlich auf eigene Kosten) kommen, damit sie pünktlich ist. Darf ein AG soetwas tatsächlich von einer 17-jährigen im 1. Ausbildungsjahr verlangen? Kann jemand dazu Rechtsquellen angeben?
Vielen Dank schonmal!
Zusatz:
Vor dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrages wurde das Problem, dass sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, eingehend mit dem damals zuständigen Verkaufsleiter besprochen. Er erklärte, dass das Problem bekannt sei, und man den Arbeitszeitbeginn entsprechend anpasst, also statt 6:30 Uhr auf 7:00 Uhr verlagert. Das hat auch bis zum Wechsel des Verkaufsleiters wunderbar funktioniert.Diese Absprache war überhaupt erst die Voraussetzung für das Zustandekommen des Ausbildungsvertrages. Im Ausbildungsvertrag selbst steht nur die wöchentliche Arbeitszeit.
4 Antworten
Grundsätzlich ist es Sache des Beschäftigten, wie er zur Arbeit kommt. Fahrrad ist keine Alternative?
nein, leider nicht...
Wenn im Ausbildungsvertrag keine feste Uhrzeit festgehalten ist kann das der Arbeitgeber verlangen.
Die Arbeitszeit ist von seinem Direktionsrecht abgedeckt.
Wie der Mitarbeiter zur Arbeitsstelle kommt ist nicht Problem des Arbeitgebers.
Lies mal, was im Ausbildungsvertrag steht.
Normalerweise kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nur MIT Zustimmung des Arbeitnehmers ändern, da es sich um eine Vertragsänderung handelt. Möglicherweise ist in dem Ausbildungsvertrag jedoch eine Klausel, die dem Arbeitgeber erlaubt, die Arbeitszeiten einseitig, aus welchem Grund auch immer, zu verändern. In diesem Falle wäre sein Wunsch rechtens.
Ich halte es aber für unzumutbar, dass ein Azubi tägliche Taxifahrten von seinem geringen Azubi-Gehalt bezahlen soll. Der Ausbildungsvertrag ist von der Handelskammer genehmigt, oder? Ich denke, dort kann man dir helfen und - sofern nötig - kann die Handelskammer sogar vermittelnd tätig werden.
Alles Gute!
Dazu bedarf es keiner Klausel. Wenn im Arbeitsvertrag nicht die genaue Anfangszeit festgelegt ist, kann sie der Arbeitgeber festlegen. Dazu benötigt er auch nicht die Zustimmung des Angestellten.
Setz dich mit dem Ausbildungsberater der zuständigen IHK in Verbindung, und bitte ihn um Hilfe.
Vielleicht kann er vermittelnd eine zufriedenstellende Lösung mit deinem Ausbilder/Arbeitgeber erreichen.
Frag bei der IHK aber ausdrücklich nach dem Ausbildungsberater, denn der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.
Wie viele Kilometer müsstest du denn täglich mit dem Taxi fahren?