Zeiterfassung rechtens- aufrunden- ab 3 min vor Arbeitszeitbeginn?
Bei uns ist es so, das selbst wenn ich 3 min vor Arbeitsbeginn da bin,auf die nächste Viertelstunde aufgerundet wird.Beispiele Herein von - bis -> Abrechnungszeit 06:42 - 06:56:59 -> 07:00 /06:57 - 07:11:59 -> 07:15 /07:12 - 07:26:59 -> 07:30 /heraus17:00 - 17:14:59 -> 17:00 / 17:15 - 17:29:59 -> 17:15 /17:30 - 17:44:59 -> 17:30/
Wir sind eine kleine Firma und ich brauche ca. 20 Sek. bis zu meinem Arbeitsplatz- Computer hochfahren- fertig. Komme ich um 7:42+1 Sek zählt es es ab 8:00 das sind 17 Minuten. Abends wird abgerundet. Stempel ich um 17:29 gilt 17:15
3 Antworten
Grundsätzlich ist eine Rundung bei der Arbeitszeiterfassung möglich - dazu bedarf es aber einer Betriebsvereinbarung (sofern ein Betriebsrat existiert) oder einer arbeitsvertraglichen Regelung.
Hierbei ist darauf zu achten, daß der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt wird; das wäre der Fall, wenn bei Arbeitsbeginn auf den nächst höheren festgelegten Takt nach oben gerundet wird (z. B. 6:55h auf 07:00h) aber bei Arbeitsende nach unten gerundet wird (z. B. 15:05h auf 15:00h) - das wäre so nicht zulässig.
§ 307 BGB
?
Im § 307 des BGB geht es um Schuldverhältnisse, hier konkret um AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), wann diese unwirksam sind.
Arbeitsverträge sind in der Regel als AGB anzusehen und unterliegen damit der Inhaltskontrolle des § 307 AGB.
Auch Arbeitszeitregelungen sind AGB...
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Betriebsrat solch eine Betriebsvereinbarung abgeschliessen würde, wenn Arbeitnehmer nur benachteiligt würden (arbeitgeberfreundliches Runden morgens und abends).
Betriebsvereinbarungen wären keine AGB und dann würde § 307 BGB nicht greifen.
Rundungen dieser Art sind bei Berieben nicht unüblich.
Eine Rundung auf Kernzeitbeginn ist „normal“. Eine Rundung bei Zuspätkommen als Strafe ist üblich. Eine Rundung bereist vor Arbeitsbeginn ist m.E. Grenzwertig, es sein denn, das Erfassungsterminal befinden sich nicht Arbeitsplatznahe und man hat eine Wegezeit bis zum Arbeitsplatz, in dem Fall wäre man erst später am Arbeitsplatz als man am Terminal gebucht hat. Ich wüsste nicht, warum dann nicht gerundet werden sollte, da man ja zu spät gekommen ist.
Dies ist keine Rechtsauskunft!
ich brauch zum Arbeitsplatz inkl. Computer hochfahren und Jalousien hochziehen 2 min. komme ich 7:42 +1 sek wird nicht auf 7:45 aufgerundet was ja ok wäre sondern auf 8:00Uhr.Das heißt ich bin 3 min vor Arbeitsbeginn da und trotzdem werden 17 min abgezogen
So wie du es schilderst, ist es nicht rechtens.
Wäre dies tatsächlich nicht rechtens?
Wo kann ich einen entsprechenden Gesetzestext nachlesen?