Zeiterfassung rechtens- aufrunden- ab 3 min vor Arbeitszeitbeginn?

3 Antworten

Grundsätzlich ist eine Rundung bei der Arbeitszeiterfassung möglich - dazu bedarf es aber einer Betriebsvereinbarung (sofern ein Betriebsrat existiert) oder einer arbeitsvertraglichen Regelung.

Hierbei ist darauf zu achten, daß der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt wird; das wäre der Fall, wenn bei Arbeitsbeginn auf den nächst höheren festgelegten Takt nach oben gerundet wird (z. B. 6:55h auf 07:00h) aber bei Arbeitsende nach unten gerundet wird (z. B. 15:05h auf 15:00h) - das wäre so nicht zulässig.

wefranzen  02.02.2016, 11:58

Wäre dies tatsächlich nicht rechtens?
Wo kann ich einen entsprechenden Gesetzestext nachlesen?

wefranzen  04.02.2016, 07:52
@DerSchopenhauer

?

Im § 307 des BGB geht es um Schuldverhältnisse, hier konkret um AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), wann diese unwirksam sind.

DerSchopenhauer  04.02.2016, 17:01
@wefranzen

Arbeitsverträge sind in der Regel als AGB anzusehen und unterliegen damit der Inhaltskontrolle des § 307 AGB.

Auch Arbeitszeitregelungen sind AGB...

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Betriebsrat solch eine Betriebsvereinbarung abgeschliessen würde, wenn Arbeitnehmer nur benachteiligt würden (arbeitgeberfreundliches Runden morgens und abends).

Betriebsvereinbarungen wären keine AGB und dann würde § 307 BGB nicht greifen.

Rundungen dieser Art sind bei Berieben nicht unüblich.
Eine Rundung auf Kernzeitbeginn ist „normal“. Eine Rundung bei Zuspätkommen als Strafe ist üblich.  Eine Rundung bereist vor Arbeitsbeginn ist m.E. Grenzwertig, es sein denn, das Erfassungsterminal befinden sich nicht Arbeitsplatznahe und man hat eine Wegezeit bis zum Arbeitsplatz, in dem Fall wäre man erst später am Arbeitsplatz als man am Terminal gebucht hat. Ich wüsste nicht, warum dann nicht gerundet werden sollte, da man ja zu spät gekommen ist.

Dies ist keine Rechtsauskunft!

Sissy1971 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 09:22

ich brauch zum Arbeitsplatz inkl. Computer hochfahren und Jalousien hochziehen 2 min. komme ich 7:42 +1 sek wird nicht auf 7:45 aufgerundet was ja ok wäre  sondern auf 8:00Uhr.Das heißt ich bin 3 min vor Arbeitsbeginn da und trotzdem werden 17 min abgezogen

So wie du es schilderst, ist es nicht rechtens.