Wenn in einem Vertrag nur das Haus an jemand überschrieben wurde, ist das restliche Vermögen dann nach dem Tod zu verteilen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es keine testamentarische Verfügung über das dem Erblasser nach der Schenkung verbliebene Vermögen gibt und wenn ferner keine Ansprüche mehr aus dem Geschäft der Hausübertragung an einen Sohn und den Geldausgleich für die anderen Kinder bestehen, gilt für das noch vorhandene Vermögen des Erblassers die gesetzliche Erbfolge, die - falls der/die Ehepartner/in des Erblassers bereits früher verstorben ist - bestimmt, dass die Kinder des Erblasser zu gleichen Anteilen erben.

Selbstverständlich brauchen diese Erben einen Erbschein, wenn sie ihre Erbfolge denjenigen gegenüber nachweisen müssen oder wollen, die Vermögenswerte des Erblassers verwalten (z.B. die Banken) oder mit denen der Erblasser in Rechts-beziehungen stand, die jetzt auf die Erben übergegangen sind. Fragen Sie daher bei diesen Stellen nach, ob sie zu diesem Nachweis einen Erbschein verlangen. Wenn sie darauf verzichten, braucht es im allgemeinen keinen Erbschein. Da offenbar kkein Immobilienvermögen zur Erbmasse gehört, braucht es auch für das Grundbuchamt keinen . sonst notwendigen - Erbschein.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 17:30

Ja, toll, vielen Dank.

Der „Rest“ ist im Nachlass und damit müssen sich die Erben darüber auseinandersetzen. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbschein ist nicht unbedingt notwendig, wenn man auch so Verfügungsgewalt über den Nachlass hat.

Ich gehe dabei davon aus, dass der Vertrag damals beurkundet wurde.

Da kein Testament: wird der Rest unter den gesetzlichen Erben geteilt. Sofern unter das vorhandenen Vermögen noch ein Bankkonto fällt, wird hier auch ein Erbschein benötigt - denn diese wird darauf bestehen.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 17:07

Vielen Dank

Das Haus spielt keine Rolle mehr wenn alle anderen beteiligten ausbezahlt worden. Der Rest wird geteilt. Bei uns hat nur unsere große Schwester einen Erbschein beantragt. Wir haben dann alle eine Vollmacht von der Sparkasse zur Schwester geschickt. Sie hat das Vermögen zu gleichen Teilen auf unser Konto überwiesen.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 17:32

Danke

Ist die Schenkung schon länger als 10 Jahre her?

Oder handelt es sich um einen Erbvertrag?

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 16:57

jentolon, die Schenkung der oberen Hälfte erfolgte vor über 10 Jahren.

Chrissi35de 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 16:52

Nur für eine Hälfte des Hauses. Für die untere Hälfte des Hauses gibt es eben diesen Vertrag. Der besagt: Bruder kriegt das Haus, der Rest Geld.

jentolon  13.07.2020, 16:55
@Chrissi35de

Wenn eine Schenkung vor dem Tod erfolgte wird diese bei dem Erbe berücksichtigt.

Bspw. Schenkung ist 8 Jahre her. 2/10 fließt von der Schenkung in die Erbmasse ein.

10 Jahre her - nix fließt von der Schenkung in die Erbmasse ein.

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Alle weiteren Sachen vom Verstorbenen ganz normal nach gesetzlicher Erbfolge bei keinem vorhandenen Testament in die Erbmasse.

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