Könnte ich ein Kind unter 14 bei der Polizei anzeigen?
Zumbeispiel wenn es mich schlägt? Und wenn ja, was passiert dann mir ihn?
6 Antworten
Ja, kannst Du. Wird dann vom Staatsanwalt abgelehnt, da das Kind noch nicht strafmündig ist.
Du kannst Dich ans Jugendamt wenden.
Anzeigen kann man bei der Polizei jeden. Allerdings kann ein Kind unter 14 sich gem. § 19 StGB nicht strafbar machen. Demnach wird auch ein Ermittlungsverfahren gegen das Kind sehr schnell eingestellt, soweit es überhaupt aufgenommen wird.
Je nach Art und Häufigkeit derartiger Körperverletzungen dürfte das Jugendamt an der Sache interessiert sein.
Ansonsten kann man das Kind natürlich zivilrechtlich verklagen. Auch wenn es nicht strafmündig ist, so ist es nach § 828 Abs. 1 u. 3 BGB jedenfalls deliktsfähig. Jede Körperverletzung reicht grundsätzlich einmal für Schmerzensgeldansprüche, auch wenn es in der Praxis doch immer eine gewisse Erheblichkeitsschwelle gibt. Wenn man dann einen Titel gegen das Kind erlangt hat, dann kann man 30 Jahre lang aus diesem gegen das Kind vollstrecken (also auch abwarten, bis es eigenes Geld verdient).
Schwachsinn, da nicht strafmündig. Du kannst jedoch ein Schmerzensgeld einklagen.
Das Kind wird keine Strafe bekommen, falls du es anzeigst.
Da das Kind unter 14 ist, wird es keine Strafe bekommen. Die Eltern werden dafür belangt
Das ist Schwachsinn. Die Eltern müssen strafrechtlich natürlich nicht dafür einstehen, was ihr Kinder machen.
Müssen die Eltern Strafe zahlen oder so?