wem gehört der Lottogewinn?
Hallo Gemeindemitglieder,
jemand gewinnt im Lotto, hat den Lottoschein aber von Geld finanziert, welches ihm/ihr nicht gehört. Der- oder diejenige hat das Geld auch ohne zu fragen genommen. Kann in der Familie passiert sein oder auch zwischen Personen, die sich nicht kennen (gestohlenes Geld).
Wie auch immer, will die ganze Sache nicht zu verkomplizieren.
Wie ist das überhaupt mit Eheleuten? Gehört das Geld theoretisch nicht beiden und muss ehelich geteilt werden?
Grüße
7 Antworten
Der Diebstahl wäre zurück zu zahlen, genau wie bei einem Verlust bei Glücksspiel auch. Die Verwendung (Lotto, Poker) ist dabei egal. Bei Eheleuten könnte es als Zugewinn gelten.
In der Ehe sollte es ehelich und ehrlich geteilt werden. Der Lottogewinn gehört dem der den Schein abgegeben hat. Und nicht dem Bestohlenen. Er hätte das Geld ja auch versaufenn können, anstatt... Wem würde dann der Rausch gehören. Das geklaute Geld muss natürlich zurück zum Eigentümer.
Der Gewinn gehört dem, der die Zahlen ausgewählt hat. Er muß lediglich den Gestohlenen Betrag zurückzahlen. Außerdem könnte er strafrechtlich noch belangt werden. Aber wenn der paar Euro oder was ein Lottospiel angeht, wird das kein auch noch so einfriger Staatsanwalt machen (Geringfügigkeit).
Bei gestohlenem Geld: Der Lottogewinn gehört dennoch dem, der den Lottoschein ausgefüllt hat. Dem bestohlenen steht zivilrechtlich lediglich das gestohlene Geld zu.
Bei Eheleuten: Je nach Ehevertrag.
Ganz gleich woher und von wem das Geld für den Einsatz kommt , Gewinner ist immer derjenige dessen Name auf dem Tippschein steht.
Ist denn da auf den Quittungen der Name des "Spielers" drauf?