wenn ich einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, kann ich dann nicht angenommen werden wegen schlechter noten?
Hallo liebe Community,
ich habe da mal eine Frage und zwar: befinde ich mich zurzeit in der 10ten klasse und habe einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Da aber meine Noten wegen Corona gesunken sind habe ich angst nicht mehr angenommen zu werden. In meinem Ausbildungsvertrag stehen keine angaben über einen Mindestschnitt.
danke im voraus
5 Antworten
Leider ist ein unterschriebener Ausbildungsvertrag i.d.R. keine Garantie, dass man die Ausbildung auch machen kann. Es spielt auch keine Rolle, ob die Ausbildung an Bedingungen wie z.B. einen bestimmten Notendurchschnitt geknüpft ist oder nicht.
Im Ausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz eine Probezeit zwingend vorgeschrieben. Während dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
Da in den wenigsten Ausbildungsverträgen steht, dass eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung nicht möglich ist, kann der AG Dir entsprechend auch eine Kündigung der Ausbildungsstelle aussprechen.
Du solltest aber nicht alles von Deinen Noten abhängig machen. Die zählen nicht alleine, wenn man einen Ausbildungsvertrag bekommt. Die Persönlichkeit und der Eindruck den man beim Einstellungsgespräch von Dir gewonnen hat, machen einen großen Teil der Entscheidung, Dich auszubilden, aus. Auch AG ist klar, dass Noten nicht alles und in diesen "Coronazeiten" auch oft weniger aussagekräfig sind
Unter gewissen Voraussetzungen ist dies möglich.
Jeder Vertragspartner hat seinen Teil des Vertrages zu erfüllen. Die kann einer Seits im leichtesten Fall du sost lernen. Die Ausbildungstätte soll lehren.
Häufig wird aber ein gewisser Abschluss Notenschnitt als Vertragsvorrausetzung gestellt. Dies muss nicht immer vom Arbeiter ausgehen sondern ist geb auch Ausbildungen dessen Schnitt von Institutionen gesteuert ist.
Würde mal genau nachlesen im Vertrag was vereinbart wurse
Nein. Einzige Ausnahme ist wenn VORHER schriftlich nachgewiesen mindestens ein z.B. Realschulabschluss gefordert war und du schaffst generell den geforderten Abschluss nicht.
Nein! Unterschrieben ist unterschrieben! Aber! Du hast Probezeit.....
Ja kann sein weil du eh ich glaub 4 Monate in der Probezeit bist und die können dich in dieser zeit auch ohne ein grund anzugeben einfach Kündigen