wenn ein Enkel im Grundbuch steht, steht mir dann ein Pflichtteil zu?
9 Antworten
Ja, auf jeden Fall !
Leider vergessen das viele aber ich bin voll deiner Meinung und es ustvauch richtig so.
Ist wer gestorben und um was Genau geht es. Steht der Enkel allein im Grundbuch, dann gehört ihm das Grundstück auch. Pech für dich.
Plichtteil vom Restvermögen, falls du ein Sohn / Tochter vom Verstorbenen bist.
Aber so wirklich steht in der Frage ja nix brauchbares drin.
Wenn der Enkel mit 100% im Grundbuch steht, gehört das Haus ihm. Bis zu seiner Volljährigkeit wird es vom Vormund treuhänderisch Verwaltet.
Aber wenn ich richtig rechne, ist der Enkel ja jetzt Volljährig.
Da kommst du nicht rann. Einzige kleine Chance, wenn die Überschreibung noch keine 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist.
Aber dir wird nur der Pflichtteil vom Restvermögen bleiben.
Und wenn dein Elternteil wollte, das du "fast" leer aus gehst, dann ist auch dieses bestimmt schon "erbsicher" verteilt worden.
Sorry, im Zweifel einen Anwalt für Erbrecht dazu befragen.
Ja, falls Sie ein leiblicher Abkömmling dieser als "Enkel" bezeichneten Person sind, die im Grundbuch alleine als Eigentümer eingetragen ist!
Dann könnten Sie bei etwas gutem Willen des Erblassers auch einen normalen Erbanspruch und nicht nur einen Pflichtteilsanspruch haben, der nur der Hälte des gesetzlichen Erbanspruches entspricht.
Wann wurde der Enkel denn im Grundbuch eingetragen? Schon zu Lebzeiten des Erblassers?
Wenn nur der Enkel im Grundbuch steht, gehört im das Haus schon zu Lebzeiten. Dann nur den Pflichteil auf das Erbe ohne Haus.
Und dann gibt es noch eine Frist bei Schenkungen...glaube 10 Jahre war das.
Ich gehe mal davon aus, das du überhaupt Anspruch hast (z.B. Sohn)
ich bin ohn aus 1. Ehe
ich bin Sohn aus 1. EHE