Wenn ein Adelstitel durch Adoption übertragen wird, fällt die natürliche Erbfolge des Adeligen aus?
Also mal angenommen: Ich Graf von Klötenkamp adoptiere einen Sohn, der älter ist als mein leib- und ehelicher Erstgeborene, hat mein leibliche Sohn Vorrechte auf den Titel und die damit verbundenen Pflichten oder wird er von meinem Adoptiv-Sohn ausgestochen.
4 Antworten
Es gibt keinen Adel als bevorrechtigten Stand mehr! Die Weimarer Republik hat unter diesen Anachronismus einen längst fälligen Schlussstrich gezogen!
Folglich gibt es auch keine "Adelstitel" mehr, die man vererben könnte! Großzügig hat die Weimarer Republik den ehem. Adligen erlaubt, ihre alten Titel als Namensbestandteil zu führen.
Diese Regelungen hat die Bundesrepublik übernommen.
Was bedeutet das bei einer Adoption?
- Alle Kinder, ob leiblich oder adoptiert, sind gleichberechtigte Erbfolger.
- Alle Kinder, ob leiblich oder adoptiert, übernehmen den Familiennamen. Sowohl der leibliche als auch der adoptierte Sohn heißt also "Graf von Klötenkamp" - wenn er Pech hat! :-))
- Die Verteilung des Besitzes kann der Erblasser beeinflussen. Er kann einen Haupterben einsetzen und die anderen leiblichen oder adoptierten Kinder auf das Pflichtteil beschränken.
MfG
Arnold
Die Adligen, die solche Adoptionen ausführen lassen sich gleichzeitg einen kompletten Erbverzicht unterzeichnen, um die Rechte von leiblichen Angehörigen nicht zu beeinträchtigen.
Es wird ja auch kein Adel übertragen, sondern, weil das Adelsprädikat teil des Namens ist, lediglich der Name, der dann "wie Adel aussieht."
Also, Dein Adoptivsohn "Kevin Graf von Klötenkamp" würde in Adelskreisen sowieso nicht akzeptiert.
Da wären die (echten) Prinzen von Anhalt aber stinkig. Nein, ein Adoptivprinz bleibt ein adoptivprinz, erbt nix und der echte Adel erkennt sie auch nicht an. Da gibt es mit Sicherheit Verträge.
Ich glaube, dass die echten Fürsten von Anhalt einen Frederic von Anhalt nicht mal auf der Straße grüßen.
nicht der älteste,. der erstgeborene