wenn das gehalt in zahlen und worten nicht überstimmt, worauf sollte ich mich dann verlassen dürfen - auf die zahlen oder auf die buchstaben?
3 Antworten
Bei einem Scheck oder Wechsel gilt im Zweifel der Betrag in Worten.
Bei einem Arbeitsvertrag muß geprüft werden, was der tatsächliche Wille der Vertragsparteien war; das kann sich aus einer Korrespondenz, Protokoll, Vergütungstabelle etc. ergeben.
Wenn die Zahlen und die Worte nicht übereinstimmen solltest du eine andere Abrechnung verlangen. Denn niemand kann sagen, welche der Zahlen die korrekte ist und du musst ja zuverlässige Angaben haben. Verlange eine neue Abrechnung aus der ganz klar hervorgeht, um welche Summe es sich handelt.
Besser ist es nocheinmal nachzufragen. Das schriftliche ist eingentlich nur eine Art Ergänung, damit an die Zahlen nicht noch eine Null angehängt oder eine Zahl vorangestellt wird.....
Toller Nick im übrigen :-))