Wenn 2 Forderungen zusammengefasst werden, darf ein Inkassobüro alle Gebühren zweimal abrechnen?
Ich habe ein Schreiben von Pair Finance bekommen, diese umfasst zwei Forderungen, eine von 206,40 und eine Forderung von 39,00 €.
Nun möchte das Inkassbüro dass ich zweimal die Geschäftsgebühr (1,0) bezahle, diese liegt bei je 45,00 € also gesamt 90,00 €.
Ebenfalls wurden zweimal die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleitungen von 9,00 € angesetzt. Da die Forderung ja in einem Brief kam frage ich mich ob die Gebühren tatsächlich jeweils zweimal abgerechnet werden dürfen?
Vielen Dank für eine Antwort.
5 Antworten
Überprüfe erstmal ob die Forderungen berechtigt sind, das ist sehr wichtig!
Versuche mit der Firma, wo Du Schulden hast eine Einigung zu finden oder gehe gleich zu Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
Suche ob es dieses Inkassobüro wirklich gibt, es müssen ja deutliche Spuren vorhanden sein nicht nur im Netz
Es gibt auch Briefe mit Forderungen der mithilfe dem Wort Inkasso die Menschen nervös machen soll. Manche überweisen in Panik einen Betrag für eine Leistung, die sie nie in Anspruch genommen.
Bei mir war´s damals eine Telephonrechnung, hatte in Telephonbüchern und mit der Auskunft eine Nummer gefunden, angerufen, das sie mir bitte den von mir unterschriebenen Vertrag zusenden, sonst könne ich die Rechnung nicht nachvollziehen und würde solange nicht bezahlen. Nie wieder was gehört.
Suche ob es dieses Inkassobüro wirklich gibt, es müssen ja deutliche Spuren vorhanden sein nicht nur im Netz
kleiner Tipp: Google würde ich da aber nicht benutzen. Stattdessen die Suche unter www.rechtsdienstleistungsregister.de ;-)
Die Frage ist rein akademischer Natur, da eine 1,0 Gebühr regelmäßig zu hoch ist für die Leistung, die ein Inkassobüro im Massengeschäft erbringt.
Auch müsste sie den Betrag erst dem Gläubiger in Rechnung gestellt und erhalten haben, bevor sie von dir eine Erstattung fordern kann.
Grundsätzlich müssen zwei separate Forderungen aber nicht zusammengefasst werden.
Hauptforderung zahlen, ggf. Mahngebühren und Zinsen direkt an den Gläubiger und dem Inkassobüro widersprechen.
Grundsätzlich müssen zwei separate Forderungen aber nicht zusammengefasst werden.
Das ist so nicht richtig. Wenn die Forderung zeitlich eng beisammen sind, dann ist das sehr wohl ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, das als getrennte Vorgänge zu betrachten.
Ja müßte es viel Papierkram vorher gekommen sein, deswegen vermute ich ein Massenbrief an irgendwelche Adressen. Einige bezahlen immer, das ist dann echt ein lohnendes Geschäft.
Erlaubt aber nicht Durchsetzungsfähig
18 € sind Durchsetzungsfähig an inkassokosten ( 15 € Inkasso plus 3 € aus lagen pauschale pro Vorgang
Es handelt sich nur um ein einfaches Schreiben welches mit 0,3 RVG abgerechnet wird.
Handelt es sich um Lastschrift Rücklaufer ?
Nein, wenn man "betrügen" will, also seinen Umsatz optimieren, dann schon richtig. Hätte das Inkasso-Unternehmen Dir zwei Briefe zu dem 206,40 € Vorgang einen mit einer eigenen Bearbeitungsnummer/Az und zu dem 39,00 € -Vorgang einen weiteren Brief mit einer anderen eigenen Bearbeitungsnummer/Az gesandt, dann hätten sie in der Tat die Gebühren 2x verdient. Jetzt haben sie aber durch die Zusammenfassung von zwei Forderungen in einem Brief nur eine Gesamtforderung von 245,40 €.
Das gibt es dann eben nur einmal Gebühren.
Es sind 2 Vorgänge, also dürfen die die Kosten auch 2 Mal ansetzen.
"Dürfen" geht immer in der Branche. Ob es bei Nichtzahlung auch ein geklagt wird steht auf einem anderen Blatt.
Nö. Einzelforderungen gegen denselben Schuldner und von dessen Kundenkonto ausgehend müssen aus Schadensminderungs-Aspekten durchaus zusammengefasst werden.
Letztendlich ist die RVG-Gebühr eine "außergerichtliche Vertretung" und nicht ein "Verfolge eine einzelne Rechnung".
Und haben dennoch 0 Anspruch ;-)