Wem gehört hier Urheberrecht?
Angenommen, jemand hat von einer Person, ohne Erlaubnis ein Audio aufgenommen, wer hat dann das Urheberrecht? Und wie sieht es auf Justiz-Ebene aus, wenn jemand unerlaubt einen Screenshot von einem Chat verschickt, wo man deutlich die Nachrichten und das Profilbild erkennt?
6 Antworten
Das Urheberrecht hat der der Aufgenommen wird.
Ein unerlaubter Screenshot von einem Chat zwischen 2 Leuten ist rechtlich nicht erlaubt wenn etwas zu sehen ist, dass man öffentlich eben nicht sieht. Es sei denn es ist öffentlich auf Fb oder Insta. Sobald es privat ist, könntest du Probleme bekommen wegen Datenschutz, denn wenn jemand sein Profil auf Privat hat, egal auf welcher Plattform, ist dies nicht bestimmt an eine andere Person zu gelangen. Schon gar nicht mit Foto.
Das Urheberrecht an der Aufnahme hat der, der sie gemacht hat. Und nicht der Aufgenommene.
Da hast zwar das Urheberrecht, aber da die Aufnahme illegal war, hast Du schlechte Karten, wenn Du die Aufnahme nutzt. Das selbe mit dem Screenshot
Urheberecht spielt her keine Rolle, tangiert ist hier das Persönlichkeitsrecht. Es sei denn, du redest von Musik, dann hat der Urheber das Recht zur Veröffentlichung und niemand sonst.
Nur mal als abweichende Meinung (IANAL):
Weder allgemeines Alltagsgebrabbel noch das Drücken einer Aufnahmetaste dürften die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um einen Urherberrechtsschutz überhaupt einschlägig werden zu lassen. Interessanter wäre da, je nachdem, unter welchen welchen Umständen die Aufnahme entstanden ist, schon eher der § 201 StGB, der nicht nur das Aufnehmen des nichtöffentlichen Wortes eines Anderen, sondern auch die Verwendung oder Weitergabe einer solchen Aufnahme unter Strafe stellt.
Und wenn wir einen Chat mal mit einer E-Mail gleichstellen, die wiederum wie ein Brief zu behandeln sei (Aber Vorsicht: Analogieverbot im Strafrecht!), dann meine ich früher mal gelernt zu haben, daß das Briefgeheimnis nur gilt, bis der Brief vom intendierten Empfänger geöffnet wurde.
Dann aber hat das LG Köln 2008 ein höchst kurioses Urteil gefällt, auf das sich jetzt alle Welt zu beziehen scheint, und nach dem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form einer "Geheimsphäre" unmittelbare Drittwirkung erlangt in der Form, daß jetzt niemand mehr irgendwas, das er von irgendjemandem bekommen hat, irgendwie weiterleiten oder gar veröffentlichen darf. Was mir irgendwie ein wenig weitgehend erscheint.
Mir ist jedenfalls weiterhin unklar, welche (einfachgesetzliche) Rechtsnorm hier (zivil- oder strafrechtlich) verletzt sein soll. Aber ich lerne auch mit Begeisterung dazu.
- Das Urheberrecht hat der Aufgenommene
- Screenshot ist okay, da es sich ja um eine öffentliche Seite handelt
Das Urheberrecht spielt hier gar keine Rolle und es hat immer der Urheber, der Schöpfer einer Sache, Alsoz.B. der Fotograf.
- Also den, den man auf dem audio hört?
Also ein Chat zwischen 2 Leuten ist öffentlich? Das denke ich nicht!
Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Bei WhatsApp war das und da sind die Chats ja “Ende-zu-Ende” verschlüsselt, sodass eben kein dritter das lesen soll