15 sekunden von jedem song einfach benutzen?
Es gab ja vor kurzem ein neues Urheberrecht. Es steht drinne, dass man 15 sekunden eines filmes oder musikstücked vewernden darf sofern das original länger als 30 sekunden ist.
Ich möchte vom lied "kung fu fightning" etwa 12 sekunden benutzen und teile davon verändern, ich blicke bei den ganzen rechten und lizenssachen aber nicht durch. Was genau darf ich denn jetzt und hat jemand ein link von dem song kung fu fightning den ich benutzen darf und kann erklären warum?
Wäre sehr dankbar.
6 Antworten
Es gab ja vor kurzem ein neues Urheberrecht. Es steht drinne, dass man 15 sekunden eines filmes oder musikstücked vewernden darf sofern das original länger als 30 sekunden ist.
Sorry, aber wo steht das geschrieben? Das ist anscheinend etwas ganz neues, von dem ich noch nie gehört habe.
ich denke, du bringst da etwas durcheinander.
Dann ist im Moment noch der Knackpunkt "vorgelegt". Abgesegnet wurde aber noch nichts oder?
Es ist nur eine Frage der Zeit und steht auf der Agenda - aktuell hat das allerdings keine Priorität. Aber die EU hat es schon abgesegnet und im Zweifel gilt das EU-Recht ...
Finde es irgendwie ganz schön trivial, dass sich bei gutefrage.net mittlerweile jeder "Experte" nennen kann.
Ja, dann hat der User PeterP58 doch recht, aber ich befürchte, und du hast das Prinzip nicht verstanden.
Du meinst aber etwas anderes, soweit ich es deiner Frage entnehme.
Ne, davon habe ich auch schon gehört. ^^
Hören tut man leider viel. Beim Fragesteller klingt das aber so, das er es irgendwo gelesen hat, so das es legal wäre.
Normal ist das ein Mythos, das man bei Musik X-Sekunden verwenden dürfte.
https://www.gearnews.de/urheberrechtsreform-ab-sofort-koennt-ihr-15-sekunden-legal-samplen/ Das ist schon richtig so.
Find´ ich ganz schön Großkotzig von dir. Das liest sich anders, als der andere Artikel. Wer weriß schon, wie Gameswelt das alles verstanden hat. Wie alles am Ende wirklich funktioniert, wird die Zukunft zeigen.
Ich würde zuerst einmal ganz vorsichtig sein, mich an die Auslegungen von Gameswelt zu halten. Es wäre nicht das erste mal, das irgendwelche Seiten daneben liegen und nicht korrekte Beiträge schreiben.
Das ist doch nur ein Beispiel-Link. Google doch einfach selbst mal danach. Da wirst du zig Treffer drüber finden. Ich finde solche Seiten jedenfalls persönlich seriöser als irgendeine Meinung von einem selbsternannten Community-Experten, der nach eigener Aussage nie etwas davon gehört hat, aber trotzdem alles anzweifelt, statt sich selbst darüber zu informieren.
Das neue Gesetz geht um Uploadfilter großer Plattformen. Die alte „Artikel 13“-Diskussion.
Musik unter 15 Sekunden wird erst einmal nicht per se geblockt. Kann sie aber im Nachgang noch, wenn die Verwendung eben nicht im Rahmen von Zitat, Parodie usw. erfolgt.
Also: Es gibt keine Garantie, dass die Verwendung von 15 Sekunden per se legal ist. Außerhalb von großen Plattformen ist die Verwendung auch prinzipiell verboten.
Danke. Mein Plan ist über ein computer spiel ein video zu machen und würde unter 15 sek von einem song benutzen wollen und teile von dem song verändern da ich finde, dass es zu einer szene gut passen würde.
Weißt du ob das unter parodie fallen würde?
Das hat nichts mit einer Parodie zu tun. Es ist nicht legal.
Wo um alles in der Welt hast Du das gehört? Das Youtube das nicht mehr blockt. hat mit Sicherheit nichts mit unserem Urheberrecht zu tun.
Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Ja, das gilt neuerdings als "geringfügige Nutzung" ...
Finde ich zwar nicht gut, aber ich mache die Gesetze nicht :-/
Dennoch können Rechteinhaber eine Sperre ausrufen - also z.B. ein youtube-Video sperren lassen, wenn der Content nicht passt.
Und dann wäre noch das Thema mit der GEMA. Da ist man noch dran, aber ich gehe davon aus, dass man als "Benutzer" der Musik eine Gebühr bezahlen wird müssen.
Du darfst etwas benutzen, wenn du darauf reagierst. Also ich dürfte jetzt zum beispiel einen teil von einem lied benutzen, um zu erläutern wie es geschrieben ist.
Oder einen schnipsel eines clips, um zum veispiel gegen eine aussage darin zu argumentieren. Das wäre dann aber das zitatsrecht
Ne, das stimmt schon so - ungefähr! Die Bundesregierung hat am 3. Februar ihren Gesetzesentwurf zur "Modernisierung des Urheberrechts" vorgelegt ...