Musik/Ausschnitte aus Spielen für Podcast?

1 Antwort

Die Tatsache, dass Tausende etwas im Internet machen, ist noch lange kein Beleg dafür, dass das legal ist. Oft eher dafür, dass es den Rechte-Inhabern egal ist.

Nun zu deinem Fall:

Ich möchte z.B. 10 Sekunden Gespräch wo noch im Hintergrund Musik läuft, eines Videospiels in einen Podcast einbauen.

Hier hätten wir A) die Grafik eines Videospiels und B) Musik, die dazu läuft, und C) Text eines Gesprächs. A) und B) sind § 2 Geschützte Werke im Sinne des UrhG. C) kann auch geschützt sein, als Sprachwerk, und zudem als persönliche Aussage.

Wenn die Sprecher nach C) einverstanden sind,

und wenn das Gespräch der Sprecher als "eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind",

dann ist es sehr wahrscheinlich, dass das Videospiel grafisch wie auch akkustisch, also auch die Musik,

als UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk zu bewerten und daher eine öffentliche Zugänglichmachung des Gesprächs zulässig ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

RedHood1987 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 03:05

Ich möchte eine Dekade der Videospielgeschichte besprechen, umfassend 120 Minuten. Insofern sind 10 Sekunden sowohl tatsächlich als auch im Umfang dessen wie viel darüber gesprochen wird bzw. wie sehr es im "Vordergrund" steht nur gering bruchteilig. Heißt in diesem Rahmen könnte es unter §57 fallen und als "unwesentliches Beiwerk" zulässig sein? Wer entscheidet das bzw. wo kann ich das konkret in Erfahrung bringen? Muss ich mich da tatsächlich mit den Vertrieblern hierzulande auseinandersetzen?

GerdausBerlin  05.12.2020, 03:12
@RedHood1987

Üblich ist Folgendes:

Wenn ich als Reporter in eine Bar gehe und die Leute befrage, was sie von der neuen Corona-Regel halten, werden die Richter im Streitfall wohl erkennen, dass die Antwort darauf im Vordergrund steht, und nicht die Musik von Madonna, die dabei gerade im Hintergrund läuft.

Wenn ich aber mein Baby filme, wie es herumhüpft, und dazu läuft launige Musik, dann ist die Gefahr größer, dass ein Gericht im Klagefall annimmt, ich wollte mein Video mit launiger Musik untermalen und verbessern, als dass die annehmen, dass die Musik gerade zufällig im Radio neben meinem Baby lief.

Aber selbst hier könnte ich Glück haben, je nach den Umständen: Kommt die Musik wirklich aus dem Radio, ohne dass ich sie als Mittel einsetzen wollte?

In deinem Fall sehe ich aber keine Anhaltspunkte dafür, dass du dein Video aufpeppen wolltest mit einer schrägen Musik eines Videospiels. Diese Musik war also wohl eher offensichtlich unausweichlich, wenn du das "eigentliche Geschehen" dokumentieren wolltest.

RedHood1987 
Beitragsersteller
 05.12.2020, 03:23
@GerdausBerlin

Das nenn ich mal eine Veranschaulichung anhand Fallbeispiel, einfach und verständlich erklärt. Ich bin nun jedenfalls schlauer, danke!