Urheberrecht Reddit, Instagram usw?
Hallo. Ich wollte fragen, ob es illegal ist bzw ob man belangt werden kann, wenn man auf Social Media Seiten Urheberrechtsgeschütze Inhalte wissentlich/unwissentlich anschaut zb bei Reddit.com oder Instagram. Dort sind nämlich viele Bilder und Videos zu sehen unter anderem von Fanseiten. Bei Reddit.com sind zb auch viele Pornografische Inhalte zu sehen inklusive Verlinkungen.
Ich finde die Rechtslage sehr kompliziert... und möchte keine Risiken eingehen.
LG
4 Antworten
GabPro93 hat kommentiert:
Aber ich habe gelesen, dass das bloße Streamen schon illegal sein soll, da die Dateien in den Cache gelangen und somit als Download zählen
Dazu schreibt dieser Autor:
Fraglich ist, ob diese beim Streaming entstehenden Zwischenspeicherungen eine Vervielfältigung nach § 16 UrhG darstellen. [...] Infolgedessen stellen kurzfristige körperliche Fixierungen, wie die Zwischenspeicherungen von den empfangenen Daten eines Streams auf der Festplatte oder im Arbeitsspeicher eines Rechners bzw. Browser-Cache, eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. [...] Diese Verletzung könnte jedoch womöglich durch eine Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz gerechtfertigt sein.
Aber dort bitte weiterlesen!!!
Und dann auch in dieser Quelle,
und generell hier, wo etwa steht: "EuGH erklärt Zwischenspeicherungen im Browser-Cache für legal, jedoch [...]"
Gruß aus Berlin, Gerd
Anschauen kann dich da keiner belangen. Aber du darfst es nicht hochladen.
Am besten solche Sachen melden. Denn diese Seiten nutzen das oft aus, und haben so eine riesige Reichweite.
Anschauen ist wie gesagt nicht verboten.
Anschauen darfst Du alles, was Du so findest im Netz. Aber runterladen und wieder verbreiten ohne Genehmigung, das geht nicht.
Aber ich habe gelesen, dass das bloße Streamen schon illegal sein soll, da die Dateien in den Cache gelangen und somit als Download zählen
Dazu sagt die Gesetzlage bzw. der EuGH
Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
und
Nach einhelliger Meinung und der Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Dateien im Cache. Sie sind also flüchtig und begleitend. Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen zulässig und folglich legal.
Anschauen kannst du alles...ohne Probleme...
Ich habe aber gelesen, dass schon Streams strafbar sind, da die Dateien in den Cache landen und es somit schon als Download zählt. Oder sehe ich es falsch?
Nein, nur wenn du es von illegalen Portalen aus machst...
Heißt es nicht, dass der bloße Stream schon strafbar ist? Wenn da Videos sind, zählt es doch auch zu dieser Kategorie oder nicht?