Urheberrecht Reddit, Instagram usw?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

GabPro93 hat kommentiert:

Aber ich habe gelesen, dass das bloße Streamen schon illegal sein soll, da die Dateien in den Cache gelangen und somit als Download zählen

Dazu schreibt dieser Autor:

Fraglich ist, ob diese beim Streaming entstehenden Zwischenspeicherungen eine Vervielfältigung nach § 16 UrhG darstellen. [...] Infolgedessen stellen kurzfristige körperliche Fixierungen, wie die Zwischenspeicherungen von den empfangenen Daten eines Streams auf der Festplatte oder im Arbeitsspeicher eines Rechners bzw. Browser-Cache, eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. [...] Diese Verletzung könnte jedoch womöglich durch eine Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz gerechtfertigt sein.

Aber dort bitte weiterlesen!!!

Und dann auch in dieser Quelle,

und generell hier, wo etwa steht: "EuGH erklärt Zwischenspeicherungen im Browser-Cache für legal, jedoch [...]"

Gruß aus Berlin, Gerd

Anschauen kann dich da keiner belangen. Aber du darfst es nicht hochladen.

Am besten solche Sachen melden. Denn diese Seiten nutzen das oft aus, und haben so eine riesige Reichweite.

GabPro93 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 12:22

Heißt es nicht, dass der bloße Stream schon strafbar ist? Wenn da Videos sind, zählt es doch auch zu dieser Kategorie oder nicht?

MuffingamerHD1  16.03.2021, 12:24
@GabPro93

Anschauen ist wie gesagt nicht verboten.

Anschauen darfst Du alles, was Du so findest im Netz. Aber runterladen und wieder verbreiten ohne Genehmigung, das geht nicht.

GabPro93 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 12:35

Aber ich habe gelesen, dass das bloße Streamen schon illegal sein soll, da die Dateien in den Cache gelangen und somit als Download zählen

tinalisatina  16.03.2021, 12:42
@GabPro93

Dazu sagt die Gesetzlage bzw. der EuGH

Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.

und

Nach einhelliger Meinung und der Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Dateien im Cache. Sie sind also flüchtig und begleitend. Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen zulässig und folglich legal.

Anschauen kannst du alles...ohne Probleme...

GabPro93 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 12:23

Ich habe aber gelesen, dass schon Streams strafbar sind, da die Dateien in den Cache landen und es somit schon als Download zählt. Oder sehe ich es falsch?

Capatron  16.03.2021, 12:25
@GabPro93

Nein, nur wenn du es von illegalen Portalen aus machst...