Darf mein Nachbar unerlaubt meine Wohnungstüre fotografieren?
Hallo liebe Community :)
Kurz zur Erklärung: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietwohnungen. Der Nachbar um den es geht wohnt im zweiten Stock, ich im Dritten.
Dieser Nachbar hat kürzlich unerlaubt meine Wohnungstür und die davor stehende Pflanze fotografiert und will dieses Bild bei der nächsten Mitgliederversammlung vorlegen. Ihm geht es um den Fluchtweg der natürlich frei bleiben muss im Ernstfall. Aber da er ein Stock unter mir wohnt stört ihn diese Pflanze ja wohl kaum. Außerdem hat er selbst unerlaubt ein Schuhschrank vor der Türe stehen welches wesentlich stärker bei möglicher Gefahr hindert als eine Pflanze im dritten Stock an der er nicht vorbei läuft.
Meine Frage ist nun ob er einfach ohne meine Erlaubnis fotografieren darf wenn ich das definitiv nicht möchte? und ob er dieses Bild öffentlich vorlegen darf?
Vielleicht kennt sich ja einer von euch mit unerlaubten Fotografieren und Urheberrecht aus. :)
Schon mal vielen dank für eure Antworten!! :)
5 Antworten
urheberrecht greift hier meiner meinung nach nicht. urheber wäre er, er hat das foto gemacht.
er benutzt es auch nicht öffentlich, sondern innerhalb eines geschlossenen kreises.
er schafft sich dadurch auch kein einkommen, sondern er legt es zum zwecke der dokumentation vor.
außerdem lebst du in einer mietwohnung. das heisst: es ist nicht dein persönlicher flur, es ist nicht deine persönliche tür.
der flur ist zur gemeinschaftlichen nutzung gedacht, d.h. es muss sich keiner zugang verschaffen, um zu deiner tür zu kommen. also darf man dort fotografieren.
die tür ist auch nicht deine, sondern die deines vermieters. wenn sich also einer beschweren könnte, dann nicht du, sondern dein vermieter.
weil der fotograf unerlaubt gegenstände auf den flur stellt, hebt das eine vorschrift nicht auf und erlaubt auch nicht allen anderen, gegenstände auf den flur zu stellen. es ist zwar etwas blöd, wenn man sich über etwas beschwert, das man selber macht. aber sieh es mal so: seinen schuhschrank muss er auch weg nehmen, weil ER das thema zur sprache gebraucht hat.
Er darf fotografieren. Das Urheberrecht hat der NAchbar, da er das Bild gemacht hat. Du hättest lediglich das Recht am eigenen Bild, wenn du drauf wärst.
Die Pflanze hat in diesem Kontext keine Rechte, ebensowenig die wohnungstür.
Selbstverständlich darf ein (Mit-) Eigentümer der Wohnungstür dieselbe fotografieren. Selbstverständlich darf er auch das Foto als Erläuterung in der WEG-Versammlung vorlegen.
Normalerweise sollte der Verwalter des Hauses von allein darauf kommen, Fluchtwege freizuhalten, dazu bedarf es normalerweise keines Beschlusses der WEG.
Nun ja, einerseits ist es doch gut wenn sich die Mitmenschen nicht nur um sich selbst kümmern sondern auch um andere. Dein Nachbar macht sich also allgemein einen Kopf um Fluchtwege etc. Ihm sind die Nachbarn (die über ihm wohnen) also nicht egal - das spricht für ihn.
Er hätte dich tatsächlich erst mal fragen können bzw. dich vorab informieren können. Das Foto dient (nehme ich an) in erster Linie zur Unterstreichung seiner Bedenken bezüglich des Fluchtweges. So das sich alle Leute bei der Versammlung ein genaues Bild machen können.
Wenn bei anderen auch Zeug vor der Wohnungstür bzw. im Hausflur steht dann wird er wohl auch davon Fotos machen um sein Anliegen zu unterstreichen.
Letztlich gehts um euer aller Sicherheit. Im Notfall hat niemand Zeit um "mal eben" über etwas drüber zu steigen oder erst etwas wegzuräumen.
Du könntest ihn bitten auf allen Etagen alle möglichen Hindernisse zu fotografieren. Also auch im Erdgeschoss bei dem Hauseingang. In vielen Mehrfamilienhäusern neigen die Bewohner ja dazu dort allerlei Kram zu deponieren (Zeitungen fliegen herum, Fahrräder, Kinderfahrzeuge, der eine oder andere Rollator, etc).
Er darf im Flur alles fotografieren weil es ja nicht zu Deiner Wohnung gehört.
Mache doch ein Foto vom Schuhschrank.