Wem gehört ein entwerteter Reisepass??
Auf der Stadt habe ich mir einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Nun wollte ich den alten - vom Datum nicht mehr gültigen- aber behalten. Dieser wurde als entwertet unkenntlich gemacht und mir zurückgegeben. Wem gehört nun dieser Pass? Ist mit der Entwertung und der Zurückgabe das Eigentumrechtes von der BRD auf mich übergegangen und kann jetzt mit dem machen, was ich will? (z.B. zerschneiden, verkaufen,...)
9 Antworten
Wie sagt man unter Juristen so schön:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-) :
Paßgesetz (PaßG)
§ 1 Passpflicht
(1) .[...]
(2) [...]
(3) [...]
(4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der amtliche Pass kann auch...
Dazu:
Ziffer 6.3.3.3 Satz 1 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV):
„Spätestens bei der Aushändigung des neuen Passes ist der alte Pass einzuziehen… “,
Als Ausnahme von dieser Regelung gibt es in Ziffer 6.3.3.3 PassVwV aber auch noch einen Satz 2, der da lautet:
Auf Wunsch der antragstellenden Person kann diese den alten Pass behalten
Fazit: Pass ist Eigentum der Bundesrepublik D und bei Ausstellung eines neuen Passes in der Regel einzuziehen. Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Da der Staat den entwerteten Pass rein praktisch gesehen nie wieder zurückfordern wird, kann man praktisch machen was man will, solsnge man damit nicht gegen Gesetze verstoßt.
ja eben : Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Ist er dann meine und kann ich damit machen, was ich will?
ja eben : Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Ist er dann meine und kann ich damit machen, was ich will?
ja eben : Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Ist er dann meine und kann ich damit machen, was ich will?
Ich sag ja nicht das es nicht so ist, aber in der Rechtsprechung heißt das etwas nicht ausdrücklich verboten ist nicht automatisch, das es erlaubt ist.
und die Überlassung als erinnerungsstück (Stichwort Visa Stempel) ist da der primäre Gedanke der hinter dieser Überlassung steckt, ein Verkauf wahrscheinlich nicht!
das wird solange niemanden ‚jucken‘ bis der Pass u.u. mal in irgendeinem nicht legalen Kontext auftaucht ... dann könnte man in Erklärungsnot kommen
davon ab: ich hätte kein gutes Gefühl dabei, meinen -entwerteten- pass in fremden Händen zu wissen ...
... da steht aber nichts davon, ob die Eigentumsrechte durch das überlassen auf den Inhaber übergehen...? Ich denke das der Handel damit -auch entwertet- untersagt sein dürfte
Warum soll es untersagt sein? Auf vielen Homepages von Städten wird geschrieben, dass der Reisepass auf Wunsch entwertet, zurückgegeben und als Andenken weiter verwendet werden kann. Wenn es mein Andenken ist, warum kann ich / meine Kinder den dann nicht (z.B wegen der interessanten VISA-Einträge oder Fiskalmarken) diesen weiterverkaufen? In welchen Gesetz oÄ steht, dass ich mit meinen Eigentum nicht das machen kann, was ich will? Im Passgesetz steht dazu nichts.- nur das er auf Wunsch entwertet an die Person zurückgegeben werden kann.
Vielen Dank für die Vielen Antworten, aber viel schlauer als vorher bin ich nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage/Gesetz, was aussagt, ob ich meinen entwerteten Reisepass...oder auch PA verkaufen oder nicht verkaufen kann.
Übrigends der Hinweis: Beim PA steht nicht, dass er Eigentum der BRD ist.
Auch verschiedene Arbeitsanweisungen für Behördenmitarbeiter im Bezug auf Ausstellung eines Reisepasses und entwertung-Zurückgabe steht nur: " Der Ausweis kann auf Wunsch entwertet zurück gegeben werden"
Auch noch interessant ist, dass bei einem Sterbefall der Pass noch nicht einmal bei der Stadt abgegeben werden muss, sondern lediglich irgend ein Dokument (Pass, PA , Geburtsurkunde) für die Sterbeurkunde mitgebracht werden muss.
Du kannst ihn aufheben, zerschneiden oder in den Müll werfen.
Nur verkaufen oder an andere weitergeben ist nicht möglich.
Warum soll es untersagt sein? Auf vielen Homepages von Städten wird geschrieben, dass der Reisepass auf Wunsch entwertet, zurückgegeben und als Andenken weiter verwendet werden kann. Wenn es mein Andenken ist, warum kann ich / meine Kinder den dann nicht (z.B wegen der interessanten VISA-Einträge oder Fiskalmarken) diesen weiterverkaufen? In welchen Gesetz oÄ steht, dass ich mit meinen Eigentum nicht das machen kann, was ich will? Im Passgesetz steht dazu nichts.- nur das er auf Wunsch entwertet an die Person zurückgegeben werden kann.
Auf vielen Homepages von Städten wird geschrieben, dass der Reisepass auf Wunsch entwertet, zurückgegeben und als Andenken weiter verwendet werden kann.
Dieser Satz bedeutet aber nicht, dass der Reisepass in dein Eigentum übergeht.
Unter Umständen benötigst du diesen ja noch, weil VISA-Einträge vorhanden sind die noch Gültigkeit haben.
Und nun solltest du noch diesen Gesetzestext lesen:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) § 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Ausweishersteller, die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und den Sperrlistenbetreiber und macht deren Namen im Bundesanzeiger bekannt.
Dein entwerteter Pass verbleibt zwar im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, diese wird aber nach der Uebergabe des entwerteten Passes i.d.R. keine Eigentumsrechte mehr gegen dich geltend machen (koennen).
ja eben : Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Ist er dann meine und kann ich damit machen, was ich will?
da wurden doch wirklich genügend Kommentare zu abgegeben... warum fragst du immer dasselbe? Willst du eine juristisch verbindliche Antwort, ruf euer lokales Einwohnermeldeamt (oder welche Behörde den Pass auch sonst ausgibt) und frag da nach!
was DIE sagen wäre für mich bindend
Ich hab meinen gerade im Büro zuhause, aber früher stand drin ‘Eigentum der Bundesrepublik Deutschland‘ - wie das heute ist weiß ich nicht, aber ich vermute daran wird sich nichts geändert haben!
also verkaufen oder verschenken kannst Du ihn dann imho mangels eigentumsanspruch nicht
ja eben : Auf Antrag/Wunsch des Inhabers kann diesem jedoch der alte -entwertete- Pass überlassen werden.
Ist er dann meine und kann ich damit machen, was ich will?