Neuer Ausweis "kaputt". UNGÜLTIG wegen Chipschaden?
Hallo!
Ich habe einen Bekannten, bei dem war auch das Problem vorhanden, dass sein "neuer" Ausweis nicht einlesbar war, weil wohl der Chip und-oder Magnetstreifen futsch war.
Beim Ummelden klebte man ihm also lediglich einen Aufkleber hinten drauf, wie das bei den alten Ausweisen auch so war.
Heute war ich beim Rathaus und wollte mich ummelden, als bei mir der Ausweis nicht lesbar war. Anstatt das nun genau so zu machen wie bei meinem Bekannten, sagte die Frau, sie "behält ihn ein und lässt prüfen, ob dieser Ausweis noch gültig ist oder er nicht mehr ausgehändigt werden darf".
Das hab ich meinem Bekannten nun erzählt, der meinte, ich bin nicht verpflichtet, mir einen neuen zu kaufen. Es steht alles drauf, was auf dem alten auch drauf steht und somit hat er volle Gültigkeit.
Was mache ich morgen, wenn ich wieder da hin gehe um zu klären, was jetzt mit meinem Ausweis passiert? Ich hab das Teil gekauft, daher ist es mein Eigentum. Theoretisch dürfte ich sogar ein Loch durchstanzen und nen Schlüsselring dran befestigen, weils mein Eigentum ist und alles drauf ist, was ein Beamter braucht um mich zu identifizieren.
4 Antworten
Wenn Du einen Personalausweis beantragt hast, er Dir aber fehlerhaft gegeben wurde, dann hast Du Recht einen neuen, einwandfreien Ausweis zu erhalten. Da brauchst Du auch keine Gebühr mehr zu bezahlen.
Wenn Du an einen anderen Ort, eine Stadt oder ein Dorf umgezogen bist, dann musst Du damit rechnen, einen komplett neuen Personalausweis erwerben zu müssen. Auf allen Personalausweisen steht auf der Rückseite Deine Adresse und der Ausstellungsort. Das würde sich bei einem Umzug ändern.
Ein amtlicher Ausweis ist nie Dein Eigentum. Du hast nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
Wenn Du ein Loch in den Ausweis machen würdest, dann wäre er so verändert, dass er nicht mehr anerkannt werden würde. Er wäre damit ungültig. Du müsstest Dir dann für Geld einen neuen Ausweis ausstellen lassen.
Der Reisepass hat auch einen Chip... Mit dem Unterschied das ein kaputter Chip im Reisepass zur ungültigkeit führt, da nur dort deine Fingerabdrücke gespeichert sind.
Frag am besten im Rathaus nach die können es dir auf jeden Fall sagen!
Lg ;)
Habe ich aber wie oben schon beschrieben erzählen die mir was ganz anderes als die aus der nächstgrößten Stadt.
Nein, du hast eine Gebür bezahlt,dafür,dass man dir einen Ausweis ausgestellt hat. Eigentümer des Ausweises ist die Bundesrepublik Deutschland, und die bzw seine Vertreter können diesen auch jederzeit wieder einziehen. Du darfst auch nicht alles mit ihm anstellen. Pass auf ihn auf, es giebt eine Ausweispflicht!
Und auf dem alten Ausweis stand alles was auf diesem da auch steht, das geht auch alles ohne Chip. Also wieso ist das jetzt ein Problem in meiner Stadt, ob der noch gültig ist, wenn 25km im selben Kreis ein Aufkleber genügt?
Was mache ich morgen, wenn ich wieder da hin gehe um zu klären, was jetzt mit meinem Ausweis passiert? Ich hab das Teil gekauft, daher ist es mein Eigentum.
Das ist ein Irrtum. § 4, Abs 2 des Personalausweisgesetzes sagt:
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Das gilt auch für Pässe und ist im jedem Pass auf der letzten Seite vermerkt.
In § 28 Abs. 3 des PAuswG heißt es:
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.
Der Ausweis sollte also noch gültig sein und zurückgegeben werden.
Super, Absatz 3 hilft mir sehr weiter.
Hoffen wir also nur, dass sie mir nicht die Schuld für das Kaputtsein gibt, laut 1 oder 2 wäre er dann ungültig, aber was weiß ich was mit passiert ist. Dafür kann man mir doch nicht die Schuld geben oder? Wenns keine Absicht war?
Das übliche Missverständnis: Besitz und Eigentum.....
Der Ausweis steht im Eignetum des Staates, der Nutzer bezahlt eine Gebühr, dass der Staat diesen Ausweis erstellt, anschließend befindet sich der Ausweis, dessen Eigentümer der Staat ist, in Besitz des Nutzers. Zu einfach? Der Besitzer darf zwar "seinen" Ausweis zerstören, weil er ja Verfügungsgewalt (Besitz) über diesen Ausweis hat, das berechtigt aber den Eigentümer (Staat), Schadenersatz zu verlangen. Davon abgesehen muss jeder in Deutschland lebende Volljährige sich "ausweisen" können, was den Besitz (nicht Eigntum) eines Personalauweises voraussetzt. Sollte der vom Staat ausgestellte Personalausweis defekt sein und die Ursache des Defektes nicht beim Besitzer liegen ("mit gewaschen", "im Auto liegen lassen" oder "bei H&M auf die Kasse gelegt") hat der Staat den defekten Ausweis gegen einen funktionierenden um zu tauschen, und zwar auf eigene Kosten.
Jetzt müsste die BRD nur noch ein Staat sein, dann käme das hin.
Keine Ahnung wieso der Chip nicht geht, woher soll ich wissen was damit passiert ist? Den alten konnte man mitwaschen so oft man wollte. Hätten sie was Gescheites entwickelt, wäre das noch immer so. Aber mitgewaschen habe ich den sicher nicht, ich mach immer alle Taschen leer bevor ich wasche.
Der Besitzer darf zwar "seinen" Ausweis zerstören, weil er ja Verfügungsgewalt (Besitz) über diesen Ausweis hat, das berechtigt aber den Eigentümer (Staat), Schadenersatz zu verlangen.
Auch falsch... er kann den Ausweis zerstören, darf es aber nicht...
Der Staat darf auch keinen Schadensersatz verlangen... Du berufst dich bestimmt auf das BGB, welches aber bei Angelegen zwischen Staat und Bürgern nicht zur Anwendung kommt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der der Staat einen solchen Schadensersatz verlangen kann...
Davon abgesehen muss jeder in Deutschland lebende Volljährige sich "ausweisen" können, was den Besitz (nicht Eigntum) eines Personalauweises voraussetzt.
Auch falsch... jeder deutsche nach Art. 166 GG der 16 Jahre alt ist muss einen Ausweis haben... und nicht mit 18...
Sollte der vom Staat ausgestellte Personalausweis defekt sein und die Ursache des Defektes nicht beim Besitzer liegen ("mit gewaschen", "im Auto liegen lassen" oder "bei H&M auf die Kasse gelegt") hat der Staat den defekten Ausweis gegen einen funktionierenden um zu tauschen, und zwar auf eigene Kosten.
Das ist auch falsch... Ist der Chip kaputt, ist der Ausweis dennoch gültig, wie oben schon erwähnt. Wird der Ausweis auch durch fremdes Verschulden zerstört, oder geht verloren, muss ein neuer Ausweis beantragt werden, und das immer zur vollen Gebühr, und auf eigene Kosten.
Ich bin im Ort umgezogen und würde nun, hätte ich noch den alten Perso, einfach nen Aufkleber hinten drauf bekommen und das wars mit der Ummeldung.
Wenns hier die BRD betrifft, kann es ja nicht angehen, dass der eine dies bekommt und der andere jenes. Ein Reisepass ist ebenfalls ein gültiges Dokument ohne Chip, also frage ich mich, wieso unbedingt dieser schéiß Chip funktionieren muss, wenn der Ausweis eh nen Aufkleber bekommt. Es steht alles drauf wie auf dem alten Perso auch, ist somit ein gültiges Dokument wie ein alter Perso.