Arbeitgeber möchte Kopie von bankkarte und Ausweis?
Das ist das erste mal dass ich mich irgendwo für einen bezahlten Job bewerbe ... habe daher echt null Ahnung von all dem. Kann mich momentan auch leider an niemanden wenden der mich beraten könnten.
Also ich habe mich für einen 450 Euro Teilzeit job beworben in einem Restaurant. Ich muss 13-15 h die Woche arbeiten und bekomme 8,50 Euro die Stunde. ( War der mindestlohn nicht irgendwas mit 9 Euro..)
Der AG möchte nun eine Kopie meiner bankkarte ( reicht denn nicht einfach meine iban??) Eine Kopie meines Ausweises ( habe gehört das man den nicht kopieren darf) und noch meine Versicherungsnummer und Kopie der Krankenversicherung.
Irgenwie kommt es mit komisch vor, Was meint ihr ist das normal?
PS: Finds echt sche*ße dass man über dieses ganze Zeug nicht in der Schule aufgeklärt wird.
12 Antworten
normal ist das nicht. Ausweis kopieren ist zwar nicht mehr verboten bzw. gibt es dafür klare Einschränkungen: siehe § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetz.
Der Mindestlohn liegt bei irgendwas 9-Euro, korrekt. Aber erst ab nächstem Jahr (aktuell 8,84 Euro). Anpassung in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro
Ich würde es nicht kopieren, sondern alle notwendigen Daten aufschreiben. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Kopien. Da soll er erstmal mit rausrücken, warum er die überhaupt haben will und nicht einfach ein Formular dafür ausgibt.
Wenn der Job daran hängt, dann such Dir einen anderen.
Sorry, Blödsinn! Der gleiche Effekt entsteht, wenn er die IBAN über anderen Weg erhält. Dazu braucht es keine Kopie der Karte
wo steht die IBAN denn sonst noch so narrensicher drauf ?
Der Fragesteller macht nicht den Eindruck als verweigere er das Abschreiben der IBAN, also reicht ein Formular. Narrensicher muss da gar nix sein.
Ist jetzt mal egal, was du wo verdienst.
Eine Kopie der Bankkarte gibst du dieser Firma auf keinen Fall.
Name, Anschrift und FON-Nr. liegen dieser Firma wohl schon vor.
Du gibst ihm noch die Bank - IBAN und BIC und Nummer und das genügt.
Vom Ausweis eine Kopie (Vorder- und Rückseite) sind heute normal, dagegen ist auch nichts ein zu wenden.
Krankenkasse und Versicherungs-Nummer ist auch o.k.
Danke
Hier kannst du noch nachlesen, dass das kopieren von Ausweisen heute erlaubt ist:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
Doch, die Iban sollte ihm reichen!
Und eine Kopie vom Ausweis ist normal - für die Personalakte.
Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2018: 8,84 EuroDer gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt.
- Damit beträgt der Mindestlohn auch im Jahr 2018 8,84 Euro.
http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2018-was-aendert-sich-in-2018
Ich hab in 40 Jahren noch keine Kopien von Ausweis oder Bankkarten oder sonstwas beim AG hinterlegt.
Bei uns ist das mit der Kopie vom Ausweis normal. Aber meine Bankkarte musste ich auch noch nie kopieren.
Personalausweis und Bankkarte gehen den ArbG nichts an.
Zudem muß der Mindestlohn gezahlt werden --> 8,84 €.
Deine Bankkarte geht den AG gar nihts an. Alles, was der braucht, ist deine IBAN und deine Steuernummer und Sozialversicherungsnummer.
Bankkarte kopieren ist halt Mode, weil sich immer noch gern Leute bei der ellenlangen IBAN verschreiben. Gib dem AG die Kopie, dann ist es sein Problem, wenn er die Nullen mittendrin nicht zählen kann. :)