Ist eine Videoüberwachung mit Ton im Garten erlaubt?

3 Antworten

Hi,

Private Grundstücke und Wohnräume sind zusätzlich durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes gegen Eingriffe geschützt.

Das betrifft natürlich insbesondere deine somit rechtswidrige Tonüberwachung!

eddi1997 
Beitragsersteller
 19.07.2015, 15:33

ist das dann trotzdem so?

eddi1997 
Beitragsersteller
 19.07.2015, 15:33

ich möchte meinen Nachbarn NICHT gezielt abhören! ich möchte nur mein Grundstück überwachen

herja  19.07.2015, 16:11
@eddi1997

Es spielt keine Rolle, ob du das gezielt machst oder nicht! Du hörst deinen Nachbarn damit ab und das ist illegal.

Zur Überwachung deines Grundstücks benötigt man keine Tonaufnahme, eine reine Videoaufnahme reicht völlig aus!

nein, das darfst du nicht, ob du es auf deinem Grundstück machst oder nicht ist egal. Schallwellen kümmern sich ja nun mal nicht um Grundstücksgrenzen!

Tonaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Erlaubnis des Aufgenommenen erlaubt.

Auf deinem Grundstück kannst du das tun. Nachbars Pech wenn er rumbrüllt, Nur gezielt abhören darfst du ihn nicht.