Wem gehören Gegenstände? Rechnugsadresse oder Kontoinhaber?
Habe Konzertkarten gekauft. Rechnungsadresse ist meine aber Als Abbuchungskonto habe ich das meiner Freundin angegeben. Wem gehören die Karten?
5 Antworten
Hallo Jan,
was soll hier das ganze Rumgeeiere ums Rechtliche?
Habt ihr euch gezofft oder getrennt?
Der Anstand verlangt auf jeden Fall, dass derjenige, der die Karten bezahlt hat, auch auf das Konzert gehen darf.
Willst du das unbedingt sein, dann hast du ihr auch das Geld zu geben.
Und wenn ihr euch nicht einig werdet, dann bekommt halt jeder eine Karte und jeder bezahlt auch eine Karte.
Aus rechtlicher Sicht kannst du übrigens Probleme bekommen, wenn du die Bankverbindung deiner Freundin ohne ihr Wissen oder ohne ihr Einverständnis angegeben hast.
Viele Grüße
Michael
Ist es nicht wurscht, wem sie gehören, wenn Ihr zusammen das Konzert besucht?
Eigentum und Besitz.
Besitzer ist der, der etwas körperlich hat.
Eigentum ist , wer die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat.
Deine Freundin hat bezahlt, also sind die Karten ihr Eigentum. schenkt sie dir, sind sie dein Eigentum.
Unabhängig davon, wer sie besitzt.
Überflüssiger und unnützer Kommentar.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 929 Einigung und ÜbergabeZur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
Das ist DAS, was ich oben geschrieben habe:
Deine Freundin hat bezahlt, also sind die Karten ihr Eigentum. schenkt sie dir, sind sie dein Eigentum.
Halt aber SO, dass man das auch OHNE Juristengeschwafel und sinnlose Haarspalterei verstehen kann.
Deine Definition gehört in ein Juraforum, oder einen Jura-Vorlesung, Vor ALLEM, ohne jegliche Erklräung, was du eigentlich MEINST.
Mit deinem Kommi kann kein Mensch ohne Ahnung was anfangen.
Der Kommentar von archibaldesel ist nicht überflüssig und schon gar nicht unnütz. Er ist vollkommen richtig und deine Aussagen sind falsch.
Der dann noch von dir gebrachte § 929 BGB sagt nämlich genau das aus.
Mit der Übergabe des Verkäufers an den Fragesteller Jan ist das Eigentum an ihn übergegangen, NICHT an die Freundin.
Damit du es auch glaubst, kannst du es hier nachlesen:
Für die Praxis und das echte Leben und in diesem Fall, bei dem es so aussieht als hätten sie sich zerstritten oder gar getrennt, soll einfach derjenige die Karten bezahlen, der auch auf das Konzert geht.
Und können sie sich nicht einigen, dann bekommt halt jeder eine Karte und jeder bezahlt eine Karte.
Das ist dann einfach nur fair.
Eine Frage bleibt noch offen: Hat die Freundin überhaupt ihre Zustimmung gegeben, dass er ihre Bankverbindung angeben durfte?
Gruß Michael
Demjenigen, der sie kauft. Es gibt in einem Kaufvertrag immer einen Käufer und einen Verkäufer. Rechnungsadresse und Abbuchungskonto sind irrelevant.
Deiner Freundin.
Sie hat sie bezahlt
Das ist falsch. Nicht wer bezahlt, sondern wer den Vertrag schließt ist Eigentümer.
Natürlich. Ich kann mir doch auch Dinge ins Büro liefern lassen. Dann ist nicht meine Firma Eigentümer (obwohl ihre Adresse drauf steht), sondern ich, weil ich zahle
Die Karten gehören "leider" ihm und mit dem Büro und der Firma machst du das Verwirrspiel komplett.
Wenn du für dich privat etwas auf deine Rechnung einfach nur ins Büro liefern lässt, dann hat das nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun. Dann ist das einfach nur eine abweichende Lieferadresse.
Für alle anderen Konstellationen würde sich wohl das Finanzamt interessieren ;-)
Gruß Michael
Obwohl Rechnungsadresse und auf den Karten mein Name steht?
Falsch. Es ist zwischen Rechtsgeschäft und Erfüllungsgeschäft zu unterscheiden. Das Bezahlen führt nicht zum Eigentumserwerb, sondern ist lediglich Vertragserfüllung.