Wellness FKK Kamera erlaubt?
Guten Tag,
ich würde gern wissen ob es diesen Wellness-Anlagen (Sauna, Schwimmen, Massage etc etc) erlaubt ist ihre NACKTEN (FKK) Besucher aus Sicherheitsgründen zu filmen? Die Analgen sind privat betrieben und die Kameras sind nicht versteckt, möglicherweise erklärt man sich als Besucher konkludent einverstanden dass aus Sicherheitsgründen gefilmt wird? Es steht außer Frage dass die Veröffentlichung und/ oder Verbreitung rechtswidrig ist, desweiteren ist nicht von öffentlichen Institutionen die Rede, die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden. Bitte nur qualifizierte juristische Anworten und kein "ich glaube, dass...". Vielen Dank schonmal
5 Antworten
Es ist durchaus möglich das in einer Wellnesanlage einige Bereiche aus Sicherheitsgründen mit Hilfe von Kameras beobachtet werden. Allerdings dürfen keine Aufzeichnungen angefertigt werden. Auch private Betreiber müssen alle einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich dem Grundgesetz beachten,
Aus Sicherheitsgründen darf z.B. der Bereich der Wertsachenaufbewahrung ohne weiteres mit der Kamera überwacht werden. Diese Aufnahmen dürfen dann natürlich auch nur für diese Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.
Nein, du darfst fremde Personen ohne Erlaubnis nicht einfach fototgrafieren und schon gar nicht am FKK-Strand. Wenn man es dir erlaubt, dann ist das etwas anderes. LG
das gibt es, kannst du mir schon glauben. Auf alle Fälle weiß ich es von meinem Anwalt, da ich erst vor kurzem das Problem hatte.
ja es ist erlaubt
vor einiger zeit gab es mal einen kleinen psoydoskandal. der betreiber hatte überwachungskammeras instaliert und einige besucher störten sich daran.letztendlich ist es nichts anderes wie die kammeraüberwachung an tankstellen
was man noch erwähnen sollte
es unterliegt natürlich gewissen einschränkungen. unterm solarium ist es natürlich nicht gestattet, aber in sicherheitsrelevanten bereichen ist es ok
die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden
toll dass jemand in unserem Land nicht an Gesetze gebunden ist
heißt auf deinem Privatgrundstück kannst du Leute erschiessen ...oh man
qualifizierte juristische ... sorry bin kein Jurist
was bist du für eine mentale ausfallentscheidung???
warum ich ?
poste ich hier so nen Beitrag Zitat:
"die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden"
also dann laß deine Ergüsse bei qmtal ab.....
und kauf dir ne Brille
die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden. toll dass jemand in unserem Land nicht an Gesetze gebunden ist. heißt auf deinem Privatgrundstück kannst du Leute erschiessen ...oh man
Kein Privatmann ist gegenüber eines Privatmanns an das Grundgesetz gebunden. Das Grundgesetz gilt ausschließlich gegenüber öffentlichen Institutionen. Eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte ist eine höchst-seltene Ausnahme. Erschießen darfst du trotzdem niemand, weil das eine Straftat nach dem StGB ist, was auch für dich gilt.
Quelle? Wo steht ein derartiges Verbot?