FOS einmal abgebrochen. Zweiter Versuch möglich?
Ich hab im Jahr 2014 meine mittlere Reife gemacht und nachdem ich keinen Ausbildungsplatz gefunden hab, bin ich als "Notlösung" auf die FOS noch im gleichen Jahr gegangen. Nur war ich damals nicht gerade motiviert und bin dann schon nach dem ersten Tag wieder gegangen. Danach war ich bis September 2015 Zuhause und hatte nichts, weil ich einfach keinen Ausbildungsplatz gefunden hab. Dann hab ich spontan doch noch einen bekommen am 01.09., wurde allerdings heute gekündigt, wegen einerseits, dass mir der Beruf einfach nicht gefallen hat und andererseits wegen gesundheitlichen Problemen. All die Zeit hab ich es aber schwer bereut die FOS abgebrochen zu haben. Ich wollte schon lieber Schuler weitermachen und eventuell einen höheren Abschluss bekommen (und hinterher vielleicht sogar studieren) als einen 08/15 Beruf zu erlernen. Jetzt die Frage: wenn ich mich auf der FOS für das Schuljahr 2016 anmelde, werde ich dann abgelehnt oder hab ich noch die gleichen normalen Chancen aufgenommen zu werden? Und wenn ja, kann ich dann Bafög beantragen, damit ich wenigstens mein Auto finanzieren kann und ein wenig Taschengeld hab (Eltern geben keine finanzielle Unterstützung mehr)?
1 Antwort
Deine Voraussetzungen für die FOS haben sich in keiner Weise verändert. Somit steht einer erneuten Anmeldung nicht im Wege.
...wurde allerdings heute gekündigt, wegen einerseits, dass mir der Beruf einfach nicht gefallen hat und andererseits wegen gesundheitlichen Problemen.
Das wiederspricht sich! Klingt eher so als hättest du die Probezeit nicht überstanden. Ansonsten wäre das eine ungerechtfertigte Kündigung!
BaFöG: Das Geld benötigst du eher für deine Schul-Materialien und Fahrkosten - nicht als Kfz-Finanzierung oder Taschengeld! Die Höhe des BaFöG richtet sich auch nach dem Einkommen der Eltern - dies sind dir in dieser Zeit nach wie vor zum Unterhalt verpflichtet!
Kindergeld: das steht dir bzw. deinen Eltern weiterhin zu, solange du in der Schule, Ausbildung oder Studium bist. max 27. Lebensjahr.
Taschengeld: dafür könntest du auch einen typischen Schüler-Job auf 400 €uro-Basis ausüben. In den Schulferien ist sogar ein Vollzeit-Job möglich.
Steuern: deine Eltern profitiern auch in dieser Zeit von Freibeträgen für dich!
Solltest du ein steuerpflichtiges Einkommen haben stehen dir in deiner Steuererklärung auch Freibeträge zu.