Welcher Poststempel gilt bei Bewerbungen?

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Relevant ist der Zugang. Und dieser ist nach § 130 BGB erst dann bewirkt, wenn die Bewerbung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist. Also beispielsweise, wenn sie zu einer üblichen Zeit in den Briefkasten eingeworfen wurde.

Der Poststempel ist dabei irrelevant.

Die Besetzung einer Arbeitsstelle ist kein Preisausschreiben. Der Arbeitgeber kann ganz nach Belieben darüber entscheiden, wie er mit Bewerbungen verfährt, die nach dem genannten Termin bei ihm eintreffen.

Mal ganz praktisch gesehen: Der 30.10. ist ein Freitag - da wird man wohl davon ausgehen können, dass ab dem darauffolgenden Montag sich der zuständige Personalsachbearbeiter mit den eingegangenen Bewerbungen befassen wird. Damit wird er der Erfahrung nach nicht an einem Tag fertig werden, sondern eher die ganze Woche daran sitzen. Wenn also am Montag oder Dienstag noch eine Mappe reinkommt, wird er seufzen und sie oben auf den zu bearbeitenden Stapel legen - oder er legt sie auf einen anderen Stapel mit dem Vermerk "zu spät". Letzteres halte ich für eher unwahrscheinlich, aber Garantien gibt es keine.

kaum, dann hätten sie auch schreiben können vom...bis.

30.10.2015 gilt alles andere wäre unfair gegenüber andere die pünktlich waren.


Bewerbungsunterlagen sollen "bis zum 30. Oktober 2015 an (...) gesendet werden."

In dem Fall sollte die Bewerbung bis zum 30.10. bei dem potentiellen neuen Arbeitgeber vorliegen.

Gibt es hier eine Toleranzfrist?

Wie heißt es so schön: "Wer zuerst kommt, malt zu erst."

Wenn die Bewerbung zu spät oder auf den letzten "Drücker" kommt, würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, den Job zu bekommen.

Es wäre beispielsweise gar nicht auszuschließen, dass das Unternehmen bereits anfang/mitte Oktober eine super Bewerbung erhalten hat, bereits Vorstellungsgespräche geführt hat und die Stelle schon vergeben ist.

AalFred2  30.10.2015, 11:38

mahlt

Es kann jeder Arbeitgebet entscheiden, ob der Stichtag fest ist oder er ein paar Tage drauf gibt. Eine Vorschrift gibt es dafür nicht. In Berufen, in denen mit viel Bewerbungen zu rechnen ist, wird die Frist eher eingehalten, weil am Stichtag genug Bewerber vorliegen.