Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen?
Sehr geehrtes Forum,
Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint.
Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".
Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.
Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft.
X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...
Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.
Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.
Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen.
Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.
Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen.
Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.
Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.
Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?
X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
5 Antworten
Aha X also.
Warum schreibst Du nicht ICH oder Alex. Wovor hast Du Angst?
Wenn man von sich selbst in der dritten Person spricht ist man entweder König, oder Hercule Poirot oder meschugge.
Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können
Das ist Hollywood, gilt in den USA, aber nicht in Deutschland.
Jährlich finden zudem mehrere Tausende illegale Hausdurchsuchungen statt - und es passiert in aller Regel nichts. Normalerweise werden nicht mal die Polizisten, die das "angeordnet" haben ermahnt.
Wie du deine Sachen wiederbekommst? Ja, da würde ich eventuell mit einem Anwalt reden, denn ich hätte ebenfalls diese Sorge, dass es Sachen wieder hervorholt - ich weiß nicht, wie lange da die Verjährungsfristen sind.
Ich habe vor kurzem hier auch eine Hausdurchsuchung von Vereinsgebäuden mitbekommen, dabei wurden (unrechtmäßig) wohl auch einige Dinge beschlagnahmt - der Verein hat sofort einen Anwalt gehabt, die Dinge sind inzwischen wieder bei den Leuten. Allerdings gab es da auch sofort einen Anwalt und auch ein kleines mediales Echo - sprich da hätten sie es auch nicht einfach vergessen können.
Sowas findet man zum Beispiel in kleinen Zeitungen... Etwa der TAZ und dem Spiegel... Sowas sagen zum Beispiel Rechtsanwälte und die Stiftung pro Justizia ...
Die Hausdurchsuchung war nicht unrechtens, da sie durch einen Richter telefonisch angeordnet wurde. Du schreibst selbst, dass ein Protokoll gefertigt wurde. Davon solltest du eigentlich eine Durchschirft besitzen. Ansonsten ist es gut möglich, dass die Gegenstände eingezogen und vernichtet wurden. Trau dich und frag bei der Staatsanwaltschaft nach, weil die das Verfahren leiten.
Wenn du keinen Anwalt beauftragen kannst (damit sind die immer so schnell in diesem Forum), dann schreibe einen Anspruch auf deine Sachen an die Polizei.
(Du kannst schreiben, wie du hier bewiesen hast) Mache das mit Einschreiben mit Rückschein. Es ist anzunehmen, dass die Polizisten froh sind, Sachen loszuwerden, die für eine Anklageerhebung nicht relevant sind.
In deinem Schreiben erwähnst du dies, ferner, dass du bei Ablehnung erwägst, die Polizei in Regreß zu nehmen. Und das machst du auch, wenn du etwas Knete hast um einen Anwalt zu beauftragen.
Also entweder lässt du die Sache im Sande verlaufen deinerseits aus. Sprich du meldest dich da nicht. Und hoffst das da auch nix mehr kommen tut.
Oder du holst dir einen guten Anwalt. Und gehst mit deinem Anwalt gegen der ganzen Geschichte an!
Aber da du ja sagen tust das sie gegen dich Beweise mitgenommen haben. Wo wahrscheinlich eindeutig ist was du alles gemalt hast! solltest du eher darauf hoffen das da nix mehr kommen wird! Was aber eigentlich sehr unwahrscheinlich ist aber auch wiederum möglich sein kann!
Gruß Crew
Also das du nicht der hellste bist, ist glaube ich einleuchtend!!!
Was ein Spinner! 👊
Für eine Antwort sollte man mehr wissen als der Fragesteller!
Mehrere illegale Hausdurchsuchungen??? Wo hast du denn den Mist gelesen!?