Was zahlt die Gebäudebersicherung den Geschädigten?
Ich hatte schon einmal so ein ähnliche Frage gestellt.
Mein Nachbar hat einen Wasserschaden der zur Miete wohnt. Dieser kann aber nichts dafür. Die Gebäudeversicherung und meine Hausrat ist mit im Boot.
Ich muss erst einmal in einer Unterkunft , diese zahlt mir meine Hausratvers.
Nun wer zahlt mir die defekten Schränke. Ich mache mal ein Beispiel. Der Schlafzimmerschrank ist total defekt und muss entsorgt werden. Dieses führe ich aus, besorge mir aber bis zum wieder Einzug noch keinen neuen. Nun kann ich wieder einziehen und ich besorge mir einen neuen SCHRANK Wer zahlt mir das holen und das aufstellen des Schrankes , die Hausrat oder die Gebäudeversicherung? Den Schrank zahlt die Hausrat , aber das auslagern und das wieder aufstellen auch??
8 Antworten
Der Schrank gehört offensichtlich zu deinem Hausrat da sich deine Hausratversicherung ja schon als zuständig erklärt hat. Das inkludiert auch sämtliche Kosten wie (Ab)transport, Ab- und Aufbau etc.
Die Abgrenzung von Gebäude- und Hausratversicherung ist zunächst relativ simpel: Alle Bestandteile der Wohnung, die Du selber eingebracht hast und für die Du das Risiko trägst, sind über die Hausrat versichert. Alles andere über die Gebäudeversicherung.
Die alte Erklärung: Wenn Du das Haus auf den Kopf stellst, ist alles was herausfällt "Hausrat". Das ist schon nah dran.
Bei Schränken, Küchen, Bodenbelägen, etc. ist immer die Frage, ob Du sie selber gekauft hast und ob Sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einbauschränke, die schon vorher in der Wohnung waren oder fest verklebtes Parkett gehören noch zur Gebäudeversicherung. Der Schrank, den Du selber gekauft hast und der freisteht, gehört zum Hausrat. Gleiches gilt für schwimmend verlegtes Laminat.
In Hausrat und Gebäude sind die Sachschäden zum Neuwert versichert. Die Versicherungsleistung sollte so sein, dass Du alles neu kaufen, bzw. uneingeschränkt wieder nutzten kannst. Dazu kommen neben den Summen für die Sachschäden jeweils noch versicherte Kosten für z.B. Sicherung der Wohnung oder eben Auslagerung und Reinigung.
Kleine Ausnahmen bestätigen die Regel: Vor Jahren hat bei uns zuhause in der Mietwohnung die Gebäudeversicherung auch das Tapezieren der Wohnzimmerdecke nach einem Wasserschaden bezahlt. Der Vermieter hatte das alleine geregelt. Genau genommen hätte m.E. die von uns selbst angebrachte Rauhfaser auch zum Hausrat gehört.
Klarer Fall, verstehe auch ehrlich gesagt die Frage NICHT!
Deine Hausrat ist für den Inhalt Deiner Wohnung zuständig.
Eine Gebäudeversicherung zahlt ausschließlich Schäden am Gebäude.
Wenn überhaupt kommt noch die Haftpflicht des Vermieters/Eigentümers oder Mieters in Frage.
Aber selbst dann sollte man alles über die Hausratversicherung abwickeln, denn die zahlt, wenn Du nicht gerade einen Uraltvertrag hast, den Neuwert!
Eine Haftpflicht hingegen immer nur den Zeitwert.
Und das macht mehr als ein paar Euros aus.
In die Schadensmeldung gibst Du die die Gebäudeversicherung und die zuständige Haftpflichtversicherung mit an.
Sollte Dein Versicherer Ersatzansprüche haben, regeln die das dann unter sich.
Meines Wissens bezahlt das die Hausratversicherung.
Dein eigenes Inventar ist über deine eigene Hausratversicherung gedeckt. Da gilt "Eigenversicherung vor Fremdversicherung"
Mit dem Schädiger hast du selbst gar nichts zu tun. Deine Versicherung wird ihn in Regress nehmen.
Das kannst du von einem Dienstleister machen lassen. Dafür bekommst du ja eine Rechnung. Und wenn du es selbst machst, kannst du ca 12 € in Rechnung stellen. Als Laie brauchst du ja wahrscheinlich länger dafür.
Ja aber wer zahlt mir den Abbau der Möbel . Das Auslagern und den Wiedereinzug in die Wohnung? Muss getrocknet werden.