Welche Unterstützungen kann ich beanspruchen wenn meine Mutter mich rauswirft?
Hallöchen Ihr Menschen aus dem Internet,
Zu meiner Person: Ich bin 20 Jahre alt und im Januar 2017 werde ich 21. Ich befinde mich derzeit in einem Freiwilligen Sozialen Jahr und lebe bei meiner Mutter daheim. Im Jahr 2015 habe ich meine Mittlere Reife abgeschlossen. Ich bin mit 4 Brüdern aufgewachsen. (Die zwei ältesten sind schon ausgezogen und mein jüngerer Bruder lebt mit mir unter dem Dach meiner Mutter.) Seit dem Tod meines Vaters vor knapp 6 Jahren ging alles bergab. Man hat sich gezofft, ignoriert, dann mal wieder war alles gut und schön und dann irgendwann hatte meine Mutter einen neuen Freund. Ich muss sagen ich komme mit ihm nicht klar.(Gehe ihm meistens aus dem Weg um Ärger zu vermeiden.)
Nun heute teilte sie mir mit, dass sie in der Zeit, wo ich mit meiner Freundin und Freunden auf einem Festival in Nürnberg gehe, sie in meine und neues Bruders Wohnung geht und mein Zimmer ausräumen wird. Ich sitze also nach diesem Wochenende auf der Straße. Im September fange ich meine Ausbildung als Werkzeugmechaniker an. Also bin ich im Recht von ihr Unterhalt zu bekommen, oder?
Ich wollte gegen Oktober von Daheim ausziehen und mit meiner Freundin in die Nähe ihres Studienorts in eine eigene Wohnung. Meine Mutter schmeißt mich also Fristlos raus. Ich habe nebenbei noch meinen Führerschein zu bezahlen.
Ich habe ja Recht auf das Kindergeld wenn ich meine eigene Wohnung habe. Ich bekomme Halbwaisenrente und ich könnte noch Unterhalt von meiner Mutter bekommen oder ? Allein mit dem FSJ Lohn komme ich nicht über die Runden. Mit Unterhalt, Halbwaisenrente und Kindergeld dazu, kann man sich denke ich eine 1 Zimmerwohnung leisten aber zum Leben reicht es nicht. Ich muss ja auch noch nebenbei den Führerschein bezahlen.
Nun zu den Fragen:
- Darf meine Mutter mich einfach Fristlos rauswerfen?
- Wo suche ich mir Hilfe, wegen Rechtsfragen etc.
- Wenn meine Freundin und ich zusammenziehen, was kann sie dann beantragen? (Sie studiert jetzt dann 3,5 Jahre, also ohne Einkommen.)
- Was für Hilfeleistungen gibt es für mich noch? (Finanziell als auch persönliche Hilfe bei fragen etc. )
Viele liebe Grüße Sanshy.
PS: Bitte nur drauf antworten wenn ihr die Fragen auch wahrheitsgemäß beantworten könnt! :)
4 Antworten
Du kannst zum Jobcenter gehen, dass für dich zuständig ist. In dem Fall, dass man dich raus schmeißt besteht die Möglichkeit Harz 4 zu bekommen.
Genau. Ich bekomme auch Harz 4, weil ich nicht mehr bei meinen Eltern leben kann, und gehe noch zur Schule. wenn du bis zur Ausbildung dann eine Wohnung hast, hast du Anspruch auf BAB, um diese Wohnung auch zu halten.
Hartz 4 ist ALG 2, für ALG 1 musst du gearbeitet haben. Hartz darf jeder beantragen und bis zu deiner Ausbildung hast du Anspruch darauf.
Also wie unten im Kommentar erwähnt, Hartz 4 ist ALG 2, für ALG 1 musst du gearbeitet haben. Hartz darf jeder beantragen und bis zu deiner Ausbildung hast du Anspruch darauf.
Innerhalb dieser Zeit kannst du "kostenlos" einen Anwalt nehmen, du musst die Lage beim Amt schildern, die erklären dir alles Weitere.
Solltest du innerhalb dieser Zeit eine Wohnung beziehen, hast du Anspruch auf eine Erstausstattung, heißt du schreibst handschriftlich "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Folgendes für meine Erstausstattung: ...angefangen von Wandfarbe bis zum kleinen Kochlöffel, sprich KOMPLETTE Wohnungseinrichtung, alles was dir einfällt. Inklusiver Angabe deiner BG-Nr.
Wie sich das im Studium verhält, weiß ich grad leider nicht, aber auch hierfür gibt es Anlaufstellen.
In großen und ganz wurde die Frage hinsichtlich deiner Möglichkeiten schon beantwortet.
Deine Freundin wird studieren, dann kann sie, wie jeder andere Student auch, Bafög beantragen und/oder Unterhalt von den Eltern erhalten sowie einen Nebenjob nachgehen.
Wenn du 18 jahre alt bist und du bist ja schon 20 dann darf sie dich einfach rauswerfen..
Da du keinen vater mehr hast und schlechten kontakt zu deiner mutter kannst du zum JC gehen und harz4 beantragen ( außer du hast schon 1 jahr durch gearbeitet ) dann kannst du arbeitslosengeld 1 beantragen wären 900€ ca im monat und bei harz 4 sind es glaube ich 200-300€
Das JC ist natürlich daran interessiert dich in ausbildung zu bringen und es wäre gut wenn du bei deiner jetzigen arbeitsstelle dich schonmal bewerben kannst das du eine ausbildung anfängst. JC wird dir wahrscheinlich eine wohnung bezahlen und 200-300€ was du zum leben hast.
Wie kommst du darauf, daß ALG 1 ca. 900 € wären? ALG 1 richtet sich nach dem Einkommen, das man vorher hatte, davon ca. 60 %!
Er macht ein freiwilliges soziales Jahr, wie soll er sich denn dort um eine Ausbildung bewerben? Hast du die Frage gelesen?
Für Hartz IV muss man doch gearbeitet haben oder etwa nicht? Und wenn ich in eine Ausbildung in 3 Monaten gehe, geht das glaube ich auch nicht.