Welche Straftat (fremder Mann hält meine geöffnete Autotür fest, sodass ich sie nicht schließen und wegfahren kann)?
Ein fremder Mann hat, als ich in mein Auto gestiegen bin, ohne Grund meine noch offene Autotür festgehalten, sodass ich sie nicht schließen konnte. Ich habe ihm mehrfach laut zugerufen, dass er die Tür loslassen soll. Nach ungefähr einer Minute hat er die Tür losgelassen und ich konnte wegfahren.
Ich bin weiblich, 26 und hatte Angst vor dem Mann der um die 50 ist.
Welche Straftat hat er begangen?
15 Antworten
Er hat mich verfolgt, weil er mich nicht überholen konnte. Er hat die
ganze Zeit gedrängelt und war extrem sauer und aggressiv. Es gab von
meiner Seite aus aber kein Fehlverhalten, da ich für ihn nicht extra zur
Seite fahren muss um ihm die Spur frei zu machen und ich habe mich an das Tempolimit gehalten (nicht zu langsam, nicht zu schnell)
Das ist aber noch immer nicht die ganze Geschichte. War es da, wo Du nicht "zur Seite gefahren" bist, mehrspurig? Hast Du im Rückspiegel gesehen, dass der hinter Dir "kocht" und ihm durch stures linksfahren beibringen wollen, dass er auf dieser Strasse eh nicht schneller fahren darf?
Wie kam es zur offenen Türe? Du bist shoppen gegangen, er hat auf Dich gewartet und als Du einsteigen wolltest, hat er die Türe gehalten? Oder war es vielleicht so, dass Du an geeigneter Stelle angehalten und ausgestiegen bist, um ihm die Meinung zu geigen?
Erzähl doch mal die ganze Story, damit man sich auch ein Bild machen kann.
Hallo LouPing
Ich denke, die Skeptiker hier werden wohl richtig liegen. Oder weshalb sonst, sage ich mir, kommt die Fragestellerin nicht endlich mit der kompletten Geschichte daher. Wohl doch deshalb, weil sie dann gar keinen mehr findet, der ihre Sichtweise stützt.
Am ehesten vielleicht Nötigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft."
Was schon angesprochen wurde: was lief vorher ab? Ohne Grund kann auch bedeuten, dass dir keiner bewusst ist, es aber dennoch einen Vorfall gegeben haben kann. Aber: reiner Spekulatius. ;-)
Er hat mich verfolgt, weil er mich nicht überholen konnte. Er hat die
ganze Zeit gedrängelt und war extrem sauer und aggressiv. Es gab von
meiner Seite aus aber kein Fehlverhalten, da ich für ihn nicht extra zur
Seite fahren muss um ihm die Spur frei zu machen und ich habe mich an
das Tempolimit gehalten (nicht zu langsam, nicht zu schnell)
Okay, das wäre aus meiner Sicht Nötigung. Leider sind solche Dinge wenig beweisbar und es stünde Aussage gegen Aussage.
Und nein, wer sich an die Limits hält, muss nicht den Weg frei machen. Wenn es die Umstände erlauben, versuche ich solche Typen bei passender Gelegenheit los zu werden, denn die nerven irgendwann, wenn man sein Gesicht formatfüllend im Rückspiegel sieht. So gesehen, hat er die erste Nötigung ab Drängeln begangen, denn dichtes Auffahren gilt als solche im Straßenverkehr.
Das mit der Tür ist dabei fast nur Pille-Palle, denn https://www.anwalt.de/rechtstipps/noetigung-im-strassenverkehr-rueck-mir-nicht-auf-die-karosse_004558.html
Die Folgen eines möglichen Unfalls, hervor gerufen durch die eigene Nervosität durch den Drängler, sind weitaus schwerwiegender als das mit der Tür. Wobei du das mit der Tür wahrscheinlich wesentlich persönlicher empfunden hast, da stand er ja direkt vor dir.
lese mal meinen Beitrag in der Konversation mit watchdog
Ich denke hier war noch mehr, was sie uns weiterhin verschweigt;
Zitat: "da ich für ihn nicht extra zur Seite fahren muss um ihm die Spur frei zu machen und ich habe mich an das Tempolimit gehalten"
Für mich bedeutet an die Seite fahren so was wie rechts ran (z.B. auf einer Bundesstraße). Es bedeutet für mich nicht: ich muss auf die rechte Spur einer Autobahn wechseln.
Aber ich kann mich auch irren. Egal, danke für deinen Hinweis, man könnte das auch anders als ich auslegen.
Für mich bedeutet an die Seite fahren so was wie rechts ran (z.B. auf einer Bundesstraße)
Könnte man so deuten, sie schreibt aber "zur Seite", das verändert die mögliche Bedeutung bereits wieder. Aber eben, bevor die Fragestellerin nicht endlich den ganzen Vorfall schildert, können wir eh nur spekulieren.
Eben, am Ende hatte dieser Drängler hinter ihr evtl noch Blaulicht und Martinshorn an.
Ja, ihre Aussage ist wenig hilfreich und lässt Raum für Spekulatius. ;-)
Hier müsste ein Richter eine salomonische Entscheidung finden. Denn du erzählst nicht die ganze Geschichte. Ich bin mir sicher, dass der Aktion des fremden Mannes noch andere Streitigkeiten voraus gegangen sind und er nicht aus heiterem Himmel und ohne Grund (wie du schreibst) die Tür fest gehalten hat. Denn dann hättest du - mit Recht - schlicht und ergreifend um Hilfe gerufen.
Also wäre es besser die ganze Geschichte zu erzählen.
Er hat mich verfolgt, weil er mich nicht überholen konnte. Er hat die ganze Zeit gedrängelt und war extrem sauer und aggressiv. Es gab von meiner Seite aus aber kein Fehlverhalten, da ich für ihn nicht extra zur Seite fahren muss um ihm die Spur frei zu machen und ich habe mich an das Tempolimit gehalten (nicht zu langsam, nicht zu schnell)
Siehst du jetzt stellt sich für uns die ganze Angelegenheit schon ganz anders dar.
Wenn er dich im Straßenverkehr durch Drängeln bedrängt hat, kann das schon mal den Tatbestand der Nötigung darstellen, was strafbar ist. Schuldmindernd für ihn könnte wiederum sein, das du ihn in etwa durch beharrliches Linksfahren maßregeln wolltest, und ihn somit deinerseits genötigt hast. Hier muss man schon weiter nachfragen um zu dem Ursprung des Zwistes vorzudringen. Nur dann kann man den Fall gerecht beurteilen. Die nachfolgenden Verfehlungen, seinerseits und deinerseits, sind dann in Tatmehrheit zu betrachten.
aha, jetzt wird es klarer.
So wie Du es schilderst bist Du im Recht, Du mußt Dich nicht nach rechts in den Straßengraben verkrümeln, weil er Dich überholen will und z.B. dies wegen Gegenverkehr nicht kann
ALLERDINGS wenn es eine 4-sprurige Straße ist (2 Richtungsspuren in deiner Fahrtrichtung), hast Du die linke Spur freizugeben wenn er überholen will und es gilt sowieso grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wenn Du links bleibst, weil Du der Meinung bist er braucht nicht zu überholen und wenn Du ihn maßregeln willst, weil er zu schnell fährt, dann ist das Nötigung von Dir. Selbst wenn er die Geschwindigkeit überschreitet, hast Du ihn nicht zu nötigen und durch dein Fahrverhalten daran zu hintern.
Kann man dieses Verhalten von Dir aus dem Satz "da ich für ihn nicht extra zur Seite fahren muss um ihm die Spur frei zu machen und ich habe mich an das Tempolimit gehalten" rauslesen ? Wenn das so war, dann stimmt deine Annahme tatsächlich nicht: Du hast die Spur für ihn freizumachen, auch wenn er zu schnell fährt und Du Dich an die geforderte Geschwindigkeit hältst.
Dann kann ich seinen Ärger sehr gut verstehen und Du kannst froh sein, wenn DU nicht eine Anzeige wegen Nötigung bekommst.
Oh, habe Deinen Kommentar erst nach meiner Antwort gesehen. Auf jeden Fall richtig, das ist mal der eine Punkt. Der andere wäre, zu wissen, wie es denn zur Situation mit der offenen Türe kam.
Es herrscht das Rechtsfahrgebot. Also wenn du da die linke Spur auf der Autobahn blockiert hast, ohne deinerseits jemanden zu überholen, dann ist das natürlich ein Verkehrsvergehen.
Dies könnte man nun als Nötigung auslegen.
Aber ich glaube nicht dass Du hier wirklich die Wahrheit mit allen Einzelheiten erzählst. Auf Nachfrage hast Du nun rausgerückt dass er Dich anscheinend überholen wollte und Du ihm dazu keinen Platz gemacht hast.
Du hast aber nicht verraten ob Du Dich des Verstossen gegen das Rechtsfahrgebot schuldig gemacht hast, wodurch seine Erregung nachvollziehbar wäre. Möglicherweise liegt auch bei Dir der Starfbestand Nötigung vor.
Du schreibst auch von dem verfolgt worden zu sein, andererseits dass der Deine Tür festhielt als Du ins Auto gestiegen bist. Hat der Dich verfolgt und als Du angehalten hast und das Auto verlassen hast hat der gewartet bis Du zurückkommst um dann Deine Tür festzuhalten?
Zwischen verfolgen, aussteigen, einsteigen, Türe festhalten sind keine Worte gefallen? War der Typ stumm?
Wir Männer sollten im Umgang mit Frauen immer etwas nachsichtig gelassen bleiben. Man(n) darf nicht gewalttätig sein, das ist ziemlich schwach.
Ich verstehe nun nicht den Sinn hinter diesem Kommentar.
Natürlich hat man nicht gewalttätig zu sein, ob als Mann oder Frau zu Mann oder Frau macht da keinen wirklichen Unterschied.
Ich empfinde es ebenfalls als eine Schwäche wenn ein Mann die pysische Überlegenheit einer Frau gegenüber ausnutzt, aber das bedeutet nicht dass sich die Frau auch Alles erlauben darf.
Die Geschichte, wie sie erzählt wurde, wirft einige Fragen zur Vorgeschichte auf. Bevor man nicht weitere Einzelheiten kennt werde ich nicht Partei für die arme schwache Frau ergreifen und auch nicht zu dem aggresiven Mann halten.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Die Verhältnismässigkeit zur Anwendung von Gewalt war zu keinem Zeitpunkt gegeben, zumal das Gewaltmonopol die Staatsmacht innehält, sprich unsere Polizei.
Wenn der Typ ein Problem hat, dann ruft er gefälligst die Polizei, die wird die Aussagen aufnehmen, es kommt zu einer Strafanzeige und fertig.
Selbstjustiz oder Nötigungen im Straßenverkehr zu tolerieren oder zu relativieren ist der komplett falsche Ratschlag, Herr Experte.
Du stellst das dar als wenn dieser Mann diese Frau verprügelt hätte, er hat aber lediglich die Tür (Nichtmal die selbst) ihres Fahrzeugs festgehalten.
Dies hat der offenbar gemacht weil sie abhauen wollte und der vorher Etwas mit ihr zu klären hatte. Man soll in solchen Situationen gar nicht die Polizei bemühen sondern versuchen die Sache ohne zu klären, erst wenn das nicht möglich ist die Polizei dazubestellen. Auf Anweisung dieser Frau hat der auch letztendlich die Tür losgelassen, also wäre es äusserst fragwürdig ob dem überhaupt irgendein rechtlicher Vorwurf gemacht werden kann!
Die Fragestellerin hat auf Nachboren erst eingeräumt dass es dazu auch eine Vorgeschichte gibt. Was da genau passierte verschweigt sie aber nach wie vor, vielleicht aus gutem Grund. Möglicherweise hatte sie zuvor einen Unfall mit dem Mann, vielleicht hat sie den zuvor genötigt oder beleidigt, bevor nicht klar ist Was da noch passierte kann man diesen Mann nicht einfach als Straftäter abstempeln!
Es ist auch gut möglich dass dieser Mann nicht nur berechtigt gewesen wäre diese Frau festzuhalten sondern sogar dazu verpflichtet gewesen wäre. Genauso wäre es möglich dass dieser Mann sich der Nötigung strafbar machte, aber wie schon festgestellt, so lange man nicht mehr weiss sollte man sich mit seinen Verurteilungen zurückhalten!
In dem Fall lag eine Nötigung vor. Ein Schlag ins Gesicht des Herren wäre angemessene Notwehr gewesen.
Hey nurromanus
So stelle ich mir die Geschichte auch vor,nur fehlt es mir an Sinn und Glaubwürdigkeit.
Warum wartet ein übersäuerter Ausgebremster so lange um sich "mit Tür festhalten" zu rächen?
Ich bin erleichtert,das es nicht nur bei mir stolpert.