Ist es eine Straftat, wenn man einfach so eine Fremde Autotür aufreißt und denjenigen der im Auto si

10 Antworten

Es ist Nötigung. Das ist ein Straftatbestand nach § 240 StGB.

Nötigung im Straßenverkehr ist strafbar. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Rechtswidrig ist die Nötigung allerdings nur, wenn die sog. Zweck-Mittel-Relation, d.h. die Verknüpfung von Mittel und der Zweck, als verwerflich anzusehen ist. Verwerflich ist ein Verhalten, wenn es einen erhöhten Grad sittlicher Missbilligung aufweist.

da jemand in dein hoheitsgebiet eingedrungen ist (weiss jetzt nicht wie ich das anders formulieren soll) und dich evtl beleidigt, bedroht oder belästigt hat (beides nach stGb strafbar) würde ich sagen "ja". Allerdings hilft dir das meist nur wenn du den Täter kennst oder zeugen hast, die ihn dir gut beschreiben können. Sonst läuft das leider ins leere... musst das mal im internet googlen (stgb), was genau für dichzutrifft. und dann kannst anzeigen

so ganz ohne Grund wird er es nicht gemacht haben. Er darf's zwar eigentlich nicht, aber das zu beweisen ist meist unmöglich. Am besten immer schön lieb sein zu den Mitmenschen

es würde bedeuten, die polizisten begehen straftaten, wenn sie die autofahrer anhielten und sie über geöffnete tür oder fenster ansprechen würden, also, nein, keine straftat.

FleXoBam 
Beitragsersteller
 22.11.2012, 12:39

Die Polizisten haben aber die gesetzliche Erlaubnis, oder sehe ich das Falsch?

Bzw. sie sind dazu befugt.

Ja ist es, es ist dein Auto er darf es nichtmal Anfassen! ohne dein Recht

schmetterlilie  22.11.2012, 12:26

ist doch gar nicht klar ob er drin saß oder er gepöbelt hat ;)

SuicideSquad  22.11.2012, 12:30
@schmetterlilie

Wenn man sich extra dummstellt ist einem das nciht klar, dass stimmt.