Welche strafen beim falschen Alter?
Ich habe eine Frage wenn ich ein falsches auf einer Website angebe und ein Abonnement abschließe mache ich mich dann Strafbar (oder meine Erziehungsberechtigten)
5 Antworten
Bei U18 kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an. Tendenziell passiert da rechtlich nicht viel, da der Anbieter die Angabe ohne weitere Prüfung hinnimmt.
Auch kommt es auf den weiteren Kontext an. Wenn es z. B. um die Altersprüfung zwecks Jugendschutz geht, so hat der Anbieter mehr zu befürchten als der Kunde.
Meines Wissens nach sowohl als auch. Du machst dich strafbar, wegen Angabe von Falschinformationen/Betrug, deine Erziehungsberechtigten wegen verletzen der Aufsichtspflichg
Erziehungsberechtigte müssen nicht andauernd hinter ihren Sprößlingen stehen um zu verhindern, dass sie irgendwelchen Blödsinn machen.
Meines Wissens nach sowohl als auch. Du machst dich strafbar, wegen Angabe von Falschinformationen/Betrug,
Nicht unbedingt.
deine Erziehungsberechtigten wegen verletzen der Aufsichtspflichg
Wie soll das denn begründet werden?
Das könnte hierunter fallen
https://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
Deine Eltern haben damit nichts zu tun.
Deshalb eben Konjunktiv.
Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht.
Das gibt es durchaus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Ist zwar eher eine indirekte Haftung, läuft aber am Ende darauf hinaus.
Es wird bloss massiv übertrieben dargestellt und diese Hinweisschilder sind absolut überflüssig, denn sie verändern rein gar nichts an der Rechtslage.
Das gibt es durchaus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Nein, da die Eltern für eigenes Fehlverhalten haften. Nicht für das der Kinder.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht führt allerdings zur Haftung der Eltern, wenn denn eine nachgewiesen werden kann:
Was soll der Kommentar, kannst Du nicht lesen, ich habe geschrieben:
Wenn denn eine (Aufsichtspflichtverletzung) nachgewiesen werden kann.
... und nun rate mal, was der zweite Satz meines Beitrags bezweckt!
Was soll der Kommentar, kannst Du nicht lesen, ich habe geschrieben:
Was soll dein Kommentar?
Der Satz "Das gibt es durchaus," auf die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht." ist falsch. Schlicht und ergreifend. Und mehr habe ich nicht gesagt.
Wenn du nun unter Verweis auf 832 schreibst
Die Verletzung der Aufsichtspflicht führt allerdings zur Haftung der Eltern, wenn denn eine nachgewiesen werden kann:
geht das völligst am Thema vorbei.
... und nun rate mal, was der zweite Satz meines Beitrags bezweckt!
Offenbar versuchst du deine falsche Aussage zu relativieren?
Den Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht. Fertig. Da erübrigt sich jede weitere Diskussion. Eltern haften für eigene Pflichtverletzungen.
Offenbar versuchst du deine falsche Aussage zu relativieren?
https://de.m.wiktionary.org/wiki/indirekt
EOT für mich
Nein, das geht eben nicht am Thema vorbei !
Es trifft nämlich genau den Punkt um den es im Punkto Haftung geht.
Nein, du begreifst einfach nicht, dass das nichts mit "direkt" oder "indirekt" zutun hat, sondern ein grundverschiedener Anknüpfungspunkt ist.
EOT für mich
Coolness 10/10.
Nein, das geht eben nicht am Thema vorbei !
Tut es sehr wohl.
Es trifft nämlich genau den Punkt um den es im Punkto Haftung geht.
Tut es nicht.
Na ja, wenn Du das meinst ....
Selbstverständlich.
Selbstverständlich.
Leider nein, leider gar nicht.
Selbstverständlich, wenn Anzeige erstattet wird.
Wie sieht es dann aus?
Selbstverständlich, wenn Anzeige erstattet wird.
Bitte.
Weder ist die falsche Altersangabe per se strafbar noch (und schon mal gar nicht) hat das irgendeine Wirkung (und überhaupt gar keine strafrechtliche) für die Eltern.
Wie sieht es dann aus?
- Fälschung beweiserheblicher Daten greift nur dann, wenn durch die Altersangabe gerade auf eine andere Person als dich verwiesen wird. Die bloße schriftliche Lüge fällt nicht hierunter.
- Betrug ist es nur dann, wenn du mit dem Vorsatz gehandelt hast, dass der Informationsempfänger einen Schaden erleidet und du gerade auch die Absicht hattest, dich an irgendwas zu bereichern.
- Die Eltern haben bei dem Sachverhalt mal so überhaupt gar nichts damit zutun.
Vielen Dank, sehr hilfreich
Wäre im Zweifel wohl eher nicht drunter zu fassen.