Welche strafen beim falschen Alter?

5 Antworten

Bei U18 kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an. Tendenziell passiert da rechtlich nicht viel, da der Anbieter die Angabe ohne weitere Prüfung hinnimmt.

Auch kommt es auf den weiteren Kontext an. Wenn es z. B. um die Altersprüfung zwecks Jugendschutz geht, so hat der Anbieter mehr zu befürchten als der Kunde.

Meines Wissens nach sowohl als auch. Du machst dich strafbar, wegen Angabe von Falschinformationen/Betrug, deine Erziehungsberechtigten wegen verletzen der Aufsichtspflichg

PatrickLassan  15.09.2020, 13:28

Erziehungsberechtigte müssen nicht andauernd hinter ihren Sprößlingen stehen um zu verhindern, dass sie irgendwelchen Blödsinn machen.

VirageXO  15.09.2020, 13:27
Meines Wissens nach sowohl als auch. Du machst dich strafbar, wegen Angabe von Falschinformationen/Betrug,

Nicht unbedingt.

deine Erziehungsberechtigten wegen verletzen der Aufsichtspflichg

Wie soll das denn begründet werden?

Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht.

Ifm001  15.09.2020, 13:34

Das gibt es durchaus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Ist zwar eher eine indirekte Haftung, läuft aber am Ende darauf hinaus.

Es wird bloss massiv übertrieben dargestellt und diese Hinweisschilder sind absolut überflüssig, denn sie verändern rein gar nichts an der Rechtslage.

VirageXO  15.09.2020, 13:35
@Ifm001
Das gibt es durchaus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. 

Nein, da die Eltern für eigenes Fehlverhalten haften. Nicht für das der Kinder.

VirageXO  15.09.2020, 15:18
@Artus01
Die Verletzung der Aufsichtspflicht

-> eigenes Fehlverhalten.

Artus01  15.09.2020, 15:22
@VirageXO

Was soll der Kommentar, kannst Du nicht lesen, ich habe geschrieben:

Wenn denn eine (Aufsichtspflichtverletzung) nachgewiesen werden kann.

Ifm001  15.09.2020, 16:09
@VirageXO

... und nun rate mal, was der zweite Satz meines Beitrags bezweckt!

VirageXO  15.09.2020, 16:12
@Artus01
Was soll der Kommentar, kannst Du nicht lesen, ich habe geschrieben:

Was soll dein Kommentar?

Der Satz "Das gibt es durchaus," auf die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder gibt es nicht." ist falsch. Schlicht und ergreifend. Und mehr habe ich nicht gesagt.

Wenn du nun unter Verweis auf 832 schreibst

Die Verletzung der Aufsichtspflicht führt allerdings zur Haftung der Eltern, wenn denn eine nachgewiesen werden kann:

geht das völligst am Thema vorbei.

VirageXO  15.09.2020, 16:13
@Ifm001
... und nun rate mal, was der zweite Satz meines Beitrags bezweckt!

Offenbar versuchst du deine falsche Aussage zu relativieren?

Den Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht. Fertig. Da erübrigt sich jede weitere Diskussion. Eltern haften für eigene Pflichtverletzungen.

Artus01  15.09.2020, 18:50
@VirageXO

Nein, das geht eben nicht am Thema vorbei !

Es trifft nämlich genau den Punkt um den es im Punkto Haftung geht.

VirageXO  15.09.2020, 19:46
@Ifm001

Nein, du begreifst einfach nicht, dass das nichts mit "direkt" oder "indirekt" zutun hat, sondern ein grundverschiedener Anknüpfungspunkt ist.

EOT für mich

Coolness 10/10.

VirageXO  15.09.2020, 19:46
@Artus01
Nein, das geht eben nicht am Thema vorbei !

Tut es sehr wohl.

Es trifft nämlich genau den Punkt um den es im Punkto Haftung geht.

Tut es nicht.

Artus01  15.09.2020, 20:02
@VirageXO

Na ja, wenn Du das meinst ....

Selbstverständlich.

VirageXO  15.09.2020, 13:28
Selbstverständlich.

Leider nein, leider gar nicht.

herja  15.09.2020, 13:33
@VirageXO

Selbstverständlich, wenn Anzeige erstattet wird.

DaviDMS 
Beitragsersteller
 15.09.2020, 13:34
@VirageXO

Wie sieht es dann aus?

VirageXO  15.09.2020, 13:34
@herja
Selbstverständlich, wenn Anzeige erstattet wird.

Bitte.

Weder ist die falsche Altersangabe per se strafbar noch (und schon mal gar nicht) hat das irgendeine Wirkung (und überhaupt gar keine strafrechtliche) für die Eltern.

VirageXO  15.09.2020, 13:37
@DaviDMS
Wie sieht es dann aus?
  1. Fälschung beweiserheblicher Daten greift nur dann, wenn durch die Altersangabe gerade auf eine andere Person als dich verwiesen wird. Die bloße schriftliche Lüge fällt nicht hierunter.
  2. Betrug ist es nur dann, wenn du mit dem Vorsatz gehandelt hast, dass der Informationsempfänger einen Schaden erleidet und du gerade auch die Absicht hattest, dich an irgendwas zu bereichern.
  3. Die Eltern haben bei dem Sachverhalt mal so überhaupt gar nichts damit zutun.
DaviDMS 
Beitragsersteller
 15.09.2020, 20:19
@VirageXO

Vielen Dank, sehr hilfreich