Falschen Wohnsitz angeben, strafbar?
Ist es strafbar, wenn ich meinen Wohnsitz irgendwo anmelde und dort gar nicht wohne?
9 Antworten
Es ist zumindest ein Verstoß gegen das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Wobei es der Meldebehörde sicherlich egal ist, wenn Du offiziell eine Wohnung mietest bzw. ein Haus/eine Wohnung kaufst.
Früher war das eine Ordnungswidrigkeit, aber heute brauchst du noch nicht einmal die Unterschrift des Vermieters für die Anmeldung! Also merkt das ohnehin keiner, mach dir keine Gedanken! ( Ich denke, du meinst bei der Meldebehörde, ja? )
Wenn es um den Leistungsbezug vom Staat geht, kannst du natürlich mächtig Ärger bekommen, dann interessiert es den Staatsanwalt wegen des ggf. damit verbundenen Betruges!
Dieser konkrete steht dir aber, wie du selst sagst, nur zu, wenn du in diesem Bundesland aus wohnst.
In Deutschland herrscht Meldepflicht, das heißt, dass man seinen Wohnsitz anmelden muss. Welcher dort anzugeben ist, ist im entsprechenden gesetz geregelt. Den falschen zu nennen ist verboten und kann geahndet werden.
Und wie sieht diese Strafe aus?
Eine Geldstrafe eben. Die Höhe kann ich dir nicht sagen, all zu hoch dürfte sie aber, da es sich um eine Ordnugnswidrigkeit handelt, aber nicht sein. Anders sieht es aus, wenn du in einem Dokument falsche Angaben machst. Das könnte dann außerdem Urkundenfälschung sein und das ist keine Ordnugnswidrigkeit mehr sondern eine Straftat.
Normal wird man mit einer Geldstrafe von 10€ ermahnt und hat danach nochmal 14 Tage Zeit den richtigen/derzeitigen Wohnsitz anzumelden. Wird dies nicht gemacht, wird man mit einem Strafgeld von bis zu 1000€ bestraft.
Ach und falls man danach immernoch nicht umgemeldet hat kann man sogar (je nach Fall) mit bis zu 50.000€ bestraft werden.
womit?
Mit einer Strafe. ;o) Ich meine, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, bin mir aber nicht ganz sicher.
ja. schon klar.
mich würd nur interessieren mit welcher strafe man zu rechnen hätte.
dachte du wüßtest das vielleicht.
Die Spanne kann ich dir leider nicht sagen.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen [...] aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
Wenn Du das getan hast um Hilfen zu beziehen ja. Sonst auch wenn es jemand weiß. Ist aber nur ne Ordnungswidrigkeit.
Wieso Betrug? Rechtlich gesehen steht mir ein Wohnberechtigungsschein zu, dann muss es mir doch auch zustehen, diesen beantragen zu können.