Falschen Wohnsitz angeben, strafbar?

9 Antworten

Es ist zumindest ein Verstoß gegen das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Wobei es der Meldebehörde sicherlich egal ist, wenn Du offiziell eine Wohnung mietest bzw. ein Haus/eine Wohnung kaufst.

Wenn es um den Leistungsbezug vom Staat geht, kannst du natürlich mächtig Ärger bekommen, dann interessiert es den Staatsanwalt wegen des ggf. damit verbundenen Betruges!

Sternenbande 
Beitragsersteller
 01.01.2010, 23:06

Wieso Betrug? Rechtlich gesehen steht mir ein Wohnberechtigungsschein zu, dann muss es mir doch auch zustehen, diesen beantragen zu können.

Reiswaffel87  01.01.2010, 23:12
@Sternenbande

Dieser konkrete steht dir aber, wie du selst sagst, nur zu, wenn du in diesem Bundesland aus wohnst.

In Deutschland herrscht Meldepflicht, das heißt, dass man seinen Wohnsitz anmelden muss. Welcher dort anzugeben ist, ist im entsprechenden gesetz geregelt. Den falschen zu nennen ist verboten und kann geahndet werden.

Sternenbande 
Beitragsersteller
 01.01.2010, 23:03

Und wie sieht diese Strafe aus?

Reiswaffel87  01.01.2010, 23:11
@Sternenbande

Eine Geldstrafe eben. Die Höhe kann ich dir nicht sagen, all zu hoch dürfte sie aber, da es sich um eine Ordnugnswidrigkeit handelt, aber nicht sein. Anders sieht es aus, wenn du in einem Dokument falsche Angaben machst. Das könnte dann außerdem Urkundenfälschung sein und das ist keine Ordnugnswidrigkeit mehr sondern eine Straftat.

SSGSSGokuSama  08.03.2019, 18:57
@Reiswaffel87

Normal wird man mit einer Geldstrafe von 10€ ermahnt und hat danach nochmal 14 Tage Zeit den richtigen/derzeitigen Wohnsitz anzumelden. Wird dies nicht gemacht, wird man mit einem Strafgeld von bis zu 1000€ bestraft.

SSGSSGokuSama  08.03.2019, 18:58
@SSGSSGokuSama

Ach und falls man danach immernoch nicht umgemeldet hat kann man sogar (je nach Fall) mit bis zu 50.000€ bestraft werden.

mimimiimimimi  01.01.2010, 21:35

womit?

Reiswaffel87  01.01.2010, 21:36
@mimimiimimimi

Mit einer Strafe. ;o) Ich meine, das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, bin mir aber nicht ganz sicher.

mimimiimimimi  01.01.2010, 21:37
@Reiswaffel87

ja. schon klar.

mich würd nur interessieren mit welcher strafe man zu rechnen hätte.

dachte du wüßtest das vielleicht.

Reiswaffel87  01.01.2010, 21:53
@mimimiimimimi

Die Spanne kann ich dir leider nicht sagen.

Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen [...] aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).