Was kann die Polizei alles dem Jugendamt melden?
Wenn die Polizei nicht nach 0:00 Uhr draußen erwischt kann dir das auch dem Jugendamt melden.bin übrigens 15
ich weiß das alle Straftaten von kindern zum Jugendamt gehen aber gibts auch andere Sachen was die melden könnten?
Danke im Voraus
8 Antworten
Das blosse Erwischt werden geht nicht zum Jugendamt. Die Polizei wird sich aber überlegen, weshalb du um Mitternacht draussen bist.
Wenn das nach "Vorbereitung einer Straftat" (was auch immer: Einbruch, Raubüberfall, Sachbeschädigung) aussieht, geht das sehrwohl zum Jugendamt, nachdem sie es abgeklärt hat. Oder wenn du früher schonmal um diese Zeit deswegen erwischt worden bist.
Danke💙
Für die Polizei ist weniger interessant, wie spät es ist, sondern wo du bist und was du machst. Klar, sie sehen dich nach 24 Uhr oder noch später draußen, schätzen dich richtig als Jugendliche ein, und werden möglicherweise dich fragen, warum du auf der Straße bist. Wenn du jetzt glaubhaft und plausibel berichtest, dass du irgendwo privat einen Geburtstag (Beispiel!) mitgefeiert hat und jetzt auf den Bus für Heimfahrt wartest, dann passiert gar nichts, zumindest nichts schlimmes. Sie werden dich sicher nach deinem Alter fragen, und dir dann sagen (als Rat!!) dass es für dich nicht ungefährlich ist, so spät noch allein draußen zu sein. Wenn sie gerade sonst nichts zu tun haben und gut drauf sind, bieten sie dir vielleicht sogar an, dich mit dem Streifenwagen nach Hause zu fahren, aber das ist bestimmt große Ausnahme.
Dies gilt für draußen sein. Für "drinnen", also z. B. Gaststätten oder gar Clubs, gelten strengere Regeln.
Danke für den Hinweis. Dann habe ich mich in diesem Punkt geirrt.
Wenn du dich zb außergewöhnlich verhältst oder besondere Defizite aufweist.
Zb könnte ihnen dieses verhalten in einer vernehemung auffallen, oder bei einer routine Kontrolle. Besonders verhalten zu melden ist aber kein Gesetz, kommt auf die Person an die du vor dir hast.
Bei uns in einer mittelgroßen Stadt ist die Polizei nachts sehr präsent. Es kam schon öfters vor, dass sie die Jugendlichen nach Hause gebracht haben. Die Elten müssen sich dann was anhören.
Wenn das öfters vor kommt, kann ich mir vorstellen, dass das auch dem JA gemeldet wird.
Dann dürfte sich der Herr Polizist auf etwas gefasst machen.
Der dürfte das Kind nehmen und genau dort wieder absetzen, wover ihn aufgefunden hat.
Ich, Elternteil, bestimme wo sich mein Kind wann aufzuhalten hat.
Das wird dem Jugendamt nicht gemeldet.
Sonst muss sich das Jugendamt an die Vorgesetzten des Polizisten wenden und diesen über die gesetzliche Lage in D informieren.
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gäbe es obendrein.
Wenn Dir Deine Eltern erlaubt haben um diese Zeit noch draußen sein zu dürfen, ist das gerechtfertigt und...wenn Du Dich anständig und vernünftig verhälst, nicht randalierst, dann dürfte keine Meldung an das Jugendamt erfolgen
In dem Fall sind die Eltern das Gesetz!
Sie dürfen niemandem anbieten, ihn nach Hause zu fahren.
Dafür müssen sie Geld verlangen und das ist nicht wenig.
Das ist auch ein versicherungsrechtliches Problem.