Meine Eltern schlagen mich! was sol ich machen?
Ich bin 16 jahre männlich und lebe mit meinen eltern und meiner schwester in einem haus. Mein problem ist dass sie mich schlagen und auch geistig unter druck setzen. ich würde das jetzt ausführen hatte cih schon gemacht in einem längeren text aber sie wollen nicht dasss ich mit jemanden darüber kontakt aufnehme und so haben sie mir den strom abgestellt. jetzt habe ich kurz zeit und versuche es so schnell wie möglich zu machen. also ich will nurnoch weg von meiner gesamten familie weil manchmal würde ich am liebsten mit meinem leben schluss machen. Meine frage ist jetzt wo kann ich hingeheh was kann ich machen? weil cih habe bis jetzt noch eine offiziele seite von dem jugendamt gefunden. udn was für möglichkeiten hätte ichd ann weil in ein heim will cih nciht und eine pflegefamilie, naja ich bin bald volljährig und dass wäre dann schon merkwürdig. am liebsten wäre es mir wenn ich ganz alleine irgendwo leben könnte also keine WG oder so etwas. Darf cih dann schon alleine leben oder brauche ich jemanden erwachsenes? und wie kann ich mit dem Jugendamt kontakt aufnehmen. wie gesagt ich kann nciht ewig am computer sein um danach zu suchen.
danke im vorraus
14 Antworten
Gehe wenn du die möglichkeit dazu hast Morgen direkt zum jugendamt und Erzähle es dort.Du hast die möglichkeit in eine Wohngruppe unter zu kommen,da du 16 jahre alt bist.Wenn es zu hause ganz schlimm wird,dann gehe direkt zur Polizei dann wird sich das jugendamt drum kümmern und sie werden dich unter brimngen.Das Jugendamt hat auch für solche fälle Wohnungen zu verfügung,1 zimmer wohnung küche bad,nur für dich alleine,wo ab und zu mal ein Sozialarbeiter vorbei kommt um nach den Rechten zu schauen.Bleibe nicht daheim du brauchst keine angst zu haben,das Jugendamt wird dir helfen,erzähle ihnen alles was deine eltern mit dir machen.So darf es auf gar keinen fall weiter gehen.Viel Glück.
Ich hab das selbe Problem. Bin aber 12. Was soll ich un. Lebe mit meiner stiefmutter und Stiefschwester und vater zuhause. Ständig schlagen sie mich. Wehren klappt nicjt oder so. Was were as bestr.... ich könnte zu meiner Schwester (20) ziehen aber ich weiss nicht ob sie das wollen würde. Umd mit meiner mutterhab ich kein komtakt da sie mich bbelügt und beklaut.
Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.
Gesetzliche Regelung
Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«
Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.
Hintergründe
Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).
Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.
Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.
Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.
Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.
Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.
Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen
Michael
oh schwiriger fall ich würde mal 1. mit deinen eltern darüber rede 2. evt jugendamt einschalten 3.also wenn du minderjährig bist kannst du glaub (ohne jugendamt oder der zustimmung deiner eltern) net ausziehen 4. versuchs mal zu anderen verwanten zu ziehen (tante,onkel,oma,opa oder auch deine paten die ja dafür da sind) 5.las dich nicht unterkriegen zur not wehr dich mal 6.meinst du net heim ist dann besser als geschlagen zu werden? hoffe etwas davon hilft dir...
Hey.. erst einmal tut es mir leid, was du schon in deinen jungen jahren erleben und erfahren musst. ich weiß nicht in welcher stadt du wohnst, daher kann ich dir keine adresse oder anlaufstelle schreiben. du kannst aber, falls du ein handy hast eine nummer wählen (nummer gegen kummer) dort arbeiten psychologen und sozialarbeiter meistens die dir auf jeden fall anlaufstellen anbieten können. zu deiner anderen frage, ich denke das du in ein betreutes wohnen ziehen müsstest., also teilweise doch wg wenn du dlück hast dann eine eigene wohnung. ich wünche dir auf diesem weg alles erdenklich gute..
Hier die nummer: 0800/ 111 0 333
Schau im Internet wo das Jugendamt bei euch ist und geh einfach vorbei bzw. geh zur Polizei. Dann sag Ihnen dass du nicht in ein Heim willst. Dann kommst du vllt. in eine Jugendgruppe oder bekommst wirklich schon eine iegene Wohnung. Viel Glück!