Was ist Strafe für Sozialstunden nicht gemacht?
Hi ich (w15) hab vor 3 Monaten 40 Sozialstunden vom Jugendamt bekommen wegen btm und Waffengesetz. Ich hab die aber nicht gemacht weil ich hab gedacht das ist nur Erziehungsmaßnahme vom Jugendamt. Ich hab jetzt aber gehört ich musste die eigentlich doch machen. Da kam aber nie eine Mahnung oder so!
Was ist dafür die Strafe?
Und ich hab nächste Woche Verhandlung wegen was anderes. Bekomme ich dann für beides eine Strafe oder wird das zusammengelegt?
5 Antworten
Da Du Deine vorherigen Sozialstunden nicht abgeleistet hast, gibt es jetzt noch einmal einen Nachschlag - der dann wahrscheinlich sehr viel deutlicher ausfallen wird. Ich halte es auch für nicht gänzlich ausgeschlossen, dass man Dir ob Deiner fehlenden Einsicht zusätzlich ein Arrestwochenende oder etwas mehr ( bietet sich dann für die Weihnachtsferien an ) auferlegt - Silvester in einer Jugendstrafanstalt könnte ganz lustig werden.
....weil ich hab gedacht das ist nur Erziehungsmaßnahme vom Jugendamt.
Und was haben Dir Deine Eltern dazu gesagt - Jüngelchen mach mal oder was?
Und - wie stellst Du Dir Dein weiteres Leben vor? In einer JVA - denn 3 Straftaten in so kurzer Frist sind doch wohl äußerst happig.
Wieso drei? Ich wurde erst zweimal wegen was erwischt seit ich 14 bin.
BTM, Waffenbesitz und dass, was jetzt ansteht sind nach meiner Zählung 3 Straftaten
Ja glaubst Du denn wirklich, dass das was vor dem Eintritt der Strafmündigkeit geschah einfach unter den Tisch fällt? Bist Du wirklich so naiv?
Auch wenn Du damals nicht bestraft werden konntest, so gibt es doch entsprechende Eintragungen bei den Behörden - und das kann und wird der Richter / die Richterin sehen. Und da Du ja erkennbar unbelehrbar bist , wirst Du jetzt wohl deutlich härter angefasst werden - i.d.Hoffnung, dass das dann etwas fruchtet. Vielleicht bringt Dich ja ein 14-tägiger Arrest zu der Einsicht, dass der Knast langfristig nicht Dein Ziel sein kann / sollte. Denke bitte einmal darüber nach.
Wissen denn jetzt Deine Eltern Bescheid? Hast Du anwaltliche Unterstützung?
Wie sieht es mit der Jugendgerichtshilfe aus? Hast Du mit denen vorab gesprochen - denn die werden sich doch vermutlich bei Dir gemeldet haben?
Ach komm das war eine Kontrolle! Und das war weiche Droge (ecstasy nur ein Teil) und die "Waffe" war ein Schlagring! Den hat ich eh nur wegen den ganzen Türkenmädchen an der Schule!
"Ich wurde erst zweimal wegen was erwischt seit ich 14 bin."
Du solltest grundsätzlich mal deine Einstellung zu Recht und Gesetz überdenken. Ansonsten wird es nicht lange dauern das nur Sozialstunden auferlegt werden. Hat du gedacht das Schreiben vom Jugendamt ist nur eine unverbindliche Empfehlung?
Meine Eltern wissen das. DIe jugendgerichtshilfe hat gesagt ich brauch keinen Anwalt weil das nur Jugendgericht ist. Von den Sozialstunden haben die gar nicht mehr gesagt als ich da war!
Nun ja, im Knast solltest du dich als Frischfleisch aber unter der Dusche nicht nach der Seife bücken.....
Ach Gott bist du witzig. Wenn komm ich eh zu den Mädchen.
Und??? Meinst du, die, die da schon sitzen, packen dich mit Samthandschuhen an?
Da weht ein rauer Wind und dir, als Neuling, weht er mitten ins Gesicht. Das wird kein Kuraufenthalt im Knast
Werden die Stunden nicht gemacht, kommt nicht "Ordnungshaft" in Frage, sondern "Ungehorsamkeitsarrest". Der tritt nicht ersatzweise ein, sondern die Stunden müssen danach immer noch gemacht werden. Die maximale Dauer des Ungehorsamkeitsarrests beträgt 4 Wochen (die auch in Einzelportionen, z.B. 4 mal 1 Woche, oder 2 mal eine Woche und 1 mal 2 Wochen verhängt werden kann). Das sieht dann z.B. so aus, dass erst mal 1 Woche verhängt wird und man dann Gelegenheit erhält die Stunden doch noch zu machen. Macht man es wieder nicht, kommt die nächste Woche, dann wieder Gelegeneheit die Stunden zu machen usw.
Siehe hierzu das Jugendgerichtsgesetz:
§11
(3) Kommt der Jugendliche Weisungen schuldhaft nicht nach, so kann Jugendarrest verhängt werden, wenn eine Belehrung über die Folgen schuldhafter Zuwiderhandlung erfolgt war. Hiernach verhängter Jugendarrest darf bei einer Verurteilung insgesamt die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten. Der Richter sieht von der Vollstreckung des Jugendarrestes ab, wenn der Jugendliche nach Verhängung des Arrestes der Weisung nachkommt.
§ 13 Arten und Anwendung(1) Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muß, daß er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat.
(2) Zuchtmittel sind
1.
die Verwarnung,
2.
die Erteilung von Auflagen,
3.
der Jugendarrest.
Bzgl. der neuen Verhandlung: Das sind zwei unterschiedliche Verhandlungen, die neue hat also nur in soweit etwas mit der anderen zu tun, als dass der Richter sieht, dass dir Sozialstunden egal sind und dementsprechend vermutlich von dieser Bestrafung absehen, also die nächst höhere Ebene urteilen wird.
Ich fasse zusammen:
Larifari, ich hab eine Straftat begangen und wurde verurteilt, aber hab die Strafe nicht erledigt und ui, ich hab schon wieder eine Straftat begangen => Der Start in ein glückliches und erfülltes Leben -.-
Oh Mann, was meinst du was eine Erziehungsmaßnahme wert ist wenn sie nicht durchgezogen wird? Ja genau, gar nichts. Deshalb hast du nicht die freie Wahl, sondern die Pflicht das zu machen. Für nicht gemachte Sozialstunden geht man normalerweise in Arrest. Wenn dann auch noch ein weiteres Verfahren offen steht kann es sein das man die Sozialstunden dann gleich auslässt, da du sie ja eh nicht machst und gleich den Arrest anordnet.
Wie lang bekommst du Arrest für 40 Stunden?
Ich war da gar nicht vor Gericht deshalb dacht ich, ich muss das nicht machen. Mit 13 hatte ich schon mal einen Brief vom Jugendamt wegen der Polizei und da konnte ich auch einfach nicht hingehen.
Solche Briefe musst du lesen und dann steht da ob es eine Option ist hin zu gehen oder eine Pflicht. Vielleicht hörst du einfach auf Mist zu bauen, dann musst du dir darüber keine Gedanken machen.
Es gibt keine Regel für so und so viele nicht gemachte Sozialstunden gibt es so und so viele Tage Arrest. Ein Richter bewertet dich und deine Straftaten und deine Prognose als Ganzes. Und da du ja offensichtlich schon viele Straftaten begangen hast wird es eher mehr als weniger Tage Arrest geben.
Da die alte Strafe noch offen ist, wird die neue Strafe sicher dazu gerechnet. Das kann dann auch im einem Freizeitarrest im Knast enden.
Da du ja nicht zu lernen gewillt bist, ist dass vielleicht ein Weg, dir zu zeigen, dass es so nicht geht
Es wird so sein, dass Du jetzt eine härtere Strafe als eigentlich nötig bekommst, weil Du die letzte Strafe auch schon ignoriert hast
Ich hab das vorher aus dem Briefkasten genommen und weggetan