Jugendamt: Rauswurf mit 18
Eine Freundin ist mit ihrer Mutter sehr zerstritten, zu ihr führt kein Weg mehr. Ihr Vater ist leider verstorben... Sie ist seit dem 17ten Lebensjahr im Betreuten Wohnen und hatte bis vor kurzem noch eine Ausbildung. Diese gefiel ihr allerdings nicht und sie brach sie kurzerhand ab. Nun will sie das Jugendamt Rauswerfen, quasi auf die Straße.
Freunde, bei denen sie bleiben könnte hat sie nicht direkt...
Ist das Rechtens? Wie nun weiter?
7 Antworten
Hallo,
mit 18 kann es natürlich NICHT jedem egal sein was sie macht, immerhin sind wir in einem Sozialstaat der auch in solchen Situationen keinen fallen lassen wird.
Einzig und allein ihr Verhalten kann dazu führen das sie untergehen kann. Es wird in der Tat niemanden geben der ihr nachlaufen wird um Hilfe aufzudrängen, darum kümmern muss sie sich schon selber.
Sicher war die erste Dummheit die Lehre zu schmeißen, den Beruf, resp. die Lehre in der man als Chef beginnt gibt es halt noch nicht und sie wäre nicht die Erste gewesen die eine Lehre zu Ende bringt auch wenn es nicht unbedingt ihr Traumberuf war. Hier stellt sich die Frage nach der Schulbildung, ist ein Abschluss vorhanden, wenn ja welcher usw.
Falsch ist es zu hoffen das der Staat jemanden aushalten wird, auch wenn man sich über ein kürzliches Urteil, bei dem ein Harz IV – Empfänger eine Reise im Wert von € 2.100,- bezahlt bekam um seinen Sohn zu sehen schon mehr als wundern darf.
Sie sollte sich nun an das Sozialamt wenden und unbedingt versuchen ihr Leben auf die Reihe zu bekommen, in dem sie eine Ausbildung erneut beginnt und auch zu Ende führt.
Man wird ihr Hilfe anbieten und sie auch nicht auf der Straße sitzen lassen, aber wie gesagt nur dann wenn auch sie ihren Teil dazu beiträgt der sicherlich nicht unbedingt immer angenehm sein wird.
ja, mit 18 kann es jedem egal sein, was mit dir passiert
Sie soll beim Jobcenter vorsprechen - und nicht beim Sozialamt, da das mit Sicherheit nicht zuständig sein wird; im Grundsatz hat sie Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie den vollen Regelsatz, da das JC sie nicht zurück ans Elternhaus wird verweisen können.
Beim Jugendamt sollte man ihr diesbezüglich zumindest mit Infos weiterhelfen können.
Problematisch könnte aus leistungsrechtlicher Sicht ihre Eigenkündigung werden, sodass sie sich gg. auch um anwaltliche Hilfe kümmern muss,
Natürlich ist das rechtens. Wenn sie noch in Ausbildung wäre oder Schülerin, würde die Heranwachsendenhilfe (18 - 21) greifen. Aber da sie die Ausbildung geschmissen hat ohne eine neue gefunden zu haben, ist das Jugendamt nicht mehr zuständig.
Somit ist der Weg zu Hartz IV vorprogrammiert.
Hallo,
das Jugendamt kann nicht einfach so einen Rauswurf durchsetzten wenn deine Freundin willig ist sich z.B. etwas neues zu suchen oder dies schon getan hat! Ihr oberstes Ziel sollte ein Gespräch mit der verantwortlichen Betreuerin sein mit der Sie die Sachlage klären sollte. Danach oder am besten Parallel sollte Sie sich beim Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld beantragen ebenso ggf. eine Sozialwohnung falls Sie wirklich aus der Jugendhife fällt. Wenn möglich kann Sie dann auch über das Arbeitsamt an Berufsvorbereitenden Kursen teilnehem d.h. Sie geht wieder einer Beschäftigung nach was den Kündigungsgrund des Jugendamts als unwirksam darstellt.
Gruß, SebTM