Welche Strafe hat man beim Handel mit 0,5 kg Cannabis ungefähr zu erwarten?
Bei einer über 21-jährigen Person, inklusive Anwalts- und Prozesskosten, Bußgeld, etc. Die Frage bezieht sich auf die durchschnittlichen Kosten in einem solchen Fall
5 Antworten
Es sollte geprüft werden, ob nicht ein Pflicht-Anwalt gestellt werden muss. Man kann sich im Vorfeld gegen geringe Gebühr einen Rechtsberatungsschein holen und sich dann ausgiebig beraten lassen. Für einen BtM-Fall mit Vorwurf des Handels von 500 g scheint es angezeigt sich anwaltlich vertreten zu lassen. Es sollte sich allerdings um einen Fachanwalt mit Schwerpunkt BtM-Recht handeln. Ich denke man sollte 5-6000 € Kosten für realistisch halten, über die reine Höhe der Anwaltskosten kann man für den Fall einer ins Auge gefassten Berufungs-Instanz ggf. noch einmal nachverhandeln.
PS: Auf ein -teures- Wirkstoffgutachten kann ggf. auch allseitig verzichtet werden, wenn ohnehin klar ist, dass die "nicht geringe Menge" gerissen ist. Bei 500g müßte der Wirkstoffgehalt unter 1,5% liegen, damit man unter die "nicht geringe Menge" käme. Es müßte sich also um sehr, sehr, sehr schlechtes Cannabis handeln.
500 g reine Blattmasse von noch nicht im Blühstadium befindlichen Pflanzen...(?)
Die geschätzten Kosten beziehen sich auf eine Wahlverteidigung.
In diesem Fall geht es um eine "nicht geringe Menge". Dies stellt ein sogenanntes "Verbrechen" dar und ist deshalb ein Fall der notwendigen Verteidigung es ist also ein Pflichtverteidiger zu bestellen, der mit ca. 600,-€ zu buche schlägt. Hinzu kommen Gerichtskosten von ca.. 150,- Euros. Die große Unbekannte sind dabei die Laborkosten beim LKA, um den Wirkstoffgehalt zu ermitteln. Da ist man schnell mal mit 2000,-€ oder noch mehr dabei.
Schätzungsweise 2000 - 4000,-€ können es also durchaus werden. Was für den Täter aber eher das kleinere Problem darstellt. Die Mindeststrafe beträgt 1 Jahr und man ist dabei schnell in Bereichen, in denen eine Bewährungsstrafe gar nicht mehr möglich ist. Und durch eine Inhaftierung kann man die Gerichtskosten dann eh erst mal nicht zahlen.
Im Grunde genommen hast Du die Frage ja schon komplett und natürlich richtig beantwortet.
Dem möchte ich nur noch den Gesetzestext anführen:
§ 29a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
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als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
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mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Gab aber selbst verständlich von mir für Deine perfekte Antwort einen Daumen hoch.
Gruß
TheGrow
Hallo morioni
die Kosten usw.. hat ja @aXXLJ schon geschätzt, auf seine Schätzung kannst du dich verlassen, er kennt sich damit sehr gut aus:-)
du darfst nur nicht die Kosten wegen dem Führerschein vergessen (sollte diese Person eine Fahrerlaubnis besitzen)
das äG, die Abstinenznachweise, evtl auch eine MPU mit Abstinenznachweisen von einem Jahr, können noch einmal 3000€ verschlingen
Ich glaube die Anzeige wird fallen gelassen weil das zu wenig Beweismaterial ist, war so bei mir die haben 1J gefunden aber nichts ist passiert
0,5 kg also 500 g sind doch schon eine große Menge
xImpactx - lese die Frage nochmal. 0,5 Gramm sind etwas anderes wie 0,5 KG.
@xIMPACTx Woher weißt Du denn, wieviel Beweismaterial es in diesem Fall gibt?
Kommt drauf an!!!
Mit einem sehr guten Anwalt 1 Jahr auf Bewährung!!!
Ich habe damals für 1 Kg sehr gutes Peep 2 Jahre auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe bekommen!!!
Meinst Du, die Frage hat sich nach weit über zwei Jahren nach Fragestellung nicht schon längst für den Fragesteller erledigt?
Beim Vorwurf einer "nicht geringen Menge" ist in jedem Fall ein Pflichtverteidiger zu bestellen, da ein Fall des § 140(1) StPO gegeben ist, in dem zwingend ein PV zu bestellen ist. Dessen Kosten liegen (vorausgesetzt Anklage beim Amtsgericht mit nur 1 Hauptverhandlungstag) bei rd. 800,00 € incl. MWST. Dazu kommen Gerichtskosten von 420,00 € (Urteil von mehr als 1, aber nicht mehr als 2 Jahre vorausgesetzt) sowie ggf. Laborauslagen.
Strafrahmen ist grds. 1 - 15 Jahre Freiheitsstrafe. Insofern es keine Vorstrafen gibt, wird man noch im bewährungsfähigen Bereich, d.h. bis 2 Jahre bleiben.