Anzeige wegen Mittelfinger zeigen?
Hallo, gestern ist mein Auto im Straßenverkehr kaputt gegangen, daraufhin hubte mich ein Taxifahrer mehrmals an weil ich nicht weitergefahren bin und ich zeigte ihm im Stress den Mittelfinger. Er ist sehr aggressiv aus dem Auto ausgestiegen und hat mein Auto und Kennzeichen fotografiert. Jetzt will er mich anzeigen... kann ich ihn anzeigen wegen Nötigung? Und bekomm ich jetzt ne richtige Anzeige? So dass ich vergestraft bin
7 Antworten
Ja, gut möglich das du eine Anzeige bekommst. Ist eine Beleidigung und die kann ggf. auch teuer werden.
Ich glaube allerdings nicht das eine Gegenanzeige, wegen Nötigung, sonderlich erfolgreich sein würde.
Sehr wahrscheinlich wird überhaupt Nichts passieren weil allermeistens Nichts weiter unternommen wird sobald sich die Aufregung wieder gelegt hat.
Selbst wenn der Taxifahrer Dich wegen Beleidigung anzeigen sollte wirst Du dazu allenfalls befragt, eine weitere Strafverfolgung wäre unwahrscheinlich weil dies nicht im allgemeinen Interesse liegt.
Der Taxifahrer könnte selbst Zivilrechtlich vorgehen was aber aufgrund der Mühe auch unwahrscheinlich ist, abgesehen davon würde sich ein Beweis wohl schwer erbringen lassen.
Den wegen seiner unnützen Huperei anzuzeigen würde auch ins Leere laufen.
Wenn der Taxifahrer dich anzeigt wird man dich als Beschuldigte vernehmen .
Dann kannst du deine Geschichte zu den Akten bringen .
Strafrechtlich wird da vermutlich nicht viel dabei rauskommen und der Staatsanwalt stellt das verfahren entweder nach § 153 STGB oder nach §153a STGB mit Geldauflagen ein .
Vorbestraft bist du nur , wenn du zu 90+ Tagessätzen verurteilt wirst . Bei Beleidung eher sehr unwahrscheinlich . Dort dürfte es mit um die 30Tagessätzen erledigt sein.
Der Taxifahrer könnte auch zivilrechtlich gegen dich vorgehen .
Deine Anzeige gegen den Taxifahrer wird wohl ins leere laufen . Rechtlich gesehen hat er dich nicht genötigt . Du hast angehalten und er wusste nicht warum , da ist hupen schon mal angesagt . Für eine Nötigung reicht dies aber nicht . Er hätte dir mit " Gewalt " Drohen müssen . das sehe ich in deinem fall aber nicht .
Anzeigen wegen Nötigung? Wozu hat er dich denn genötigt? Aber du hast ihn mit deinem Stinkefinger beleidig. Ob das aber zu einer Verhandlung kommt, weiß hier niemand, ebenso wenig, wie das bestraft werden könnte.
Und bekomm ich jetzt ne richtige Anzeige? So dass ich vergestraft bin
Durch Anzeigen wird man nicht vorbestraft. Erst, wenn ein Urteil gegen dich fällt, und das muss eine gewisse Höhe haben (91 Tagessätze).
Ich zeige Stinkefinger immer an. Das mache ich während dem Frühstück und dem Kaffee danach. Kein großer Aufwand.
Da deinGegner es vermutlich nicht beweisen kann, wird es ausgehen, wie das Hornberger Schiessen. Aber mit Zeugen wären das dann da.1700 Euro...
Halte künftig deinen Finger im Griff.