Was passiert wenn man ein geklautes fahrrad kauft?
und man dann erwischt wird von der Polizei wenn man damit fährt? man kann ja nicht mehr beweisen das man es gekauft hat oder? frage nur so aus wissensgründen
12 Antworten
Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du das Ding in gutem Glauben gekauft hast, wird das Verfahren wegen Hehlerei und Besitz von Diebesgut ziemlich sicher eingestellt.
Das Fahrrad nehmen die dir weg, dafür' gibt's einen Haufen Ärger und ggf. Anwaltskosten.
Dann ist das Fahrrad weg und das Geld, dass man gezahlt auch.
Naja wenn du es mit bestem Gewissen gekauft hast und nicht weißt, dass es geklaut war, dann passiert in der Regel nichts, aber das Fahrrad wird eingezogen und du hast ein Recht darauf, das Geld vom Verkäufer wieder zu bekommen, bzw. wird gegen ihn ein Strafantrag in die Wege geleitet.
Wenn du wusstest, dass das Fahrrad geklaut ist, dann hast du dich der Hehlerei strafbar gemacht und das Fahrrad wird eingezogen und ein Strafantrag gegen dich und den Verkäufer in die Wege geleitet.
Du kannst kein legales Eigentum an Diebesgut erwerben. Wenn du erwischt wirst, dann wird das Fahrrad entschädigungslos eingezogen.
Auch wenn du im guten Glauben warst, dass Fahrrad nicht geklaut war, hilft dir das nicht.
Übrigens, auf Flohmärkten verkaufte Fahrräder sind zu nahezu 100% geklaut, auch wenn die Verkäufer behaupten, sie wären es nciht und manchmal sogar gefälschte Eigentumsnachweise präsentieren.
Also bitte niemals gebrauchte Fahrräder auf dem Flohmarkt kaufen, denn dadurch wird erst die Nachfrage nach geklauten Fahrrädern angeheizt. Wer ein geklautes Fahrrad auf dem Flohmarkt kauft, sorgt erst dafür, dass sich das für den Fahrraddieb und den Hehler (den Flohmarkthändler) lohnt und dass weitere Fahrräder geklaut werden.
Gebrauchte Fahrräder kauft man nur von Privatpersonen, die nachweisen können (z.B. per Kassenbon oder Rechnung), dass ihnen das Fahrrad gehört.
Entschuldigung! Woher beweist Du dass ALLE Flohmarkträder "geklaut" sind? Habe mich für Elternverein und caritative Zwecke Adressen der "Spender" vermerkt und Fotos gespeichert - also den A.. aufgerissen- um von Dir als "Klauer" beleidigt zu werden! Zuerst fragen! Dann Beweisen und auch der Behörde anzeigen!! Durch moderate Preise 20-50€, hilft man gern vor kurzem bestohlene Radnutzer wieder zu "beraden"! Die meisten Räder brauchen einiges Material - das wird ungefähr den Preis regeln.
Mache mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag, im ausdrücklich drin steht das der Verkäufer sein Eigentum verkauft. So bist du zumindest sicher aus der Sache raus wegen Hellerei bestraft zu werden aber das Rad ist trozdem weg. Aber du hast was in der Hand womit du dein Geld vom Verkäufer widerbekommen kannst.
Gruß Geko1