Um wieviel Uhr ist " Fristende"?
In einem Gerichtsverfahren ist mit heutigen Tage Fristende. Wenn nichts passiert, hab ich gewonnen. Aber um wieviel Uhr? Um 16 Uhr/ 18 Uhr/ 24 Uhr? Bzw bis wieviel Uhr darf noch eine Frisverlängerung kommen? Per Post, per Fax, per Anruf?
8 Antworten
Die Frist endet um 24 Uhr. Man nennt so etwas auch die "juristische Sekunde", weil es einen Laien egal ist, ob man es 24 Uhr oder 0 Uhr nennt.Eine Fristverlängerung kann auch bis 24 Uhr (Post, Fax, Telefon) eingehen. Ob der zuständige Richrer die Fristverlängerung auch wirklich genehmigt, ist eine andere Sache.
Anmerkung:
"Juristische Sekunde" deswegen, weil um 24 Uhr die Frist endet und ggf. um 0 Uhr (= selbe Zeit) eine neue zu laufen beginnt.
Wofür endet denn eine Frist und wann ist das Verfahren? Das macht schon einen großen Unterschied und nicht jede Frist ist auch so starr, wie es vielleicht den Anschein macht. Dann spielt es auch eine Rolle, ob ein Datum oder ein Zeitraum angegeben wurde. Meistens steht auch dort, wie Etwas vorgebracht bzw. eingereicht werden muss und ob es Formen zu wahren gilt.
Soweit mir bekannt enden die Fristen mit Ablaf des Tages, dann würde die Frist um 00:00 Uhr heute Nacht 24.04. auf 25.04. ablaufen.
Behörden haben oft einen Nachbriefkasten in den man die Post einwerfen kann die dann mit einem Zeitstempel versehen wird, wann genau der Brief eingegangen ist. Beim Fax zählt die vollständig Übermittlung der Daten (auch hier wird die Uhrzeit vermerkt).
Per Anruf wird mal wohl nachts nicht mehr erreichen, ob so ein Antrag überhaupt per Telefon erfolgen kann wage ich aber auch zu bezweifeln.
Hallo FrauFanta,
der Fristablauf richtet sich nach dem folgenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches:
§ 188 BGB - Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Wenn die Frist also heute Abläuft, ist das Fristende Heute Montag der 24.04.2017 um 24:00 Uhr, sprich mit Ablauf des heutigen Tages.
Schöne Grüße
TheGrow
23.59.59h, ganz genau. 24.00h ist 0.00h und damit Folgetag.
Vielen Dank, das ist eine hilfreiche Antwort
Das Fristende ist genau um 00.00 Uhr, 24 Uhr gibt es nicht.
lg Lilo
Um 24 Uhr endet die letzte Stunde eines Tages, um 0 Uhr beginnt die erste Stunde eines Tags.