Welche Rechtsform als Amazon und eBay Händler?

4 Antworten

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Die Umsatzsteuervoranmeldung muss monatlich erfolgen (und natürlich auch jeweils sofort bezahlt werden). Das ist unabhängig von der Unternehmensform

Nomad61 
Beitragsersteller
 10.04.2019, 23:50

Ist das dann die einzige Steuererklärung, die man als Gewerbe abgibt? Die USt-Voranmeldung? Darauf ist doch ein Unternehmen aus? -> Umsatz.. Sonstige Steuern fallen ja bei einem Onlinehandel nicht an .. oder?

DerHans  11.04.2019, 11:41
@Nomad61

Natürlich muss auch jährlich eine Gewinnermittlung durchgeführt werden. Der Gewinn wird dann auf die Geschäftspartner verteilt und diese zahlen entsprechende E-Steuer

Soweit ich das weiss, müssen jeweils für alle Artikel Zollerklärungen gemacht werden.

https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

Für die Rechtsform fehlt mir Hintergrundwissen.

Die Steuererklärung (Ust-Voranmeldung) werdet ihr monatlich abgeben müssen, das ist üblich. Fragt einen Steuerberater, den braucht ihr sowieso.

Nomad61 
Beitragsersteller
 10.04.2019, 23:49

Ist das dann die einzige Steuererklärung, die man als Gewerbe abgibt? Die USt-Voranmeldung? Darauf ist doch ein Unternehmen aus? -> Umsatz.. Sonstige Steuern fallen ja bei einem Onlinehandel nicht an oder?

Bei einer OHG haften die Gesellschafter unbeschränkt, § 105 Abs. 1 HGB. Gleiches gilt für die GbR. Diese ist sozusagen die kleine Schwester der OHG. Aus Haftungsgründen würde ich eine UG bevorzugen. Diese lässt sich mit einem Stammkapital von einem Euro gründen. Allerdings besteht eine Thesaurierungspflicht und es werden höhere Anforderungen an die Buchhaltung gestellt. Weiter muss die UG grundsätzlich Gewerbesteuer abführen ohne etwa wie Kleingewerbetreibende auf einen Freibetrag abstellen zu können.

Zur Rechtsform... mach dich mal über eine "GbR mbH" schlau.

PatrickLassan  11.04.2019, 06:24

Eine 'Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung'?

Seit 1999 ist höchstrichterlich entschieden, dass der Zusatz "mbH" keine Wirkung hat und die GbR mbH haftungsrechtlich wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt wird. Der Bundesgerichtshof verneinte, dass – ebenso wenig wie das Auftreten für eine Vor-GmbH als "GmbH" oder "GmbH i. G." [2] – der bloße Namenszusatz die Haftung einseitig beschränken könne, sondern nur eine individualvertragliche Vereinbarung mit der Vertragsgegenseite. [3] Seitdem hat die GbR mbH in Deutschland keine praktische Bedeutung mehr.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung