Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?
Meine Frau und ich möchten ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kaufen, bei dem uns alle Eckdaten zusagen (Grundstück, Lage, Größe, Schnitt usw.) Die Sache hat nur den Haken, dass die vorhandene Einliegerwohnung im Kellergeschoss von einer alten Dame (76 Jahre) bewohnt wird, welche ein Lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung hat. Allerdings kein Nießbrauchsrecht! Ist auch alles im Grundbuch eingetragen. Beim Kaufpreis wurde dieses Wohnrecht bereits berücksichtigt. Es wurde ein Wertgutachten erstellt, und vom aktuellen Wert des Hauses wurde der Wert des Wohnrechts abgezogen (Immobilienwert - Wert des Wohnrechts = Kaufpreis). Der so enstandene Kaufpreis ist sehr Attraktiv für uns, deshalb überlegen wir welche Nachteile durch die Situation enstehen.
Meine speziellen Fragen dazu sind:
-
Kann es probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)?
-
Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt?
-
Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.) anteilsmäßig mitzahlen?
-
Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä?
-
Kein Nießbrauch heisst doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?!
-
Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden?
Ich hoffe jemand hat hier Erfahrung mit so einer Situation.
2 Antworten
Bin weder Jurist noch Immobilienkaufmann, aber für mich ist folgendes klar:
1. Kann es Probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)? Ihr bekommt ja nichts geschenkt. Da macht eine Schenkungssteuer keinen Sinn.
2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt? M. E. ja, aber ich bin kein Steuerberater. Vielleicht solltet Ihr Euren Steuerberater interviewen.
3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten
(Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.)
anteilsmäßig mitzahlen? Das hängt von ihrem bisherigen Mietvertrag ab, der unverändert weiter gilt.
4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä? M. E. kann es dafür keinen Grund geben. Es sei denn, dass die jetzigen Besitzer solche Verpflichtungen übernommen haben. Das müssten sie dann offen legen.
5. Kein Nießbrauch heißt doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?! Ja!
6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden? Ja!
Wahrscheinlich ist alles unproblematisch, aber natürlich benötigt Ihr Informationen über die derzeitigen vertraglichen Verpflichtungen.
Danke für die schnelle Antwort.
Wir werden sicherlich noch Steuerberater und Anwalt aufsuchen müssen.
Trotzdem bin ich auf weitere Antworten gespannt. Vielleicht liest ja auch der ein oder andere Fachmann hier mit.
Bei der Heim Sache bin ich mir nicht so sicher, denn wer sagt denn, dass sie sich dort nicht so erholt, dass sie wieder aus dem Heim könnte. Ja unwahrscheinlich, aber weiß nicht ob dadurch das LEBENSLANGE gebrochen wird und nicht nur wirklich durch den TOD??!! Kann es also sein, dass Sie noch zehn Jahre im Heim lebt, ihr aber rein rechtlich nicht an die Wohnung dran kommt ??
ZU 3 meine Tante hat im Haus meines Onkels( früher der Großeltern) lebenslanges Wohnrecht, da hat es niemals einen Mietvertrag gegeben. Wette bei den meisten lebenslangen Wohnrechten gibt es keinen Mietvertrag !
Wer muss dafür sorgen, dass der Wohnraum der Einlieger Wohnung bewohnbar bleibt, habt Ihr da Pflichten wie ein Vermieter nur ohne Mieteinnahmen ?
also da solltet ihr wirklich einen Anwalt/Notar genau befragen, lieber jetzt ein paar Euro mehr ausgegeben, als sich nachher wundern.
PS wäre interessant, wenn ihr das letztendliche Ergebnis mal posten würdet !
Ein Wohnrecht wird durch Eintrag im Grundbuch begründet. Es ist gerade KEIN Mietrecht, und deshalb wird es nie einen MIetvertrag geben können.
Einen Mietvertrag wird es auch nicht geben können, denn die drei Voraussetzungen: Vermieter, Mieter, Mietgegenstand gibt es hier nicht.
Es gibt einen Eigentümer, dessen Grundbuch in Abteilung II mit einem Wohnrecht belastet ist, das im Falle eines Veraufs oder einer Zwangsversteigerung bestehen bleibt und das der Erwerber dulden muss; es gibt einen Wohnberechtigten und ein notariell beurkundetes Wohnrecht.
Zwei verschiedene Paar Schuhe.
Auch in diesem Fall gibt es bisher keinen Mietvertrag .
Du hast recht mit dem Geld.
Besser vorher alles genau prüfen lassen um nicht hinterher das Nachsehen zu haben.
Ich werde später auf alle Fälle noch berichten ob wir gekauft haben und was wir beachten und ändern mussten usw.