Welche rechtlichen Probleme gibt es beim kauf eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, für welche ein lebenslanges Wohnrecht einer fremden Person besteht?

2 Antworten

Bin weder Jurist noch Immobilienkaufmann, aber für mich ist folgendes klar:


    1. Kann es Probleme mit dem Finanzamt geben (z.B. Schenkungssteuer usw.)? Ihr bekommt ja nichts geschenkt. Da macht eine Schenkungssteuer keinen Sinn.


    2. Kann ich die Kreditkosten usw. der ELW absetzen wenn sie keine Miete zahlt? M. E. ja, aber ich bin kein Steuerberater. Vielleicht solltet Ihr Euren Steuerberater interviewen.


    3. Muss die Wohnberechtigte Person normale Nebenkosten
    (Energiekosten, Versicherung, Müll, Abwasser, Grundsteuer usw.)
    anteilsmäßig mitzahlen? Das hängt von ihrem bisherigen Mietvertrag ab, der unverändert weiter gilt.


    4. Gehen wir automatisch weitere Verpflichtungen ein, falls sie Pflegebedürftig wird o.ä? M. E. kann es dafür keinen Grund geben. Es sei denn, dass die jetzigen Besitzer solche Verpflichtungen übernommen haben. Das müssten sie dann offen legen.


    5. Kein Nießbrauch heißt doch, dass ihr Wohnrecht erlischt wenn sie auszieht (z.B. Heim) oder stirbt?! Ja!


    6. Kann die Wohnung danach "normal" vermietet werden? Ja!

Wahrscheinlich ist alles unproblematisch, aber natürlich benötigt Ihr Informationen über die derzeitigen vertraglichen Verpflichtungen.

gassolino 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 01:17

Danke für die schnelle Antwort.

Wir werden sicherlich noch Steuerberater und Anwalt aufsuchen müssen.

Trotzdem bin ich auf weitere Antworten gespannt. Vielleicht liest ja auch der ein oder andere Fachmann hier mit.

Bei der Heim Sache bin ich mir nicht so sicher, denn wer sagt denn, dass sie sich dort nicht so erholt, dass sie wieder aus dem Heim könnte. Ja unwahrscheinlich, aber weiß nicht ob dadurch das LEBENSLANGE gebrochen wird und nicht nur wirklich durch den TOD??!! Kann es also sein, dass Sie noch zehn Jahre im Heim lebt, ihr aber rein rechtlich nicht an die Wohnung dran kommt ??

ZU 3 meine Tante hat im Haus meines Onkels( früher der Großeltern) lebenslanges Wohnrecht, da hat es niemals einen Mietvertrag gegeben. Wette bei den meisten lebenslangen Wohnrechten gibt es keinen Mietvertrag !

Wer muss dafür sorgen, dass der Wohnraum der Einlieger Wohnung bewohnbar bleibt, habt Ihr da Pflichten wie ein Vermieter nur ohne Mieteinnahmen ?

also da solltet ihr wirklich einen Anwalt/Notar genau befragen, lieber jetzt ein paar Euro mehr ausgegeben, als sich nachher wundern.

PS wäre interessant, wenn ihr das letztendliche Ergebnis mal posten würdet !

Colombo1999  17.09.2016, 08:09

Ein Wohnrecht wird durch Eintrag im Grundbuch begründet. Es ist gerade KEIN Mietrecht, und deshalb wird es nie einen MIetvertrag geben können.

gassolino 
Beitragsersteller
 17.09.2016, 08:11

Auch in diesem Fall gibt es bisher keinen Mietvertrag .

Du hast recht mit dem Geld. 

Besser vorher alles genau prüfen lassen um nicht hinterher das Nachsehen zu haben.

Ich werde später auf alle Fälle noch berichten ob wir gekauft haben und was wir beachten und ändern mussten usw.

Colombo1999  17.09.2016, 10:16
@gassolino

Einen Mietvertrag wird es auch nicht geben können, denn die drei Voraussetzungen: Vermieter, Mieter, Mietgegenstand gibt es hier nicht.

Es gibt einen Eigentümer, dessen Grundbuch in Abteilung II mit einem Wohnrecht belastet ist, das im Falle eines Veraufs oder einer Zwangsversteigerung bestehen bleibt und das der Erwerber dulden muss; es gibt einen Wohnberechtigten und ein notariell beurkundetes Wohnrecht.

Zwei verschiedene Paar Schuhe.