Welche rechtlichen Folgen hat es wenn eine beschränkt Geschäftsfähige Person (7-17 Jahre) einen Kaufvertrag abschließen möchte, aber die Eltern schweigen?
Hallo Leute,
Ich schreibe am kommenden Mittwoch meine BWL Abschlussprüfung für Fachhochschulreife und ich habe eine kurze Frage zu einem Thema.
Also wenn eine beschränkt geschäftsfähige Person, (also 7-17 Jahre) alt einen Kaufvertrag abschließen möchte, müssen ja eigentlich rein rechtlich gesehen die Eltern zustimmen. Ausnahmen wenn es z.b rechtlichen Vorteil bringt, oder das Taschengeld.
Aber was ist wenn die beschränkt geschäftsfähige Person einen Kaufbertarg abschließen möchte, aber die Eltern schweigen.
Wle sieht die Rechtslage dazu aus. Ist der Kaufvertrag dann zugestimmt oder nicht.
Wäre nett wenn ihr mir eine kurze Antwort geben würdet.
Gruß
cedric
4 Antworten
Meiner Meinung darf die Person das da sie es auch wenn die Eltern nicht dabei wären es kaufen können. Die Eltern können diesen Kaufvertrag aber danach noch rückgängig machen
Also ich hatte das gerade letzte Woche und ich habe das so verstanden
Dann wurde es dir falsch erklärt. Lies mal 107,108 BGB, das würde sonst keinen Sinn machen
OK
Der Vertrag ist schwebend unwirksam.
Wenn die Eltern "schweigen?" Das heisst dann ganz einfach sie stimmen nicht zu.
Wenn 110 und dergleichen nicht zutrifft bleibts bei der schwebenden Unwirksamkeit.
Eine Zustimmung der Eltern muss aber nie gegeben werden. Die können da frei entscheiden.
Es kommt halt drauf an, "wie" die Eltern schweigen.
Nein ist genau umgekehrt. Der Minderjährige darf grundsätzlich nicht, wenn er es doch macht können die Eltern zustimmen